Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
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Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 1 S 1 GKG, § 45 Abs 3 GKG, § 63 Abs 3 S 2 GKG, § 68 Abs 1 S 3 GKG, § 705 ZPO
Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen - IWW
§ 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 705 ZPO, § 63 Abs. 3 Abs. 1 GKG, § 23 Abs. 1 GKG
- Wolters Kluwer
Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Gegenvorstellung hinsichtlich des Streitwerts; Erstrecken des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf die Abweisung der Widerklage sowie auf erklärte Aufrechnungen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Entscheidung über Wiederklage und Aufrechnung im Schiedsspruch wirkt sich streitwerterhöhend aus
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1060 Abs. 1 ZPO
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches; Gegenvorstellung; Frist für die Gegenvorstellung; Änderung des Streitwerts; Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde; Berücksichtigung der Abweisung der Widerklage im Schiedsverfahren bei d - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Gegenvorstellung hinsichtlich des Streitwerts; Erstrecken des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf die Abweisung der Widerklage sowie auf erklärte Aufrechnungen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen - und die Bemessung des Streitwerts
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- TranspR 2020, 195
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.2019 - I ZB 46/18
Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen?
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
Rn. 2 Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 hat der Senat die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. Juni 2018 gerichtete Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten zurückgewiesen und den Wert des Beschwerdegegenstands wiederum auf 6.120.000 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 875).Auf die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten der Schiedsklägerin hat der Senat mit Beschluss vom 16. Mai 2019 den Beschluss vom 31. Januar 2019 abgeändert und den Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 13.735.891,07 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 1355).
Es kann sich deshalb als streitwerterhöhend auswirken, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung und das Interesse des Antragstellers über den Wert der zu vollstreckenden Forderungen hinausreichen (vgl. BGH, WM 2019, 1355 Rn. 5 mwN).
Rn. 8 b) Danach ist der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wie im Verfahren I ZB 46/18 (BGH, WM 2019, 1355) auf 13.735.891,07 EUR festzusetzen, weil die Vollstreckbarerklärung nicht nur die gegen die Schiedsbeklagte zu vollstreckende Forderung in Höhe von 6.120.000 EUR, sondern auch die Abweisung der Widerklage mit einem Wert von 2.372.220 EUR sowie die Entscheidung des Schiedsgerichts über die von der Schiedsbeklagten hilfsweise erklärten Aufrechnungen in Höhe von 4.203.671,07 EUR und 1.040.000 EUR umfasst (vgl. BGH, WM 2019, 1355 Rn. 8 bis 11).
Die Unrichtigkeit der Wertfestsetzung im Beschluss vom 2. Mai 2017 ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom 16. Mai 2019 (BGH, WM 2019, 1355).
- BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18
Schiedsrichterliches Verfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters oder …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
Rn. 2 Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 hat der Senat die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. Juni 2018 gerichtete Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten zurückgewiesen und den Wert des Beschwerdegegenstands wiederum auf 6.120.000 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 46/18, WM 2019, 875).Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache ist erst mit dem Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019 (BGH, WM 2019, 875) eingetreten, so dass die Frist frühestens mit Ablauf des 31. Juli 2019 endet.
- BGH, 29.03.2018 - I ZB 12/17
Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
Rn. 4 1. Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60
Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
Nach § 63 Abs. 3 Abs. 1 GKG ist dem Gericht kein Ermessensspielraum eingeräumt, wenn es die Unrichtigkeit der vorherigen Wertfestsetzung erkennt; das Gericht ist dann zur Änderung verpflichtet (zu § 23 Abs. 1 GKG in der Fassung vom 26. Juli 1957 [BGBl. I S. 941] vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1961 - III ZR 143/60, BGHZ 36, 144, 146 [juris Rn. 5];… BeckOK. Kostenrecht/Jäckel, 26. Edition [Stand 1. Juni 2019], § 63 GKG Rn. 29).
- BayObLG, 23.09.2026 - 102 Sch 134/26
Schiedsspruch, Vollstreckbarerklärung, Schiedsort, Zuständigkeit, …
Die Vollstreckbarerklärung dient zum einen der Ermöglichung der Zwangsvollstreckung, zum anderen der Absicherung des Schiedsspruchs gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, I ZB 1/16, juris Rn. 7;… Beschluss vom 16. Mai 2019, I ZB 46/18, SchiedsVZ 2019, 351 Rn. 5 m. w. N.).Allerdings kann es sich streitwerterhöhend auswirken, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung und das Interesse des Antragstellers über den Wert der zu vollstreckenden Forderungen hinausreichen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, I ZB 1/16, juris Rn. 7;… SchiedsVZ 2019, 351 Rn. 5).
