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Rechtsprechung
   EuG, 08.11.2017 - T-245/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41915
EuG, 08.11.2017 - T-245/15 (https://dejure.org/2017,41915)
EuG, Entscheidung vom 08.11.2017 - T-245/15 (https://dejure.org/2017,41915)
EuG, Entscheidung vom 08. November 2017 - T-245/15 (https://dejure.org/2017,41915)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Klymenko/ Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Beibehaltung des Namens ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuG, 03.02.2021 - T-258/20

    Klymenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 17 Mit am 15. Mai 2015 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift erhob der Kläger eine unter der Rechtssachennummer T-245/15 in das Register eingetragene Klage u. a. auf Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2015, soweit sie ihn betrafen.

    Rn. 20 Mit Schriftsatz, der am 28. April 2016 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2016, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 24 Mit Schriftsatz, der am 27. März 2017 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 erneut an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2017, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 25 Mit Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), wies das Gericht sämtliche oben in den Rn. 17, 20 und 24 genannten Anträge des Klägers zurück.

    Rn. 26 Am 5. Januar 2018 legte der Kläger beim Gerichtshof ein unter der Rechtssachennummer C-11/18 P in das Register eingetragenes Rechtsmittel gegen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), ein.

    Rn. 34 Mit Urteil vom 26. September 2019, Klymenko/Rat (C-11/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:786), hob der Gerichtshof zum einen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), (…vgl. oben, Rn. 25) auf und erklärte zum anderen die Rechtsakte vom März 2015, vom März 2016 und vom März 2017 für nichtig, soweit sie den Kläger betrafen.

  • EuG, 25.06.2020 - T-295/19

    Klymenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 17 Mit am 15. Mai 2015 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift erhob der Kläger eine unter der Rechtssachennummer T-245/15 in das Register eingetragene Klage, die insbesondere auf die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2015, soweit sie ihn betrafen, gerichtet war.

    Rn. 20 Mit Schriftsatz, der am 28. April 2016 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2016, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 24 Mit Schriftsatz, der am 27. März 2017 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 erneut an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2017, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 25 Mit Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), wies das Gericht sämtliche oben in den Rn. 17, 20 und 24 genannten Anträge des Klägers zurück.

    Rn. 26 Am 5. Januar 2018 legte der Kläger beim Gerichtshof ein unter der Rechtssachennummer C-11/18 P in das Register eingetragenes Rechtsmittel gegen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), ein.

    Rn. 35 Mit Urteil vom 26. September 2019, Klymenko/Rat (C-11/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:786), hob der Gerichtshof zum einen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792) (…vgl. oben, Rn. 25), auf und erklärte zum anderen die Rechtsakte vom März 2015, März 2016 und März 2017, soweit sie den Kläger betrafen, für nichtig.

  • EuG, 21.12.2021 - T-195/21

    Klymenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 17 Mit am 15. Mai 2015 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift erhob der Kläger eine unter der Rechtssachennummer T-245/15 in das Register eingetragene Klage u. a. auf Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2015, soweit sie ihn betrafen.

    Rn. 20 Am 28. April 2016 passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2016, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 24 Am 27. März 2017 passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 erneut an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2017, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 25 Mit Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), wies das Gericht sämtliche oben in den Rn. 17, 20 und 24 genannten Anträge des Klägers zurück.

    Rn. 26 Am 5. Januar 2018 legte der Kläger beim Gerichtshof ein unter der Rechtssachennummer C-11/18 P in das Register eingetragenes Rechtsmittel gegen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), ein.

    Rn. 34 Mit Urteil vom 26. September 2019, Klymenko/Rat (C-11/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:786), hob der Gerichtshof zum einen das Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792) (…siehe oben, Rn. 25), auf und erklärte zum anderen die Rechtsakte vom März 2015, vom März 2016 und vom März 2017 für nichtig, soweit sie den Kläger betrafen.

  • EuG, 11.07.2019 - T-274/18

    Klymenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 17 Mit am 15. Mai 2015 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift erhob der Kläger eine unter dem Aktenzeichen T-245/15 in das Register eingetragene Klage, die insbesondere auf Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2015, soweit sie ihn betrafen, gerichtet war.

    Rn. 20 Mit Schriftsatz, der am 28. April 2016 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2016, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 24 Mit Schriftsatz, der am 27. März 2017 bei der Kanzlei des Gerichts einging, passte der Kläger die Klageschrift in der Rechtssache T-245/15 erneut an, um damit auch die Nichtigerklärung der Rechtsakte vom März 2017, soweit sie ihn betrafen, zu beantragen.

    Rn. 25 Mit Urteil vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:792), wies das Gericht sämtliche oben in den Rn. 17, 20 und 24 genannten Anträge des Klägers zurück.

    Rn. 67 Im vorliegenden Fall gab es, als der Kläger die vorliegende Klage erhoben hat, eine Rechtsprechung des Gerichts, nach der zum einen der im Urteil vom 16. Oktober 2014, LTTE/Rat (T-208/11 und T-508/11, EU:T:2014:885), gewählte Lösungsansatz nicht auf den Kontext der vom Rat angesichts der Lage in der Ukraine erlassenen restriktiven Maßnahmen übertragbar sei und zum anderen dies nur dann der Fall sei, wenn sich die politische Entscheidung des Rates, die neue ukrainische Regierung zu unterstützen, insofern als offensichtlich fehlerhaft erweisen würde, dass sich die etwaige fehlende Übereinstimmung zwischen dem Schutz der Grundrechte in der Ukraine und dem in der Union bestehenden Grundrechtsschutz auf die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen hätte auswirken können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 2017, Azarov/Rat, T-215/15, EU:T:2017:479' Rn. 166 bis 178, und vom 8. November 2017, Klymenko/Rat, T-245/15, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:792' Rn. 218 bis 232).

  • EuG, 19.09.2018 - T-39/17

    Chambre de commerce und d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de …

    En tout état de cause, une telle demande, qui trouve son fondement dans le principe du respect des droits de la défense (voir, en ce sens, arrêts du 18 juillet 2013, Commission e.a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P et C-595/10 P, EU:C:2013:518, points 98 et 99, et du 8 novembre 2017, Klymenko/Conseil, T-245/15, non publié, EU:T:2017:792, point 176), aurait dû être rejetée au motif, tel que cela est rappelé au point 60 ci-dessus, que la requérante ne bénéficie pas de droits de la défense et donc d'un droit d'accès au dossier dans une procédure de contrôle des aides d'État.
  • EuGH, 26.09.2019 - C-11/18

    Klymenko/ Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der …

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. November 2017, Klymenko/Rat (T-245/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:792), wird aufgehoben.
  • EuG, 10.06.2016 - T-494/14

    Klymenko / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Rn. 17 Der Beschluss 2015/364 und die Durchführungsverordnung 2015/357 sind Gegenstand einer neuen, vom Kläger am 15. Mai 2015 beim Gericht eingereichten Klage (Rechtssache T-245/15, Klymenko/Rat).
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