Rechtsprechung
| EuG, 08.05.2024 - T-758/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Puma/ EUIPO - Fujian Daocheng Electronic Commerce (Chaussures)
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Schuh darstellt - Ältere Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsgründe - Eigenart - Art. 25 Abs. 1 Buchst. b und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Puma/ EUIPO - Fujian Daocheng Electronic Commerce (Chaussures)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Puma/ EUIPO - Fujian Daocheng Electronic Commerce (Chaussures)
Verfahrensgang
- EuG, 08.05.2024 - T-758/22
- EuGH, 04.10.2024 - C-503/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuG, 10.11.2021 - T-443/20
Sanford/ EUIPO - Avery Zweckform (Étiquettes) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 56 Außerdem sind, da die Wort- und Bildelemente auf den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern unterscheidungskräftige Marken oder Zeichen sind, die auf der Ware angebracht sind, um ihre Herkunft zu bezeichnen, die keine Zier- oder Dekorationsfunktion haben und keine Merkmale des Erzeugnisses darstellen, die den betreffenden Erzeugnissen ihre Erscheinungsform im Sinne von Art. 3 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 6/2002 verleihen, diese Elemente im Rahmen des Vergleichs der Gesamteindrücke für die Feststellung der Eigenart des angegriffenen Geschmacksmusters unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2021, Sanford/EUIPO - Avery Zweckform [Etiketten], T-443/20, EU:T:2021:767, Rn. 80).Rn. 85 Im Übrigen ist entgegen dem Vorbringen der Klägerin festzustellen, dass die Beschwerdekammer keinen Beurteilungsfehler begangen hat, indem sie den "Streifen mit einer breiten Basis, der in der Waagerechten beginnt und sich seitlich zu einer schmaleren Linie verjüngt", und der einer Unionsmarke entspricht, berücksichtigt hat, da dieses Bildzeichen insbesondere aufgrund seiner Größe erheblich zum Erscheinungsbild des älteren Geschmacksmusters D 6 und insbesondere seiner Verzierung beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2021, Etiketten, T-443/20, EU:T:2021:767, Rn. 80).
- EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 25 Nach Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 ist der Vergleich des von einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindrucks im Hinblick auf die gesamte Erscheinungsform jedes einzelnen dieser Geschmacksmuster vorzunehmen (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 46).Rn. 46 Damit die Zugänglichmachung eines Geschmacksmusters die Offenbarung aller seiner Elemente bewirkt, ist es außerdem unabdingbar, dass diese Elemente bei dieser Offenbarung klar und eindeutig erkennbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 38 und 39).
- EuG, 16.06.2021 - T-187/20
Davide Groppi/ EUIPO - Viabizzuno (Lampe de table) - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 42 Insoweit geht aus dem 14. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 6/2002 hervor, dass die Eigenart eines Geschmacksmusters nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 danach beurteilt werden sollte, inwieweit sich der Gesamteindruck, den der Anblick des Geschmacksmusters beim informierten Benutzer hervorruft, deutlich von dem unterscheidet, den der vorbestehende Formschatz bei ihm hervorruft (Urteil vom 16. Juni 2021, Davide Groppi/EUIPO - Viabizzuno [Tischleuchte], T-187/20, EU:T:2021:363, Rn. 25).Die Zugehörigkeit eines älteren Geschmacksmusters zu diesem Formenschatz ergibt sich jedoch allein aus seiner Offenbarung (vgl. Urteil vom 16. Juni 2021, Tischleuchte, T-187/20, EU:T:2021:363, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 21.06.2018 - T-228/16
Haverkamp IP/ EUIPO - Sissel (Motif de surface plage de galets) - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 27 Dass das ältere Geschmacksmuster zusätzliche Merkmale offenbart, die das angegriffene Geschmacksmuster nicht aufweist, ist für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Geschmacksmuster insoweit irrelevant (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2018, Haverkamp IP/EUIPO - Sissel [Kieselstrand Oberflächenmuster], T-228/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:369, Rn. 38, …und vom 10. November 2021, Bauplatte, T-193/20, EU:T:2021:782, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Daher ist für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Geschmacksmuster zu bestimmen, welche Elemente tatsächlich durch das angegriffene Geschmacksmuster geschützt werden und daher insoweit relevant sind (Urteil vom 21. Juni 2018, Kieselstrand Oberflächenmuster, T-228/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:369, Rn. 37).
