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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VII-U (Kart) 15/13   

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OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VII-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2017,7540)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - VII-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2017,7540)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - VII-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2017,7540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    ZDF gewinnt im Kabelrechtsstreit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - U (Kart) 15/13
    Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens KZR 30/14 .

    Der Bundesgerichtshof hat auf die von ihm zugelassene Revision der Klägerin mit Urteil vom 12. April 2016 ( KZR 30/14 , NZKart 2016, 374 = WuW 2016, 427 - Net Cologne ), auf das hinsichtlich seiner Ausführungen im Einzelnen ebenfalls Bezug genommen wird, das vorbezeichnete Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - U (Kart) 15/13
    Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen die Beklagte sind unbeschadet der vorstehend aufgeworfenen Fragen jedenfalls deshalb nicht zuzusprechen bzw. festzustellen, weil die in den Jahren 2008 bis 2012 unterbliebene Zahlung eines Einspeiseentgeltes durch die Beklagte nicht zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin gegenüber der in ihrem Netzgebiet als Wettbewerberin auftretenden Regionalgesellschaft geführt hat (vgl. Revisionsurteil Rzn. 48/49) und aus diesem Grund im Hinblick auf den Normzweck das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB a.F. (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 GWB) nicht verletzt ist (vgl. auch BGH, Urteil v. 24. Oktober 2011 - KZR 7/10 , WuW/E DE-R 3446 Rz. 32 m.w.N. - Grossistenkündigung ).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - U (Kart) 15/13
    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union (fortan: Gerichtshof) mit seinem Urteil vom 11. September 2014 - C 382/12P - ein "realistisches Szenario" gefordert hat, betrifft dies allein die Frage nach wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen von Vereinbarungen im Sinne von Art. 101 AEUV, um die es im hier interessierenden Zusammenhang aber nicht geht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
    KZR 83/13 -, juris, Rn. 42, m. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 73 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 4/14 (Kart.) -, n. v., S. 42.

    vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2016 - KZR 30/14 -, juris, Rn. 40 f., 50, und vom 16. Juni 2015 - KZR 3/14 -, juris, Rn. 67 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 79.

    Er ist daher für die entsprechenden Jahre jeweils festzustellen, vgl. für eine solche Berechnung OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 91 ff.; dem entspricht es, dass die Klägerinnen z. B. die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender getrennt nach Jahren auflisten, vgl. Anlage BK 23, auch weil sich der Markt, wie die Klägerinnen zu Recht betonen, durch neue Programmangebote und Angebotsformen seit den 1990er Jahren dynamisch diversifiziert hat.

    vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 95; a. A., noch vor Bekanntwerden der Gründe des Urteils des BGH im Verfahren KZR 30/14, OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteils-abdruck S. 57, 62, n. v.

    Deutlich ablehnend auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 95 ("schlechterdings unvertretbar"); s. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 4/14 (Kart.) -, n. v., S. 34 f.

    - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 95.

    Auch könnte für den Wert von Bedeutung sein, ohne dass auf "ersparte Eigenversorgungskosten" abzustellen sein dürfte, vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 84 ff.; dies jedoch bejahend OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 52, n. v., inwiefern der Beklagte durch die kabelbezogene Verbreitung seinen Grundversorgungsauftrag erfüllt.

    vgl. für eine solche Formulierung OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 55, " festzustellen, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, für die Einspeisung der vorbezeichneten Programm-signale in das von ihr betriebene Kabelnetz der Netzebene 3 ein Einspeiseentgelt zu bezahlen, das sich als Folge des Wertesaldos des Überlas-sungsnutzens für sie sowie des Verbreitungs-nutzens für die Beklagte als Überschuss davon zu ihren - der Klägerin - Gunsten ergibt".

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob und inwieweit diese Entgelte tatsächlich den - richtigerweise für die Prüfung eines Preishöhenmissbrauchs grundsätzlich maßgeblichen - "angemessenen Bedingungen" der Einspeisung von Programmsignalen entsprechen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu Revisionsurteil Rzn. 57 ff.; BGH, Urteil v. 16. Juni 2015 - KZR 83/13 , BGHZ 205, 355 = NZKart 2015, 353 = WuW/E DE-R 4773, Rzn. 67 ff. - Einspeiseentgelt ; Urteil v. 12. April 2016 - KZR 30/14 , NZKart 2016, 374 = WuW 2016, 427 Rzn. 39 ff. und 50 - Net Cologne , der der Senat in der letztgenannten Streitsache mit Urteil v. 8. März 2017 - VI-U (Kart) 15/13 bereits gefolgt ist) unter Berücksichtigung der Werte der beiderseitigen Leistungen der jeweils betroffenen Kabelnetzbetreiber bzw. Rundfunkanstalten zu bestimmen sind.
  • OLG Hamburg, 29.03.2018 - 3 U 132/14