Dies ist gemäß § 45 Abs. 3 GKG bei der Bemessung des Streitwerts zu berücksichtigen (…ausführlich BGH SchiedsVZ 2019, 351 Rn. 7 f. und 11; ebenso BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, I ZB 1/16, juris Rn. 8).
- BGH, 19.11.2020 - I ZB 115/19
Gebührenstreitwert für das Verfahren auf Aufhebung eines die Schiedsklage …
Sie ist zwar statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 Rn. 4).Für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass er sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs bemisst und daher grundsätzlich dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen entspricht (vgl. BGH, TranspR 2020, 195 Rn. 7 mwN).
- BGH, 15.06.2023 - I ZR 173/21
Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren
Rn. 2 1. Zwar ist die Gegenvorstellung statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, juris Rn. 4).
- BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Festsetzung des Streitwerts auf den in § 39 Abs. 2 GKG normierten Höchstwert
Rn. 3 1. Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 4;… vom 9. Juni 2021 - IV ZR 6/20, juris Rn. 3). - BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das …
Danach muss der Senat jedenfalls die eigene Entscheidung ändern, wenn sie rechtswidrig ist; mit dem Wort "kann" wird insoweit nur die Zuständigkeit geregelt, nicht aber ein Ermessen eingeräumt (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16 - juris Rn. 9;… Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 66;… Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 37; abweichend zur Änderung der Streitwertfestsetzung der Vorinstanz BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3). - BGH, 25.09.2025 - I ZR 67/25 Rn. 4 1. Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nach § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 [juris Rn. 4]).
Sie ist auch im Übrigen zulässig; insbesondere ist die für ihre Einlegung entsprechend geltende sechsmonatige Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, TranspR 2020, 195 [juris Rn. 5]) gewahrt.
- BGH, 08.07.2025 - II ZR 81/21
Zurückweisung der Gegenvorstellungen
Die Frist beginnt nicht, wenn das Verfahren durch das Rechtsmittelgericht zurückverwiesen wird (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 5 mwN). - BGH, 28.05.2020 - IX ZR 233/15
Abänderung einer Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
Binnen dieser Ausschlussfrist (…vgl. Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., § 63 GKG Rn. 11) muss deshalb die Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung erhoben werden (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, BeckRS 2011, 20156 Rn. 3;… vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, BeckRS 2016, 21190 Rn. 1; vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, BeckRS 2019, 17940 Rn. 5). - BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17
Streitwertfestsetzung: Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren …
Die Vorschrift gilt für eine Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung entsprechend mit der Maßgabe, dass auf eine fristgemäße Einlegung der Gegenvorstellung abzustellen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 113/11, juris Rn. 3;… Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195 Rn. 5). - BayObLG, 29.10.2025 - 101 Sch 54/25
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
Die Vollstreckbarerklärung erfasst auch die in Ziffer IV. des Tenors des Schiedsspruchs ausgesprochene Abweisung der Widerklage; dies ist streitwerterhöhend (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, I ZB 1/16, juris Rn. 8). - KG, 07.09.2021 - 22 W 7/21
Bestellung eines Liquidators für eine bergrechtliche Gewerkschaft
- KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20
Verfahrenswert bei Ansprüchen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
- BGH, 07.04.2022 - IX ZR 51/21
Bestimmen des Werts einer Klage auf Grundbuchberichtigung
- BSG, 30.07.2021 - B 5 SF 12/21 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Überprüfung der Festsetzung des Streitwerts in …
- KG, 13.10.2025 - 5 U 49/24
- KG, 01.03.2024 - 5 W 139/23
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung i.R.v. …
- OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 67/25
Vergleichsmehrwert bei einer Klage auf Rückzahlung vom Nachlasskonto entnommener …
- OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22
Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage
- LG München I, 13.03.2025 - 36 T 346/25
Streitwertfestsetzung, Beschlussanfechtung, Beschlussersetzung, …
- KG, 11.10.2021 - 5 W 134/21
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