Rechtsprechung
| EuG, 24.05.2011 - T-392/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)
- EU-Kommission
Euro-Information - Européenne de traitement de l"information gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 6. September 2010 - Euro-Information/HABM (EURO AUTOMATIC CASH)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 892/2010-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 17. Juni 2010, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers über die Zurückweisung der Wortmarke "EURO AUTOMATIC ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuG, 09.03.2010 - T-15/09
Européenne de traitement de l"information (Euro-Information) gegen …
Auszug aus EuG, 24.05.2011 - T-392/10
Teilweise Aufhebung der Entscheidung des Prüfers, teilweise Zurückweisung der Anmeldung im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 9. März 2010, Euro-Information/HABM (EURO AUTOMATIC CASH) (T-15/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
- EuG, 13.06.2019 - T-652/18
Porus/ EUIPO (oral Dialysis) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke oral …
Rn. 34 Schließlich ist nach der Rechtsprechung jedenfalls festzustellen, dass es, wenn der Kläger geltend macht, dass die Anmeldemarke entgegen der von der Beschwerdekammer vorgenommenen Beurteilung nicht beschreibend sei, seine Sache ist, diesen Umstand durch konkrete und fundierte Angaben darzulegen, weil er dazu wegen seiner genauen Marktkenntnis wesentlich besser in der Lage ist (…vgl. Urteile vom 9. Dezember 2009, Earle Beauty/HABM [SUPERSKIN], T-486/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:487, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. Mai 2011, Euro-Information/HABM (EURO AUTOMATIC CASH), T-392/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:245, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, EU:C:2007:635, Rn. 50).
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