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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 26.01.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,250
BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1993 - 4 NB 43.92 (https://dejure.org/1993,250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans - Abtrennbarkeit - Gesamtnichtigkeit - Teilnichtigkeit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 47 VwGO;, § 1 Abs. 6 BauGB; § 139 BGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6; BGB § 139; VwGO § 47 Abs. 7
    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines nichtigen Teils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 272
  • DÖV 1993, 876
  • UPR 1993, 274
  • ZfBR 1993, 238
 
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Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Mit der Nichtvorlagebeschwerde macht der Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) ab.

    Die nach § 47 Abs. 7 Satz 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Sache an das Bundesverwaltungsgericht ist zulässig und begründet, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) geltend macht.

    Die Beschwerde macht mit ihrer Abweichensrüge sinngemäß geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) ausgeführt, ein Bebauungsplan sei insgesamt nichtig, wenn die Festsetzung der für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes nach der Vorstellung des Plangebers erforderlichen Stellplätze ungültig sei.

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans immer dann zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn sie mit den übrigen Festsetzungen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen; in einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht sogar verpflichtet, über einen eingeschränkten Antrag hinauszugehen (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = ZfBR 1992, 84 mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Ob das Normenkontrollgericht - wie die Beschwerde meint - den vom Antragsteller vorgetragenen Befangenheitsgrund angenommen, indes für die Frage der Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans als entscheidungsunerheblich angesehen hat, ist eine spekulative Erwägung, übrigens ist es in der Rechtsprechung bereits geklärt, daß Verfahrensfehler regelmäßig Gesamtnichtigkeit bewirken, es sei denn, es sei von der Isolierbarkeit des Fehlers auf eine einzelne selbständige Festsetzung auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Wie der Senat jüngst in seinem Beschluß vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - wiederholt hat, führt die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Nur bei ganz besonderer Sachlage kann eine zusätzliche Prüfung geboten sein, ob trotz Vorliegens der Beschwer eine unnötige, zweckwidrige oder mißbräuchliche Beschreitung des vom Gesetz vorgesehenen Rechtsmittelweges anzunehmen ist (BGHZ 57, 224 ).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
    Allerdings ist nicht immer beim Vorliegen einer formellen Beschwer auch das Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel zu bejahen (vgl. BGH, NJW 1979, 428).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Rn. 171 a) Ein Fehler im Normsetzungsverfahren führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG 6. April 1993 - 4 NB 43.92 - zu III der Gründe;… Sodan/Ziekow VwGO § 47 Rn. 361).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Rn. 154 a) Ein Fehler im Normsetzungsverfahren führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG 6. April 1993 - 4 NB 43.92 - zu III der Gründe;… Sodan/Ziekow VwGO § 47 Rn. 361).
  • VG Düsseldorf, 08.08.2017 - 2 K 7427/17

    Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig

    Rn. 32 Vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 36 AS 2095/12 NK -, juris, Rn. 72; Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Loseblatt, Stand: 32. Ergänzungslieferung Oktober 2016, § 47, Rn. 110; vgl. zum Kriterium der Abtrennbarkeit auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 6. April 1993 - 4 NB 43.92 -, juris, Rn. 11 und vom 17. September 2013 - 4 BN 40.13 -, juris, Rn. 4.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2839
VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 8 A 92.40143 (https://dejure.org/1993,2839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VwGO § 42 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2956 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 906
  • UPR 1993, 274
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143
    Gleichgültig, ob das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung dem Schutz der Umwelt als solcher oder auch dem Schutz des einzelnen dient, hat das Gesetz Dritten nicht die Vertretung der Ziele des Umweltschutzes und der übrigen im Gesetz genannten Gegenstände und Werte "in besonderer Weise" anvertraut (BVerwG NVwZ 1991, 162/165).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143
    Denn die Auswirkungen eines Vorhabens auf eine Grundstücksnutzung, die im Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht ausgeübt wird, die sich aber nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn diese zukünftige Nutzung nach dem Willen des Grundstückseigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden soll (BVerwGE 57, 297/305).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 9 S 1758/96

    Eintragung (Löschung) einer juristischen Person in die Handwerksrolle - …

    Dies gilt auch dann, wenn die Eintragungsvoraussetzungen später weggefallen sind (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991, GewArch 1993, 352).

    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Mitteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991, a.a.O.).

    Rn. 19 Das gleiche ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck des § 7 Abs. 4 S. 1 HwO, der sicherstellen will, daß ein Handwerk auch dann fachlich qualifiziert ausgeübt wird, wenn eine juristische Person es betreibt (siehe BVerwG, Urteil vom 16.4.1991 a.a.O.).

    Dafür ist es nicht ausreichend, daß ein Gesellschafter und/oder Geschäftsführer die (formalen) Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, sondern in dessen Hand muß vielmehr auch die fachlich-technische Leitung des Betriebs liegen, er muß über den Handwerksbetrieb in seiner fachlichen Ausgestaltung und seinem technischen Ablauf bestimmen und insoweit die Verantwortung tragen (BVerwG, Urteil vom 16.4.1991 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
    Dementsprechend ist bislang ein Anspruch des einzelnen auf Durchführung einer verfahrensfehlerfreien Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anerkannt worden (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07. August 1992, UPR 1993, 190; BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 906; OVG Saarland, Beschluß vom 25. März 1994, NVwZ 1995, 97, 99; Beckmann, DVBl. 1991, 358 ff.;… Erbguth/Schink, UVPG, 1992, Einleitung Rdnr. 117).

    Hingegen ist den Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG; ABL Nr. L 175 S. 40) - UVP-Richtlinie - möglicherweise in gewissem Umfang drittschützende Wirkung beizumessen (dazu vgl. Steinberg/Klößner, BayVBl. 1994, 33, 38 f.; ablehnend: BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O.; Nds OVG, Urteil vom 20. Oktober 1993, DVBl. 1994, 770).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2004 - 8 LA 206/03

    Keine drittschützende Wirkung von UVPG und UVPG ND

    Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates der EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27. Juni 1985 in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG des Rates der EG vom 3. März 1997 - UVP-Richtlinie - verleiht Nachbarn kein unmittelbares und selbständiges Recht auf Durchführung des dort vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (Nds. OVG, Beschl. v. 15.6.2000 - 1 M 2013/00 - m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 1 ME 206/03 - Bay.VGH, Urt. v. 26.1.1993 - 8 A 92.40143 - NVwZ 1993 S. 906).

    Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Februar 1990 in der Fassung vom 19. August 1997 vermittelt auch keine drittschützenden Rechte (…Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2003, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 1.7.2002 - 10 B 788/02 - NVwZ 2003 S. 361; Bay.VGH, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Hien, NVwZ 1997 S. 422, 425).

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