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Weitere Entscheidung unten: EuG, 14.02.2025

Rechtsprechung
   EuG, 10.09.2025 - T-55/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25322
EuG, 10.09.2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,25322)
EuG, Entscheidung vom 10.09.2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,25322)
EuG, Entscheidung vom 10. September 2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,25322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meta Platforms Ireland/ Kommission

    Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Beschluss der Kommission zur Festlegung der Höhe der Aufsichtsgebühr für das Jahr 2023 - Art. 43 Abs. 3 bis 5 der Verordnung 2022/2065 - Art. 4 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 - Methode zur Berechnung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Beschluss der Kommission zur Festlegung der Höhe der Aufsichtsgebühr für das Jahr 2023 - Art. 43 Abs. 3 bis 5 der Verordnung 2022/2065 - Art. 4 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 - Methode zur Berechnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Beschluss der Kommission zur Festlegung der Höhe der Aufsichtsgebühr für das Jahr 2023 - Art. 43 Abs. 3 bis 5 der Verordnung 2022/2065 - Art. 4 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1127 - Methode zur Berechnung der ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Gesetz über digitale Dienste: Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission zur Festlegung der auf Facebook, Instagram und TikTok anwendbaren Aufsichtsgebühr für nichtig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gebührenbeschlüsse der EU-Kommission für Facebook, Instagram und Tiktok nichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Digital Services Act: Zur Methodik der Berechnung der durchschnittlichen Nutzerzahl zur Festlegung der Aufsichtsgebühren für sehr große Online-Plattformen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsgebühr für Meta und Tiktok: EU-Beschlüsse formell fehlerhaft

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Digital Services Act: Zur Methodik der Berechnung der durchschnittlichen Nutzerzahl zur Festlegung der Aufsichtsgebühren für sehr große Online-Plattformen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.07.2021 - C-584/20

    Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Rn. 61 Unter diesen Umständen könnte die Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses, ohne die Aufrechterhaltung seiner Wirkungen vorzusehen, bis er durch einen neuen Beschluss ersetzt wird, die Durchführung von Art. 43 DSA beeinträchtigen, der vorsieht, dass die Kommission von den Anbietern von SGP und SGS eine jährliche Aufsichtsgebühr erhebt, deren Gesamtbetrag die Kosten deckt, die der Kommission im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben im Rahmen des DSA entstehen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 15. Juli 2021, Kommission/Landesbank Baden-Württemberg und SRB, C-584/20 P und C-621/20 P, EU:C:2021:601, Rn. 177).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das Unionsgericht, um von der ihm durch diese Bestimmung eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, die Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit und anderer öffentlicher oder privater Interessen berücksichtigt (…vgl. Urteil vom 25. Februar 2021, Kommission/Schweden, C-389/19 P, EU:C:2021:131, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 122).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-286/14

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Rn. 44 Jedenfalls verpflichtet Art. 43 Abs. 4 DSA die Kommission im Wesentlichen, den DSA zu präzisieren und dadurch zu konkretisieren, dass sie in einem delegierten Rechtsakt Details ausarbeitet, die vom Gesetzgeber nicht definiert worden sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 50).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-389/19

    Kommission/ Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das Unionsgericht, um von der ihm durch diese Bestimmung eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, die Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit und anderer öffentlicher oder privater Interessen berücksichtigt (vgl. Urteil vom 25. Februar 2021, Kommission/Schweden, C-389/19 P, EU:C:2021:131, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 122).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-417/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Nach Art. 266 Abs. 1 AEUV ist es nämlich Sache der Kommission, aus der Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und dabei nicht nur den Tenor des vorliegenden Urteils zu berücksichtigen, sondern auch die Gründe, die ihn in dem Sinne tragen, dass sie zur Bestimmung der genauen Bedeutung des Tenors unerlässlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2007, 1talien/Kommission, C-417/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:733, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 14. Juli 2016, Lettland/Kommission, T-661/14, EU:T:2016:412, Rn. 90).
  • EuG, 14.07.2016 - T-661/14

