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Rechtsprechung
   EuG, 21.06.2023 - T-347/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14095
EuG, 21.06.2023 - T-347/22 (https://dejure.org/2023,14095)
EuG, Entscheidung vom 21.06.2023 - T-347/22 (https://dejure.org/2023,14095)
EuG, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - T-347/22 (https://dejure.org/2023,14095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rauch Furnace Technology/ EUIPO - Musto und Bureau (Creuset)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Schmelztiegels - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Offenbarung des älteren Geschmacksmusters - Art. 6, 7 und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rauch Furnace Technology/ EUIPO - Musto und Bureau (Creuset)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Schmelztiegels - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Offenbarung des älteren Geschmacksmusters - Art. 6, Art. ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Schmelztiegels - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Offenbarung des älteren Geschmacksmusters - Art. 6, 7 und ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions/ Group Nivelles und EUIPO - Rechtsmittel - Geistiges …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Rn. 77 Bei einem Antrag auf Nichtigerklärung nach Art. 25 der Verordnung Nr. 6/2002 ergibt sich aus Art. 52 Abs. 1 und 2 sowie Art. 53 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung, dass es dem Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren, der sich auf den Nichtigkeitsgrund des Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung beruft, obliegt, die Anhaltspunkte beizubringen, durch die das Vorliegen dieses Nichtigkeitsgrundes belegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 78 Daher hat der Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren, wenn er sich auf den Nichtigkeitsgrund von Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002 beruft, darzutun, dass das angegriffene Geschmacksmuster die Voraussetzungen der Art. 4 bis 9 dieser Verordnung nicht erfüllt (Urteil vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 60).

  • EuG, 21.05.2015 - T-22/13

    Senz Technologies / OHMI - Impliva (Parapluies) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Rn. 55 Es besteht eine Vermutung, dass den Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs die Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters bekannt ist, wenn die Partei, die sich auf diese Offenbarung beruft, die die Offenbarung begründenden Tatsachen bewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, Senz Technologies/HABM - Impliva [Regenschirme], T-22/13 und T-23/13, EU:T:2015:310, Rn. 26).

    Rn. 56 Zur Widerlegung der Vermutung, wonach ein Geschmacksmuster als offenbart gilt, wenn die Partei, die sich auf die Offenbarung beruft, die die Offenbarung begründenden Tatsachen bewiesen hat, obliegt es der die Offenbarung bestreitenden Partei, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass die Umstände des konkreten Falles verhindern konnten, dass diese Tatsachen den Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs im normalen Geschäftsverlauf bekannt sind (Urteil vom 21. Mai 2015, Regenschirme, T-22/13 und T-23/13, EU:T:2015:310, Rn. 26).

  • EuG, 07.11.2013 - T-666/11

    Danuta Budziewska gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Rn. 79 Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Vergleich der durch die Geschmacksmuster hervorgerufenen Gesamteindrücke synthetischer Art sein muss und sich nicht auf den analytischen Vergleich einer Aufzählung von Ähnlichkeiten und Unterschieden beschränken kann (vgl. Urteil vom 7. November 2013, Budziewska/HABM - Puma [Springende Raubkatze], T-666/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:584, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.10.2021 - T-823/19

    JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale) - …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Das Einstellen ins Internet ist nämlich grundsätzlich ein Umstand, der eine Offenbarung im Sinne von Art. 7 der Verordnung Nr. 6/2002 darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 32).
  • EuG, 24.10.2019 - T-560/18

    Atos Medical/ EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik- Vertrieb (Patch médicaux)

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Außerdem trifft zwar zu, dass die Vorlage einer technischen Zeichnung für sich genommen im Allgemeinen nicht belegt, dass die Zeichnung tatsächlich der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurde, doch kann sie geeignet sein, andere Anhaltspunkte zu erhärten, die zeigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht wurden, die den Spezifikationen dieser Zeichnung entsprechen und mit denselben Bezugsangaben versehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2019, Atos Medical/EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb [Medizinische Pflaster], T-560/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:767, Rn. 30, 31 und 37).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-621/11

