Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Festsetzungen im Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung - keine planerische Konzeption
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 3 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 1 Abs. 3; VwGO § 47
Bauplanungsrecht: Fehlendes Planungskonzept bei unterschiedlicher Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 352
- UPR 1994, 458
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93
Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, wiederholt betont worden, daß es ein Mißverständnis sei anzunehmen, daß die Ausübung der Planungshoheit von sich aus keiner Rechtfertigung bedürfe, sondern gewissermaßen bis zum Beweis entgegenstehender Belange um ihrer selbst willen rechtens sei (vgl. bereits Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und vom 22.03.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93
Rn. 22 Der Senat übersieht dabei nicht, daß es sich bei der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BauGB - erstens - um eine nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Mißgriffen wirksame Schranke der (gemeindlichen) Planungshoheit handelt, daß - zweitens - es als "erforderlich" ausreicht, wenn der Plan "vernünftigerweise geboten" ist, und daß schließlich - drittens - diese Erforderlichkeit ihren Anknüpfungspunkt in der planerischen Konzeption der Gemeinde hat (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585, 587 mit zahlreichen weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93
Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, wiederholt betont worden, daß es ein Mißverständnis sei anzunehmen, daß die Ausübung der Planungshoheit von sich aus keiner Rechtfertigung bedürfe, sondern gewissermaßen bis zum Beweis entgegenstehender Belange um ihrer selbst willen rechtens sei (…vgl. bereits Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und vom 22.03.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166).
- VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412
Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet
Soweit das Erforderlichkeitsgebot verlangt, dass der Planung überhaupt ein realisierbares städtebauliches Konzept zugrunde liegt und dass das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht tatsächlich entspricht, fehlt einem Bebauungsplan auch dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Wirksamkeit, wenn er keine nachvollziehbare, in sich widerspruchsfreie städtebauliche Konzeption erkennen lässt und er deswegen nicht auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet ist (vgl. VGH BW, B.v. 30.5.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1994, 458 = juris Rn. 23 ff.;… Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2020, § 1 Rn. 41). - VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 8 S 499/18
Rechtfertigung der Festsetzung eines Mischgebiets - Umsetzbarkeit von Ausnahmen …
§ 1 Abs. 3 BauGB verhindert eine Planung lediglich dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585; VGH Bad.-Württ., Beschl v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 -, UPR 1994, 458). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03
Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept
Darüber hinaus fehlt es an der städtebaulichen Rechtfertigung auch dann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans kein schlüssiges Plankonzept erkennen lassen, das eine Überprüfung des Nutzungsausschlusses auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit erlaubt (vgl. Urt. des Senats v. 23.8.2001 - 8 S 1119/01 -, VBlBW 2002, 741 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1994 - 5 S 2839/93 -, BRS 56 Nr. 1;… zur Unverhältnismäßigkeit einer konzeptionslosen Planung vgl. Brügelmann, a.a.O., § 1 Rn. 237 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes; …
Rn. 19 Die Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB stellen zwar nur eine bei groben und einigermaßen offensichtlichen Mißgriffen wirksame Schranke der (gemeindlichen) Planungshoheit dar, denn die Aufstellung eines Bebauungsplans ist bereits dann "erforderlich", wenn der Plan "vernünftigerweise geboten" ist, was sich wiederum nach der von der Gemeinde verfolgten planerischen Konzeption bestimmt (…vgl. etwa: BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 P 45.91 [richtig: 8 C 46.91 - d. Red.] -, BauR 1993, 585/587 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 30.5.1994 - 5 S 2839/93 -, UPR 1994, 458 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 7; Normenkontrollurteil v. 30.1.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36/37 = PBauE § 1 Abs. 1 BauGB Nr. 1).Es ist daher in der Rechtsprechung wiederholt betont worden, daß es ein Mißverständnis sei anzunehmen, die Ausübung der Planungshoheit bedürfe von sich aus keiner Rechtfertigung, sondern sei gewissermaßen bis zum Beweis entgegenstehender Belange um ihrer selbst willen rechtens (…BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1;… Urt. v. 22.3.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166 = UPR 1985, 368; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 30.5.1994, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12
Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der …
Zwar mag es sein, dass ein Nebeneinander einer Vielzahl von verschiedenen Festsetzungen, für die eine nachvollziehbare Konzeption nicht zu erkennen ist und die also willkürlich sind, dazu führt, dass insoweit bereits die Erforderlichkeit der Planung zu verneinen ist (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1995, 149). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten …
§ 1 Abs. 3 BauGB verhindert eine Planung lediglich dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Mißgriff darstellt (…zu diesen Grundsätzen vgl. zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585/587 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1 sowie Beschl. d. Senats v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 -, UPR 1994, 458 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 7 und VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 05.06.1996 - 8 S 487/96). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 …
§ 1 Abs. 3 BauGB verhindert lediglich eine Planung dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Mißgriff darstellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß v. 30.5.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1994, 458 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 7; OVG NW, Normenkontrollurteil v. 22.3.1993 - 11a NE 64/89 - PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 11) BauGB Nr. 4). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 862/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: mißbräuchliche Aufstellung eines …
Trotz der einschränkenden Auslegung, die das Erfordernis der Planlegitimation in ständiger Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat, bleibt doch als wesentlich erhalten, daß jede Bauleitplanung auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet zu sein und diese zu gewährleisten hat (…vgl. zusammenfassend: BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585 mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung des 4. Senats des BVerwG; im Anschluß daran: Beschl. d. erk. Sen. v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1994, 458).Damit ist aber der Bebauungsplan ungültig (…vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.03.1986 - 10 C 45/85 - BauR 1986, 412;… Hess. VGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 - BRS 50 Nr. 7; Urt. d. erk. Sen. v. 30.05.1994 a.a.O.).
- VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10
Keine Genehmigung eines Flächennutzungsplans mit Abwägungsmängeln hinsichtlich …
§ 1 Abs. 3 BauGB verhindert eine Planung zum Einen dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (vgl. BVerwG…, Urt. vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 - Juris; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 30.5.1994 - 5 S 2839/93 - UPR 1994, 458 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 7; OVG Münster Normenkontrollurteil vom 22.3.1993 - 11a NE 64/89 - PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 11) BauGB Nr. 4). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren …
Zwar kann ein Bebauungsplan auch dann gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoßen, wenn er für zahlreiche Bauflächen seines Geltungsbereichs jeweils einzelne unterschiedliche Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung trifft, die keine auf die städtebauliche Ordnung ausgerichtete planerische Konzeption erkennen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 30.5.1994, UPR 1994, 458). - VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1588/92
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Hinweis auf Bekanntmachung des Plans; …
- VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
Vorbescheid für Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb des Bauraumes
- VG München, 22.10.2012 - M 8 K 11.3693
Vorbescheid für Errichtung eines Doppelhauses außerhalb des Bauraums; …
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