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   EuG, 05.07.1996 - T-85/96 R   

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EuG, 05.07.1996 - T-85/96 R (https://dejure.org/1996,28389)
EuG, Entscheidung vom 05.07.1996 - T-85/96 R (https://dejure.org/1996,28389)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - T-85/96 R (https://dejure.org/1996,28389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Francis Alan Clarke gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung.

    [fremdsprachig] Beamte - Dienstliche Verwendung - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.07.1988 - 23/87

    Aldinger u.a. / Parlament

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Dies sei ein nicht wiedergutzumachender Schaden, dereine dringliche Situation schaffe (vgl. Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 22. Juni 1987 in der Rechtssache 24/87 R, Virgili/Parlament, Slg. 1987, 2847).

    Hinsichtlich der dem Antragsteller angeblich drohenden Trennung von seiner Frau verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung, nach der die Versetzung eines Beamten trotz der mit ihr möglicherweise verbundenen familiären Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in seiner Laufbahn darstelle, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden könne, auf verschiedene Staaten verteilten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 34, und vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 17).

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Hinsichtlich der dem Antragsteller angeblich drohenden Trennung von seiner Frau verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung, nach der die Versetzung eines Beamten trotz der mit ihr möglicherweise verbundenen familiären Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen kein ungewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis in seiner Laufbahn darstelle, da sich die Dienstorte, an die er versetzt werden könne, auf verschiedene Staaten verteilten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 34, und vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 17).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen dürfen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 14).
  • EuG, 29.03.1996 - T-24/96

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Hinsichtlich der Verlängerungsmöglichkeit in Abschnitt 4.3, der nach Ansicht des Antragstellers im Rahmen von Abschnitt 4.4 der Vereinbarung entsprechend anzuwenden ist, ist darauf hinzuweisen, daß eine solche Möglichkeit, selbst wenn sie vorhanden wäre, im Ermessen des Antragsgegners stünde (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 29. März 1996 in der Rechtssache T-24/96 R, U./Cedefop, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
  • EuGH, 22.06.1987 - 24/87

    Virgili-Schettini / Parlament

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Dies sei ein nicht wiedergutzumachender Schaden, dereine dringliche Situation schaffe (vgl. Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 22. Juni 1987 in der Rechtssache 24/87 R, Virgili/Parlament, Slg. 1987, 2847).
  • EuG, 17.05.1995 - T-102/95

    Jean-Pierre Aubineau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 05.07.1996 - T-85/96
    Die beantragte Anordnung darf jedenfalls trotz ihres vorläufigen Charakters nicht außer Verhältnis zum Interesse des Antragsgegners daran stehen, daß seine Maßnahmen durchgeführt werden, auch wenn sie Gegenstand einer Klage sind (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-102/95 R, Aubineau/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-365, Randnr. 22).
  • EuG, 16.07.1998 - T-93/96

    Presle / Cedefop

    61 und 62, vom 5. Juli 1996 in der Rechtssache T-85/96 R, Clarke/Cedefop, Slg. ÖD 1996, II-1003, Randnr. 67, und Presle/Cedefop, obenangeführt in Randnr. 28, Randnr. 45).
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Rechtsprechung
   EuG, 23.07.1997 - T-85/96   

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EuG, 23.07.1997 - T-85/96 (https://dejure.org/1997,24346)
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EuG, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - T-85/96 (https://dejure.org/1997,24346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Clarke / Cedefop

  • EU-Kommission

    Francis Alan Clarke gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop).

    [fremdsprachig] Erledigung der Hauptsache.

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