Rechtsprechung
| EuG, 15.03.2018 - T-211/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Caviro Distillerie u.a./ Kommission
Dumping - Einfuhr von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Hangzhou Bioking Biochemical Engineering Co., Ltd - Durchführungsbeschluss (EU) 2016/176 - Fehlende Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Art. 3 Abs. 2, 3 und 5 und Art. ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Caviro Distillerie u.a./ Kommission
Dumping - Einfuhr von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Hangzhou Bioking Biochemical Engineering Co., Ltd - Durchführungsbeschluss (EU) 2016/176 - Fehlende Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Art. 3 Abs. 2, 3 und 5 und Art. ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Caviro Distillerie u.a. / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 15.03.2018 - T-211/16
- EuGH, 10.07.2019 - C-345/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 10.09.2015 - C-687/13
Fliesen-Zentrum Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Nach Ansicht der Klägerinnen ergibt sich ein solches Erfordernis aus Rn. 90 des Urteils vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland (C-687/13, EU:C:2015:573).Eine Untersuchung kann entweder auf eine vertretbare Anzahl von Parteien, Waren oder Geschäftsvorgängen, die nach den normalen statistischen Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl zur Verfügung stehenden Informationen gebildet werden, oder auf die größte repräsentative Menge von Produktion, Verkäufen oder Ausfuhren, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden können, beschränkt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 86, …und vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 30).
Außerdem ergibt sich aus Art. 17 Abs. 2 der Grundverordnung, dass die endgültige Auswahl der Parteien gemäß den Bestimmungen über das Stichprobenverfahren der Kommission obliegt (Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 87).
Rn. 44 Was die Repräsentativität der Stichprobe betrifft, obliegt es der Kommission, das Vorhandensein mehrerer Faktoren wie insbesondere des Anteils der Unionsproduktion und der geografischen Verteilung der Hersteller zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 90 und 91).
Rn. 102 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 296 AEUV vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts entsprechen und die Überlegung des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 75).
In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 76).
- EuG, 18.09.2012 - T-156/11
Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Rn. 37 Dabei darf der Unionsrichter auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen und insbesondere der Antidumpingmaßnahmen zwar nicht in die den Unionsbehörden vorbehaltene Beurteilung eingreifen, doch hat er sich zu vergewissern, ob die Unionsorgane alle relevanten Umstände berücksichtigt und den Akteninhalt sorgfältig geprüft haben (vgl. Urteil vom 18. September 2012, Since Hardware [Guangzhou]/Rat, T-156/11, EU:T:2012:431, Rn. 184 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 49 Zum anderen obliegt es den Klägerinnen, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass der Kommission aufgrund der Zusammensetzung der ausgewählten Stichprobe des Wirtschaftszweigs bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Ermessensfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2012, Since Hardware [Guangzhou]/Rat, T-156/11, EU:T:2012:431, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
T.KUP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 - …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Eine Untersuchung kann entweder auf eine vertretbare Anzahl von Parteien, Waren oder Geschäftsvorgängen, die nach den normalen statistischen Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl zur Verfügung stehenden Informationen gebildet werden, oder auf die größte repräsentative Menge von Produktion, Verkäufen oder Ausfuhren, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden können, beschränkt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 86, und vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 30).Rn. 41 Daraus folgt, dass die Unionsorgane, wenn sie sich für die zweite Methode der Stichprobenbildung entscheiden, über einen gewissen Spielraum bei der vorausschauenden Bewertung verfügen, was sie in angemessener Weise innerhalb der ihnen für die Durchführung ihrer Untersuchung eingeräumten Frist leisten können (Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 31).
- EuGH, 19.12.2013 - C-10/12
Rechtsmittel; Dumping; Verordnung (EG) Nr. 172/2008; Einfuhren von Ferrosilicium …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Rn. 39 Außerdem ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 und aus Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung, dass die Feststellung der Schädigung den gesamten Wirtschaftszweig der Union berücksichtigen muss (Urteil vom 19. Dezember 2013, Transnational Company Kazchrome und ENRC Marketing/Rat, C-10/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:865, Rn. 50 und 51).Diese Bestimmung enthält eine Liste der Kriterien, die berücksichtigt werden können, und stellt klar, dass diese Liste nicht erschöpfend ist und weder eines noch mehrere dieser Kriterien notwendigerweise ausschlaggebend sind (…Urteile vom 28. November 2013, CHEMK und KF/Rat, C-13/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:780, Rn. 56, vom 19. Dezember 2013, Transnational Company Kazchrome und ENRC Marketing/Rat, C-10/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:865, Rn. 20, …und vom 16. April 2015, TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 32).