    Einspeisevergütung - Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der

    Die Klägerin ist für die Darlegung des relevanten Maßes der Ungleichbehandlung als einem ihr günstigen Umstand nach den allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2017, 553, juris Rn. 127; Nothdurft in: Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Auflage 2018, 19 Rn. 487).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden dazu unterschiedliche Ansätze verfolgt (vgl. OLG Stuttgart, Grund- und Teil-Urt. v. 16.06.2016, 2 U 46/13; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.12.2016, 6 U 4/14 (Kart) - Anlage B 47; Urt. v. 29.12.2016, 6 U 61/13 (Kart), NZKart 2017, 485 - Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen III; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2017, VI- U (Kart) 15/13, CR 2017, 553).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ein Überwiegen des Verbreitungs- gegenüber dem Verfügbarkeitsnutzen liegt bei der Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2017, 553, juris Rn. 79; OLG Stuttgart, Grund- und Teil-Urt. v. 16.06.2016, 2 U 46/13, unter C. 3. c) aa), UA Seite 48).

    (1) Auf die gedachten Eigenkosten der Beklagten für eine Versorgung der von der Klägerin angeschlossenen Wohneinheiten ist mit den vom Oberlandesgericht Düsseldorf genannten Gründen nicht abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2017, 553, juris.

    (2) Die in den Jahren 2008 bis 2012 an die Kabel Deutschland geleisteten Zahlungen mit Hilfe derer die Klägerin ihren Anspruch berechnet, genügen zur Ermittlung des Wertes der beiderseitigen Leistungen ebenfalls nicht.Die Klägerin hat keine konkreten Anhaltspunkte dargelegt, die erkennen ließen, dass sie bei wirksamem Wettbewerb in der Lage gewesen wäre, gerade das geforderte Entgelt in Höhe von 0, 30 EUR - 0, 33 EUR pro Haushalt und Jahr zu erzielen (vgl. BGH, WuW 2016, 427, Rn. 37, OLG Düsseldorf, CR 2017, 553, juris Rn. 77, 87).

    Jedenfalls ist der vergleichenden Betrachtung - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (CR 2017, 553, Rn. 98ff) ausführt - als Maß des Verfügbarkeitsnutzens der Klägerin zumindest ein Viertel ihres jährlichen TV-Umsatzes zu Grunde zu legen.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14

    Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob und inwieweit diese Entgelte tatsächlich den - richtigerweise für die Prüfung eines Preishöhenmissbrauchs grundsätzlich maßgeblichen - "angemessenen Bedingungen" der Einspeisung von Programmsignalen entsprechen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 32/14, juris - Gemeinschaftsprogramme ; BGH, Urteil v. 16. Juni 2015 - KZR 83/13 , BGHZ 205, 355 = NZKart 2015, 353 = WuW/E DE-R 4773, Rzn. 67 ff. - Einspeiseentgelt ; Urteil v. 12. April 2016 - KZR 30/14 , NZKart 2016, 374 = WuW 2016, 427 Rzn. 39 ff. und 50 - Net Cologne , der der Senat in der letztgenannten Streitsache mit Urteil v. 8. März 2017 - VI-U (Kart) 15/13 bereits gefolgt ist) unter Berücksichtigung der Werte der beiderseitigen Leistungen der jeweils betroffenen Kabelnetzbetreiber bzw. Rundfunkanstalten zu bestimmen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VI-U (Kart) 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12136
OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VI-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2014,12136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2014 - VI-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2014,12136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2014 - VI-U (Kart) 15/13 (https://dejure.org/2014,12136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2012)

    Umstrittene Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Angesichts dessen wäre zu erwarten, dass der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben für ein solches Entgelt aufstellt, wenn er eine Entgeltlichkeit von Einspeiseleistungen der Kabelnetzbetreiber anordnen will (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 -2 U 46/13, Umdruck S. 25 [1.