    Lettland / Kommission - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Nach Art. 266 Abs. 1 AEUV ist es nämlich Sache der Kommission, aus der Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und dabei nicht nur den Tenor des vorliegenden Urteils zu berücksichtigen, sondern auch die Gründe, die ihn in dem Sinne tragen, dass sie zur Bestimmung der genauen Bedeutung des Tenors unerlässlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2007, 1talien/Kommission, C-417/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:733, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 2016, Lettland/Kommission, T-661/14, EU:T:2016:412, Rn. 90).
  • EuG, 12.02.2025 - T-406/18

    de Volksbank/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …

    Auszug aus EuG, 10.09.2025 - T-55/24
    Rn. 59 Art. 264 Abs. 2 AEUV wird somit insbesondere dahin ausgelegt, dass er es aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch aus Gründen der Vermeidung einer Diskontinuität oder eines Rückschritts in der Umsetzung der von der Union verfolgten oder unterstützten Politiken erlaubt, die Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung während eines angemessenen Zeitraums aufrechtzuerhalten (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Februar 2025, de Volksbank/SRB [Im Voraus erhobene Beiträge für 2018], T-406/18, EU:T:2025:151, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2026 - T-203/24

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente über die …

    Rn. 87 Nach einem Verweis auf die Rechtsprechung - einschließlich derjenigen betreffend den Schutz der internen Informationen oder Standpunkte eines Organs, der die Anwendung der Ausnahmeregelung zum Schutz von Gerichtsverfahren rechtfertigt - stellte die Kommission in der angefochtenen Entscheidung fest, dass die Verbreitung der Dokumente Nrn. 5 und 13 bis 34 wegen des Schutzes der Gerichtsverfahren in den Rechtssachen ausgeschlossen werden müsse, in denen seitdem folgende Urteile ergangen sind: das Urteil vom 3. September 2025, Zalando/Kommission (T-348/23, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:821), betreffend die Benennung der Klägerin als sehr große Online-Plattform sowie die Urteile vom 10. September 2025, Meta Platforms Ireland/Kommission (T-55/24, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:842), und Tiktok Technology/Kommission (T-58/24, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:843), betreffend die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Festlegung der Aufsichtsgebühren für Facebook und Instagram bzw. TikTok (im Folgenden: in Rede stehende Gerichtsverfahren).

    In den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. September 2025, Meta Platforms Ireland/Kommission (T-55/24, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:842), und vom 10. September 2025, Tiktok Technology/Kommission (T-58/24, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2025:843), ergangen sind, beanstandeten die Klägerinnen den Rückgriff der Kommission auf eine gemeinsame Methodik zur Schätzung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer ihrer jeweiligen Dienste zwecks Festlegung ihrer Aufsichtsgebühren sowie diese Methodik an sich.

  • EuGH, 09.02.2026 - C-744/25

    " Procédure accélérée "

    Rn. 1 Par son pourvoi, la Commission européenne demande l'annulation de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 10 septembre 2025, Meta Platforms Ireland/Commission (T-55/24, ci-après l'« arrêt attaqué ", EU:T:2025:842), par lequel celui-ci a annulé la décision d'exécution C(2023) 8176 final de la Commission, du 27 novembre 2023, portant fixation du montant de la redevance de surveillance applicable à Facebook et à Instagram en vertu de l'article 43, paragraphe 3, du règlement (UE) 2022/2065 du Parlement européen et du Conseil.
  • EuG - T-73/26 (anhängig)
    Der angefochtene Beschluss folge demselben Ansatz zur Berechnung der durchschnittlichen Nutzerzahl, den das Gericht in der Rechtssache T-55/24 als einen Verstoß gegen Art. 43 Abs. 3 bis 5 und Art. 87 des Gesetzes über digitale Dienste angesehen habe.
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Rechtsprechung
   EuG, 14.02.2025 - T-55/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4884
EuG, 14.02.2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,4884)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,4884)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2025 - T-55/24 (https://dejure.org/2025,4884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufsichtsgebühr für Facebook, Instagram und TikTok nicht rechtskonform

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Meta Platforms Ireland/ Kommission

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Klage, eingereicht am 5. Februar 2024 - Meta Platforms Ireland gegen Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Meta Platforms Ireland/ Kommission

Verfahrensgang

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