    New Yorker SHK Jeans / HABM - Rechtsmittel - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Mit der Klarstellung, dass das EUIPO solche Beweise nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 63 der Verordnung Nr. 6/2002 dem EUIPO nämlich ein weites Ermessen ein, um unter entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob die Beweise zu berücksichtigen sind oder nicht (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juli 2013, New Yorker SHK Jeans/HABM, C-621/11 P, EU:C:2013:484, Rn. 22 und 23, …und vom 12. Dezember 2017, Hochmann Marketing/EUIPO - BitTorrent [bittorrent], T-771/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:887, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.02.2009 - T-145/06

    Omya / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Auskunftsverlangen - Art. 11 …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Insoweit genügt der Hinweis, dass das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV nicht befugt ist, bestätigende oder feststellende Urteile zu erlassen (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Dezember 2003, 1talien/Kommission, C-224/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2003:658, Rn. 20 und 21, sowie Urteile vom 4. Februar 2009, 0mya/Kommission, T-145/06, EU:T:2009:27, Rn. 23, …und vom 2. März 2022, Distintiva Solutions/EUIPO - Makeblock (Makeblock), T-86/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:107, Rn. 24 und 25).
  • EuG, 12.12.2017 - T-771/15

    Hochmann Marketing/ EUIPO - BitTorrent (bittorrent) - Unionsmarke - …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Mit der Klarstellung, dass das EUIPO solche Beweise nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 63 der Verordnung Nr. 6/2002 dem EUIPO nämlich ein weites Ermessen ein, um unter entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob die Beweise zu berücksichtigen sind oder nicht (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juli 2013, New Yorker SHK Jeans/HABM, C-621/11 P, EU:C:2013:484, Rn. 22 und 23, und vom 12. Dezember 2017, Hochmann Marketing/EUIPO - BitTorrent [bittorrent], T-771/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:887, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.06.2018 - T-228/16

    Haverkamp IP/ EUIPO - Sissel (Motif de surface plage de galets) - …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Rn. 57 Die geltend gemachten Beweise müssen geeignet sein, rechtlich hinreichend zu belegen, dass das ältere Geschmacksmuster der Öffentlichkeit tatsächlich vor dem Tag der Anmeldung des angegriffenen Geschmacksmusters zugänglich gemacht wurde (Urteil vom 21. Juni 2018, Haverkamp IP/EUIPO - Sissel [Kieselstrand Oberflächenmuster], T-228/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:369, Rn. 27).
  • EuG, 27.02.2018 - T-166/15

    Gramberg/ EUIPO - Mahdavi Sabet (Étui pour téléphone portable) - …

    Auszug aus EuG, 21.06.2023 - T-347/22
    Rn. 59 Daraus ergibt sich, dass zum einen der Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren in der Wahl des Beweises frei ist, dessen Vorlage beim EUIPO er für dienlich erachtet, um seinen Antrag auf Nichtigerklärung zu stützen, und dass zum anderen das EUIPO alle vorgelegten Beweise daraufhin prüfen muss, ob sie tatsächlich die Offenbarung des älteren Geschmacksmusters nachweisen (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Gramberg/EUIPO - Mahdavi Sabet [Hülle für Mobiltelefon], T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.03.2012 - T-450/08

    Coverpla gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und …

  • EuGH, 09.12.2003 - C-224/03

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - …

  • EuG, 23.10.2013 - T-566/11

    Soler Hispania (früher Viejo Valle) / OHMI - Établissements Coquet () und …

  • EuG, 02.03.2022 - T-86/21

    Distintiva Solutions/ EUIPO - Makeblock (Makeblock) - Unionsmarke - …

  • EuG - T-567/11 (anhängig)

    Viejo Valle / OHMI - Établissements Coquet (Assiette creuse avec des stries)