- EuG, 10.11.2021 - T-193/20
Eternit/ EUIPO - Eternit Österreich (Panneau de construction) - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 26 Nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 müssen dem Vergleich der von den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindrücke jedoch die im angegriffenen Geschmacksmuster offenbarten Merkmale zugrunde gelegt werden, und er darf sich nur auf die tatsächlich geschützten Elemente stützen, ohne die vom Schutz ausgeschlossenen Merkmale - insbesondere technischer Art - zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2021, Eternit/EUIPO - Eternit Österreich [Bauplatte], T-193/20, EU:T:2021:782, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Dass das ältere Geschmacksmuster zusätzliche Merkmale offenbart, die das angegriffene Geschmacksmuster nicht aufweist, ist für den Vergleich der einander gegenüberstehenden Geschmacksmuster insoweit irrelevant (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2018, Haverkamp IP/EUIPO - Sissel [Kieselstrand Oberflächenmuster], T-228/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:369, Rn. 38, und vom 10. November 2021, Bauplatte, T-193/20, EU:T:2021:782, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.02.2017 - T-828/14
Antrax It / EUIPO - Vasco Group (Thermosiphons pour radiateurs) - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 54 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich die Eigenart eines Geschmacksmusters aus einem Gesamteindruck der Unähnlichkeit oder des Fehlens eines "déjà vu" aus der Sicht des informierten Benutzers im Vergleich zum vorbestehenden Formschatz älterer Geschmacksmuster, ungeachtet der Unterschiede, die - auch wenn sie über unbedeutende Details hinausgehen - nicht markant genug sind, um diesen Gesamteindruck zu beeinträchtigen, aber unter Berücksichtigung von Unterschieden, die hinreichend ausgeprägt sind, um einen unähnlichen Gesamteindruck hervorzurufen (vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, Antrax It/EUIPO - Vasco Group [Thermosiphons für Heizkörper], T-828/14 und T-829/14, EU:T:2017:87, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 29.10.2015 - T-334/14
Roca Sanitario / OHMI - Villeroy & Boch (Robinet à commande unique)
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 55 Darüber hinaus muss nach der Rechtsprechung der Vergleich der durch die einander gegenüberstehenden Geschmacksmuster erweckten Gesamteindrücke synthetischer Art sein und kann sich nicht auf den analytischen Vergleich einer Aufzählung von Ähnlichkeiten und Unterschieden beschränken (Urteil vom 29. Oktober 2015, Roca Sanitario/HABM - Villeroy & Boch [Einhandmischer], T-334/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:817, Rn. 58). - EuG, 13.06.2019 - T-74/18
Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Zu bestimmen sind erstens der Wirtschaftszweig der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll, zweitens der informierte Benutzer dieser Erzeugnisse je nach ihrer Zweckbestimmung und mit Bezug auf diesen informierten Benutzer der Grad der Kenntnis vom Stand der Technik sowie der Grad der Aufmerksamkeit in Bezug auf Ähnlichkeiten und Unterschiede beim Vergleich der Geschmacksmuster, drittens der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Geschmacksmusters, deren Einfluss auf die Eigenart umgekehrt proportional ist, und viertens, unter Berücksichtigung der Eigenart, das Ergebnis des möglichst direkten Vergleichs der Gesamteindrücke, die das angegriffene Geschmacksmuster und das ältere, der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Geschmacksmuster beim informierten Benutzer jeweils hervorrufen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Visi/one/EUIPO - EasyFix [Informationsblatthalter für Fahrzeuge], T-74/18, EU:T:2019:417, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 25.10.2013 - T-231/10
Merlin u.a. / OHMI - Dusyma (Jeux) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Merkmal ein Erzeugnis oder einen Teil von ihm prägt, muss der mehr oder weniger starke Einfluss bewertet werden, den die verschiedenen Merkmale des Erzeugnisses oder des betreffenden Teils auf die Erscheinungsform dieses Erzeugnisses oder Teils haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma [Spiele], T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 36). - EuG, 08.06.2022 - T-293/21
Muschaweck/ EUIPO - Conze (UM) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
Auszug aus EuG, 08.05.2024 - T-758/22
Rn. 38 Die Richtlinien des EUIPO für die Prüfung von Anmeldungen eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster stellen, obwohl sie keinen verbindlichen Charakter haben, eine Erkenntnisquelle für die Praxis des EUIPO im Bereich Geschmacksmuster dar (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Juni 2022, Muschaweck/EUIPO - Conze (UM), T-293/21, EU:T:2022:345, Rn. 38). - EuG, 07.02.2018 - T-794/16
Şölen Çikolata Gıda Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Zaharieva (Emballage …
- EuG, 19.11.2025 - T-641/24
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
Rn. 13 Insoweit ist davon auszugehen, dass die Klägerin mit diesem Antrag gemäß Art. 61 Abs. 3 der Verordnung Nr. 6/2002 einen Abänderungsantrag gestellt hat, der darauf gerichtet ist, dass das Gericht die Entscheidung erlässt, die die Beschwerdekammer hätte erlassen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2024, Puma/EUIPO - Fujian Daocheng Electronic Commerce [Schuh], T-758/22, EU:T:2024:292, Rn. 12).
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