- EuGH, 27.09.2007 - C-351/04
Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Diese Bestimmung räumt den Organen der Union bei der Prüfung und Beurteilung der verschiedenen Faktoren also einen weiten Ermessensspielraum ein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 61). - EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Rn. 104 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Organe nicht auf alle Argumente einzugehen brauchen, die die Betroffenen vor ihnen geltend gemacht haben, sondern dass es ausreicht, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführen, denen nach dem Zweck der Entscheidung wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:6, Rn. 30). - EuGH, 16.04.2015 - C-143/14
TMK Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Einfuhren bestimmter Rohre …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Diese Bestimmung enthält eine Liste der Kriterien, die berücksichtigt werden können, und stellt klar, dass diese Liste nicht erschöpfend ist und weder eines noch mehrere dieser Kriterien notwendigerweise ausschlaggebend sind (…Urteile vom 28. November 2013, CHEMK und KF/Rat, C-13/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:780, Rn. 56…, vom 19. Dezember 2013, Transnational Company Kazchrome und ENRC Marketing/Rat, C-10/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:865, Rn. 20, und vom 16. April 2015, TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 32). - EuGH, 28.11.2013 - C-13/12
Rechtsmittel; Dumping; Verordnung (EG) Nr. 172/2008; Einfuhren von Ferrosilicium …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Diese Bestimmung enthält eine Liste der Kriterien, die berücksichtigt werden können, und stellt klar, dass diese Liste nicht erschöpfend ist und weder eines noch mehrere dieser Kriterien notwendigerweise ausschlaggebend sind (Urteile vom 28. November 2013, CHEMK und KF/Rat, C-13/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:780, Rn. 56…, vom 19. Dezember 2013, Transnational Company Kazchrome und ENRC Marketing/Rat, C-10/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:865, Rn. 20, …und vom 16. April 2015, TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 32). - EuG, 14.03.2007 - T-107/04
Aluminium Silicon Mill Products / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren …
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Rn. 98 Was außerdem den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union betrifft, ist seine Entwicklung zweifellos bei der Feststellung einer bedeutenden Schädigung dieses Wirtschaftszweigs ein Indikator von erheblicher Bedeutung (Urteil vom 14. März 2007, Aluminium Silicon Mill Products/Rat, T-107/04, EU:T:2007:85, Rn. 65). - EuG, 20.05.2015 - T-310/12
Yuanping Changyuan Chemicals / Rat
Auszug aus EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Grundverordnung muss die Prüfung der Kommission, um ein verlässliches Abbild der wirtschaftlichen Situation des Wirtschaftszweigs der Union zu erhalten, nämlich den gesamten Wirtschaftszweig der Union berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2015, Yuanping Changyuan Chemicals/Rat, T-310/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:295, Rn. 115). - EuG, 14.07.1995 - T-166/94
Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - Schädigung.
- EuGH, 11.02.2010 - C-373/08
Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 - …
- EuG, 10.03.2009 - T-249/06
Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter …
- EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rusal Armenal / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit …
- EuGH, 10.09.2015 - C-569/13
Bricmate - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Auf die Einfuhren von …
- EuG, 21.03.2012 - T-113/06
Marine Harvest Norway AS und Alsaker Fjordbruk AS gegen Rat der Europäischen …
- EuGH, 28.09.2023 - C-123/21
Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …
Rn. 31 Zum einen wurde die Klage mehrerer Unionshersteller von Weinsäure, darunter Distillerie Bonollo u. a., gegen diesen Durchführungsbeschluss vom Gericht mit Urteil vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission (T-211/16, EU:T:2018:148), abgewiesen.Rn. 128 Zur Stützung dieser Erwägung stellt Changmao zunächst klar, dass sie sich nicht dagegen wende, dass Hangzhou keinen Antidumpingzöllen unterliege, da die Unionsorgane zu der Einschätzung gelangt seien, dass dieser ausführende Hersteller keine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursache, und dies vom Gericht im Urteil vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission (T-211/16, EU:T:2018:148), bestätigt worden sei.
Rn. 148 Wie in Rn. 31 des vorliegenden Urteils ausgeführt, wurde die Klage mehrerer Unionshersteller von Weinsäure gegen diesen Durchführungsbeschluss vom Gericht durch Urteil vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission (T-211/16, EU:T:2018:148) abgewiesen.
- EuG, 19.05.2021 - T-254/18
China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic …
Rn. 292 Zudem ergibt sich aus Art. 17 Abs. 2 der Grundverordnung, dass die endgültige Auswahl der Stichprobe gemäß den Bestimmungen über die Stichprobe der Kommission obliegt (…Urteile vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 87, und vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission, T-211/16, EU:T:2018:148, Rn. 48).Rn. 294 Die Rechtsprechung schließlich stellt klar, dass die Kommission, wenn sie sich für die zweite Methode der Stichprobenbildung entscheidet, über einen gewissen Spielraum bei der vorausschauenden Bewertung verfügt, was sie in angemessener Weise innerhalb der ihr für die Durchführung ihrer Untersuchung eingeräumten Frist leisten kann (…Urteile vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 31, und vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission, T-211/16, EU:T:2018:148, Rn. 41).
Rn. 295 In diesem Zusammenhang, der durch ein weites Ermessen der Kommission und eine eingeschränkte Kontrolle der Unionsgerichte gekennzeichnet ist, obliegt es nach der Rechtsprechung den Klägerinnen, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass der Kommission aufgrund ihrer Zusammensetzung der Stichprobe des Wirtschaftszweigs der Union bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Ermessensfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission, T-211/16, EU:T:2018:148, Rn. 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die …
{FN:178} So stützte sich die Kommission z. B. im Urteil vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission (T-211/16, EU:T:2018:148, Rn. 45), offenbar auf eine Stichprobe von drei Unionsherstellern, auf die rund 56 % der gesamten Unionsproduktion der in Rede stehenden Ware entfielen.
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