  • EuG, 20.11.2024 - T-464/23

    Lidl Digital International/ EUIPO - Ningbo Hanyuan Lighting (Luminaire) - …

    Rn. 20 Was insbesondere die Gewichtung der verschiedenen Merkmale der Leuchten betrifft, um sodann die festgestellten Ähnlichkeiten und Unterschiede auf der Grundlage ihrer Relevanz für die Eigenart des angegriffenen Geschmacksmuster zu beurteilen, hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf eine Frage des Gerichts geantwortet, dass sich ihr Vorbringen, wonach die Beschwerdekammer die Eigenart des angegriffenen Geschmacksmusters nicht so geprüft habe, wie es von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 verlangt werde, und insbesondere nicht die Pflicht beachtet habe, eine "synthetische Analyse" der Gewichtung der verschiedenen Merkmale im Sinne einer synthetischen Analyse vorzunehmen, wie sie sich u. a. aus dem Urteil vom 21. Juni 2023, Rauch Furnace Technology/EUIPO - Musto et Bureau (Creuset) (T-347/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:344, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung), ergebe, sowohl auf die Begründung der angefochtenen Entscheidung beziehe, da eine synthetische Analyse völlig fehle, als auch auf deren materielle Rechtmäßigkeit.

    Rn. 54 Es ist zunächst das Vorbringen der Klägerin zu prüfen, die Beschwerdekammer habe die Eigenart des angegriffenen Geschmacksmusters nicht wie von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 verlangt geprüft und insbesondere nicht die Pflicht beachtet, eine "synthetische Analyse" der Gewichtung der verschiedenen Merkmale im Sinne einer synthetischen Analyse, wie sie sich u. a. aus dem Urteil vom 21. Juni 2023, Rauch Furnace Technology/EUIPO - Musto et Bureau (Creuset) (T-347/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:344, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung), ergebe, vorgenommen.

  • BPatG, 14.05.2024 - 7 Ni 11/22
    Rn. 140 3. Dies gilt unabhängig davon, ob den Entscheidungen EUIPO BK R 1212/2019-3 und die darauf Bezug nehmende Entscheidung des BPatG (30 W (pat) 807/18) zur Gänze inhaltlich gefolgt werden kann (siehe dagegen EuG, Urteil vom 20.10.2021, T-823/19 - Spiralhaargummis; EuG, Urteil vom 21.06.2023, T-347/22 - Schmelztiegel), welche andere Rechte am geistigen Eigentum betrafen.
  • EuG, 10.12.2025 - T-82/25

    Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …

    Rn. 24 Es obliegt nämlich der Partei, die sich auf die Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters beruft, und nicht dem EUIPO, die Tatsachen zu beweisen, die die Offenbarung darstellen (Urteile vom 21. Juni 2023, Rauch Furnace Technology/EUIPO - Musto et Bureau [Creuset], T-347/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:344, Rn. 56, …und vom 10. Juli 2024, Azienda Agricola F.lli Buccelletti/EUIPO - Sunservice [Stützpfähle für Pflanzen], T-210/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:456, Rn. 35;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Juni 2019, 1nformationstafeln für Fahrzeuge, T-74/18, EU:T:2019:417, Rn. 23).
  • EuG, 10.12.2025 - T-81/25

    Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …

    Rn. 24 Es obliegt nämlich der Partei, die sich auf die Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters beruft, und nicht dem EUIPO, die Tatsachen zu beweisen, die die Offenbarung darstellen (Urteile vom 21. Juni 2023, Rauch Furnace Technology/EUIPO - Musto et Bureau [Creuset], T-347/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:344, Rn. 56, …und vom 10. Juli 2024, Azienda Agricola F.lli Buccelletti/EUIPO - Sunservice [Stützpfähle für Pflanzen], T-210/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:456, Rn. 35;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Juni 2019, 1nformationstafeln für Fahrzeuge, T-74/18, EU:T:2019:417, Rn. 23).
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