    Angesichts dessen muss das öffentlich-rechtliche Programmangebot für neue Inhalte, Formate und Genres, aber auch für neue Verbreitungsformen offen bleiben (BVerfG, a.a.O., Rz. 130; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 46/13 , Umdruck S. 31 [1.

    Dieser genügen die Sender, sofern sie -wie unstreitig der Fallihre Programmsignale den Kabelnetzbetreibern dergestalt zur Verfügung stellen, dass diese die Signale in ihre Netze einspeisen können (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 46/13 , Umdruck S. 31 f. [zu 4.c)bb)] und OLG München, Urteil v. 28.11.2013 - U 2094/13 Kart , Rz. 45 ff. - Einspeiseentgelt ).

  • LG Berlin, 30.04.2013 - 16 O 389/12

    Kabel Deutschland ./. rbb (Netzeinspeisungskosten)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Das die Infrastrukturinhaber treffende "Kabelbelegungsregime" beinhaltet zugleich eine Begrenzung der Verbreitungslast der Sendeanstalten (vgl. hierzu auch LG Berlin, Urteil v. 30.4.2013 - 16 O 389/12 Kart , ZUM 2013, 954 ff., Rz. 84 bei juris).

    Dies scheidet in Bezug auf die Zeit ab dem Jahr 2013 schon deshalb aus, weil die Beklagte zu keinem Kabelnetzbetreiber (mehr) eine vertragliche Beziehung unterhält, die die Erbringung von vergütungspflichtigen Einspeiseleistungen durch Infrastrukturinhaber zum Gegenstand hat und jedenfalls deshalb keine Nachfrage nach solchen Leistungen betreibt (vgl. auch LG Berlin, Urteil v. 30.4.2013 - 16 O 389/12 Kart , ZUM 2013, 954 ff., Rz. 91 bei juris).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Der die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten treffende Grundversorgungsauftrag und die der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienende Funktion des Rundfunkfreiheitsrechts gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zielen vornehmlich darauf ab, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfG, Urteil v. 11.9.2007 - 1 BvR 2270/05 u.a., BVerfGE 119, 181 ff., Rz. 122 bei juris - Rundfunkgebühren ).

    Zwar obliegt es dem Gesetzgeber, die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Gewährleistung der erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern; der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf daher nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (BVerfG, Urteil v. 5.2.1991 -1 BvF 1/85 u.a., BVerfGE 83, 238 ff., Rz. 406 bei juris - 6. Rundfunkurteil ; BVerfG, Urteil v. 11.9.2007 -1 BvR 2270/05 u.a., Rz. 130 bei juris - Rundfunkgebühren ).

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    (2.2) Bei der räumlichen Marktabgrenzung ist auf die Sicht der Anbieter abzustellen; maßgebend ist die Frage, welche alternativen Nachfrager aus ihrer Sicht vorhanden sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 16.1.2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 ff., Rz. 69 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Bei der Nachfragemacht bestimmt sich der relevante Markt mithin grundsätzlich nach der Austauschbarkeit der einzelnen Umsatzvorgänge für die Anbieter (BGH, Urteil v. 23.2.1988 - KZR 17/86 , WuW/E BGH 2483 ff., Rz. 35 bei juris - Sonderungsverfahren ; BGH, Urteil v. 12.11.2002 - KZR 11/01 , WuW/E DE-R 1087 ff., Rz. 22 bei juris - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge ; BGH, Urteil v. 24.6.2003 - KZR 18/01 , WuW/E DE-R 1139 ff., Rzn. 23 f. bei juris - Wiederverwendbare Hilfsmittel ; vgl. auch Möschel in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl. [2007], § 19 Rz. 40 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Dies ist Ergebnis einer nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, einen freien und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil v. 31.1.2012 - KZR 65/10 , WuW/E DE-R 3549 ff. = NJW 2012, 2110 ff., Rz. 29 - Werbeanzeigen ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Ist den weiteren mit der Stufenklage verfolgten Ansprüchen jegliche Grundlage entzogen, kann das Berufungsgericht nach ständiger Rechtsprechung die Stufenklage auch dann insgesamt abweisen, wenn erstinstanzlich bislang lediglich über den Auskunftsantrag (1. Stufe) entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 8.5.1985 - IVa ZR 138/83 , NJW 1985, 2405 [2407]; Zöller/Greger , § 254 Rz. 14).
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Angesichts dessen, dass die an ein bestimmtes Kabelnetz angeschlossenen Kunden aktuell jeweils nur über ihr eigenes Netz erreicht werden können, bilden die einzelnen Breitbandkabelnetze der Kabelnetzbetreiber jeweils einen eigenen räumlich relevanten Angebotsmarkt für die Einspeisung von Programmsignalen (zu Allem BKartA, Beschluss v. 15.12.2011 - B 7-66-11 , Rz. 205 ff.; vgl. auch BGH, Urteil v. 19.3.1996 - KZR 1/95 , WuW/E BGH 3058 ff., Rz. 24/25 bei juris - Pay-TV-Durchleitung ).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Bei der Nachfragemacht bestimmt sich der relevante Markt mithin grundsätzlich nach der Austauschbarkeit der einzelnen Umsatzvorgänge für die Anbieter (BGH, Urteil v. 23.2.1988 - KZR 17/86 , WuW/E BGH 2483 ff., Rz. 35 bei juris - Sonderungsverfahren ; BGH, Urteil v. 12.11.2002 - KZR 11/01 , WuW/E DE-R 1087 ff., Rz. 22 bei juris - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge ; BGH, Urteil v. 24.6.2003 - KZR 18/01 , WuW/E DE-R 1139 ff., Rzn. 23 f. bei juris - Wiederverwendbare Hilfsmittel ; vgl. auch Möschel in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl. [2007], § 19 Rz. 40 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01

    Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
    Im Ausgangspunkt bestimmt sich Nachfragemacht vielmehr nach der Höhe des Nachfragepotentials (BGH, Urteil v. 24.9.2002 - KZR 34/01 , WuW/E DE-R 1011 ff., Rz. 14 bei juris - Wertgutscheine für Asylbewerber ; BGH, WuW/E DE-R 1139 ff., Rz. 18 bei juris - Wiederverwendbare Hilfsmittel ).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

  • OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13

    Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2014 - VI-U (Kart) 15/13, WuW/E DE-R 4425) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    Bei der Nachfragemacht bestimmt sich der relevante Markt mithin grundsätzlich nach der Austauschbarkeit der einzelnen Umsatzvorgänge für die Anbieter (vgl. BGH, Urteil v. 23.2.1988 - KZR 17/86 , WuW/E BGH 2483 ff., Rz. 35 bei juris - Sonderungsverfahren ; BGH, Urteil v. 12.11.2002 - KZR 11/01 , WuW/E DE-R 1087 ff., Rz. 22 bei juris - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge ; BGH, Urteil v. 24.6.2003 - KZR 18/01 , WuW/E DE-R 1139 ff., Rzn. 23 f. bei juris - Wiederverwendbare Hilfsmittel ; vgl. auch Senat, Urteil v. 30.4.2014 - VI-U (Kart) 15/13 , WuW/E DE-R 4425, Rz. 78 bei juris).
  • LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12

    Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die

    Durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.4.2014 - VI-U (Kart) 15/13 - ist das Urteil der Kammer abgeändert und die Klage abgewiesen worden.

    Die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung der Einspeiseentgelte sind in dem Parallelverfahren (Landgericht Köln 88 O (Kart) 81/11) und den dortigen Rechtsmittel Entscheidungen - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2014 - VI-U (Kart) 15/13 -, Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2016, KZR 30/14 - D, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2017 - VI-U (Kart) 15/13 - weitgehend geklärt.

  • VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
    Vor dem Hintergrund des auch von der Beklagten gewürdigten Kartellrechtsstreits der Klägerin mit dem ZDF, Verfahrensgang im Zeitpunkt des Bescheiderlasses: LG Köln, Urteil vom 07.05.2013 - 88 O 81/11 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2014 - VI-U (Kart) 15/13 - BGH, Urteil vom 12.04.2016 - KZR 30/14 Netcologne -, der im Zeitpunkt des Bescheiderlasses bereits vom Bundesgerichtshof an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen worden war - und heute nach nochmaliger Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof abermals beim OLG Düsseldorf anhängig ist -, vgl. zum aktuellen Stand nach der Entscheidung des BGH, Urteil vom 03.12.2019 - KZR 29/17 Netcologne II-: Schubert, NZKart 2020, 300 ff., wäre in die Abwägung einzustellen gewesen, dass vor der gerichtlichen Durchsetzung angesichts des rechtlichen Verbreitungsstatus der betreffenden Sender der Ausgang des anhängigen "Pilotverfahrens" abgewartet werden dürfte.
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