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   EuG, 17.04.2013 - T-383/10   

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https://dejure.org/2013,6876
EuG, 17.04.2013 - T-383/10 (https://dejure.org/2013,6876)
EuG, Entscheidung vom 17.04.2013 - T-383/10 (https://dejure.org/2013,6876)
EuG, Entscheidung vom 17. April 2013 - T-383/10 (https://dejure.org/2013,6876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CONTINENTAL - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Europäischer Gerichtshof

    Continental Bulldog Club Deutschland / HABM (CONTINENTAL)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CONTINENTAL - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Continental Bulldog Club Deutschland / HABM (CONTINENTAL)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CONTINENTAL - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit des beschreibenden Wortzeichens "CONTINENTAL" für Hunde und Hundehaltung; Begründetheit der Aufhebungsklage eines Anmelders gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Verwendung der Bezeichnung einer Hunderasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "CONTINENTAL" für Hunde und Hundehaltung; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Verwendung der Bezeichnung einer Hunderasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Schutzfähigkeit des beschreibenden Wortzeichens "CONTINENTAL" für Hunde und Hundehaltung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Im Hinblick auf diese beiden Grundsätze muss das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Randnrn. 73 und 74).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn. 75 und 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass zum einen, wie bereits entschieden wurde, die Prüfung der Anmeldungen sich nicht auf ein Mindestmaß beschränken darf, sondern streng und umfassend sein muss, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung vor Gericht mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, Slg. 2003, I-3793, Randnrn.

    Die Beschwerdekammer ist somit im Rahmen einer strengen und umfassenden Prüfung der Anmeldung im Einklang mit dem Urteil Libertel (oben in Randnr. 32 angeführt) zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Ausdruck "Continental Bulldog" sowohl in Deutschland als auch in der übrigen Union bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung zumindest von dem Teil der maßgebenden Verkehrskreise, der aus Fachkreisen wie Hundezüchtern und Inhabern von Tierhandlungen besteht, als Bezeichnung einer in der Schweiz anerkannten Hunderasse verwendet werden konnte.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Ein Wortzeichen kann daher von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32).

    Das von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 verfolgte im Allgemeininteresse liegende Ziel, das verlangt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der für die Anmeldemarke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (siehe oben, Randnr. 13), erfordert aber auch eine prognostische Prüfung in Bezug auf den beschreibenden Charakter der als Marke angemeldeten Zeichen und Angaben, wie sich aus dem Urteil HABM/Wrigley (oben in Randnr. 33 angeführt) ergibt.

  • EuG, 28.06.2011 - T-487/09

    ReValue Immobilienberatung / HABM (ReValue)

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Da sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. Juni 2011, ReValue Immobilienberatung/HABM [ReValue], T-487/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist der zweite vom Kläger vorgebrachte Klagegrund, nämlich der behauptete Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der genannten Verordnung, nicht mehr zu prüfen.
  • EuG, 12.01.2006 - T-147/03

    Devinlec / OHMI - TIME ART (QUANTUM) - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit dem

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Diese Prüfung kann somit nicht von den Absichten der Markeninhaber abhängig sein, die in die Tat umgesetzt wurden oder auch nicht und ihrem Wesen nach subjektiver Art sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Januar 2006, Devinlec/HABM - TIME ART [QUANTUM], T-147/03, Slg. 2006, II-11, Randnr. 104).
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt, das verlangt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der für die Anmeldemarke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.09.2009 - T-99/06

    Phildar / OHMI - Comercial Jacinto Parera (FILDOR)

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Da die Entscheidung darüber, eine Zucht "geschlossen" zu halten oder sie zu öffnen, eine Entscheidung der Züchter selbst ist, ähnelt diese Situation im Übrigen der, die in Bezug auf die besondere Art und Weise des Vertriebs besteht, die nach ständiger Rechtsprechung im Markenrecht nicht relevant sein kann, da sie sich im Lauf der Zeit und je nach dem Willen der Markeninhaber ändern kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. September 2009, Phildar/HABM - Commercial Jacinto Parera [FILDOR], T-99/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2008 - T-158/06

    Adobe / OHMI (FLEX)

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-383/10
    Die Beurteilung der möglichen Auswirkungen von vor der Markenanmeldung liegenden Ereignissen, gleichviel, ob es sich um ältere nationale Eintragungen oder um sonstige Ereignisse handelt, auf die Beurteilung der Eintragungsfähigkeit einer Anmeldemarke im Hinblick auf die Hindernisse gemäß Art. 7 der Verordnung Nr. 207/2009 hängt nämlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2008, Adobe/HABM [FLEX], T-158/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

    Zudem ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteile vom 8. Juli 2008, Lancôme/HABM- CMS Hasche Sigle [COLOR EDITION], T-160/07, EU:T:2008:261, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem fehlt nach ständiger Rechtsprechung einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung (vgl. Urteil vom 17. April 2013, CONTINENTAL, T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.02.2019 - T-332/18

    Marry Me Group/ EUIPO (MARRY ME) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.02.2019 - T-333/18

    Marry Me Group/ EUIPO (marry me) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.11.2015 - T-520/14

    bd breyton-design / HABM (RACE GTP) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Da diese Letztgenannten einen nicht vernachlässigbaren Teil der maßgeblichen Verkehrskreise darstellen und ein Zeichen bereits dann unter das Verbot von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b oder c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen Teil der angesprochenen Verkehrskreise besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, Slg, EU:T:2013:193, Rn. 46 und 52), braucht insoweit nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher diese Abkürzung ebenfalls kennen.
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