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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3115
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2001 - 1 A 12338/99 (https://dejure.org/2001,3115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftsrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Geschäftshauses; Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung eigener Rechte der Nachbarn; Bestehen eines Gebietserhaltungsanspruchs als Anwohner eines angrenzenden anderen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    SB-Markt im Wohngebiet zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Supermarkt im Wohngebiet zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 573
  • BauR 2001, 1062
  • UPR 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Mit dieser Rüge stützen sich die Kläger auf den nachbarschützenden Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, NJW 1994, 1546), der vorliegend jedoch nicht verletzt ist.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Denn das Vorliegen eines Einkaufszentrums setzt außer der erforderlichen räumlichen Konzentration außerdem voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, NVwZ 1990, 1074).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Zwar ist den Klägern zuzugestehen, dass nach einer alten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1987 die Verkaufsflächen-Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht wesentlich unter 700 qm, aber auch nichtwesentlich, darüber liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BauR 1987, 531).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99
    Dennoch darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass insbesondere im Hinblick auf den Strukturwandel im Einzelhandel der Ladenbegriff nicht statisch angelegt ist (s. Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 5.4 unter Hinweis auf OVG Lüneburg BRS 46 Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 - (NVwZ-RR 2001, 573 = BauR 2001, 1062) berufen, wonach eine Verkaufsfläche von ca. 802 m² heutzutage bei einem SB-Lebensmittelmarkt nicht gegen die Annahme eines sogenannten "Nachbarschaftsladens" zur wohnungsnahen Versorgung i. S. von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO spreche, weil im Hinblick auf den Strukturwandel im Einzelhandel der Ladenbegriff nicht statisch angelegt sei.

    Es dürfte zulässig sein, einen SB-Lebensmittelmarkt auch bei einer solch größeren Verkaufsfläche noch als Nachbarschaftsladen zur wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung i. S. von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zu qualifizieren, wie dies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 02.03.2001 - 1 A 12338/99 - (…a.a.O.) in Anlehnung an eine entsprechende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer getan hat und was im Ergebnis der Forderung des Berichts "Strukturwandel" entspräche.

  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Sollten Tatsachengerichte, gestützt auf geeignetes Erkenntnismaterial, zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verbraucher unter den heutigen Verhältnissen auch im Rahmen der Nahversorgung einen bestimmten Ausstattungsstandard erwartet, der vor dem Hintergrund der veränderten Betriebsstrukturen im Einzelhandel selbst bei einer Annäherung an die aus der Sicht des Verordnungsgebers kritische Marke von 800 m2 Verkaufsfläche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht befürchten lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BRS 64 Nr. 75; wie das Berufungsgericht entschieden zurückhaltender OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 - BRS 65 Nr. 69; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 8 S 3017/98 - VBlBW 2000, 279), so wird sich dies revisionsrechtlich voraussichtlich nicht beanstanden lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See; …

    Andererseits gibt es auch Entscheidungen, wonach entsprechende Betriebe im Einzelfall für (möglicherweise) zulässig erachtet worden sind (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 -, BRS 64 Nr. 75, juris [ca. 800 m² Verkaufsfläche, 70 Außenparkplätze und 18 Tiefgaragenstellplätze]; SächsOVG…, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O. [knapp 700 m² Verkaufsfläche, 98 Stellplätze]).
  • OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 3 A 471/01

    Berufung, Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als …

    Soweit etwa unter Bezugnahme auf ein Urteil des OVG Koblenz vom 2. März 2001 (1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573) vorgebracht wird, dass sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 die Verhältnisse im Einzelhandelsbereich grundlegend geändert hätten, dass insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von unter 700 m2 nicht mehr konkurrenzfähig seien und dass die wohnungsnahe Versorgung es erfordere, ein breites Angebot insbesondere hinsichtlich des Frischesortiments zur Verfügung zu halten, was mit einer Flächenvergrößerung einhergehe, hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 22. Juli 2004 bereits auseinander gesetzt und hierzu ausgeführt: Es bestehe kein Bedürfnis, die bisherige Rechtsprechung in einer Richtung fortzuentwickeln, die zu Verkaufsflächen von 900 qm oder gar 1.000 qm führen würde, ohne den Mechanismus der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auszulösen.

    Während etwa das OVG Koblenz in dem bereits erwähnten Urteil vom 2. März 2001 (- 1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573, 574) die Annahme einer baulichen und organisatorischen Funktionseinheit ablehnt, wenn die Läden voneinander getrennt zugänglich sind oder von unterschiedlichen Personen betrieben werden (ähnlich restriktiv auch VGH München, Urteil vom 17. September 2001 - 26 B 99.2654 - BRS 64 Nr. 74), nimmt das OVG Münster eine solche Funktionseinheit bereits dann an, wenn es sich um eine planmäßige, auf Dauer angelegte und gemeinschaftlich abgestimmte Teilnahme mehrerer Betriebe am Wettbewerb handelt, die die bautechnische Selbständigkeit der Betriebe letztlich als Umgehung der Konsequenzen des § 11 Abs. 3 BauNVO erscheinen lässt, wobei die Gemeinschaftlichkeit der Betriebe nach außen hin erkennbar sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2000 - 7 A 1744/97 - NVwZ 2000, 1066, 1067).

  • OVG Brandenburg, 03.11.2004 - 3 A 449/01

    Berufung, Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung, Formelle und materielle …

    Soweit etwa unter Bezugnahme auf ein Urteil des OVG Koblenz vom 2. März 2001 (1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573) vorgebracht wird, dass sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 die Verhältnisse im Einzelhandelsbereich grundlegend geändert hätten, dass insbesondere Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von unter 700 m2 nicht mehr konkurrenzfähig seien und dass die wohnungsnahe Versorgung es erfordere, ein breites Angebot insbesondere hinsichtlich des Frischesortiments zur Verfügung zu halten, was mit einer Flächenvergrößerung einhergehe, hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 22. Juli 2004 bereits auseinander gesetzt und hierzu ausgeführt: Es bestehe kein Bedürfnis, die bisherige Rechtsprechung in einer Richtung fortzuentwickeln, die zu Verkaufsflächen von 900 qm oder gar 1.000 qm führen würde, ohne den Mechanismus der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO auszulösen.

    Während etwa das OVG Koblenz in dem bereits erwähnten Urteil vom 2. März 2001 (- 1 A 12338/99 - NVwZ-RR 2001, 573, 574) die Annahme einer baulichen und organisatorischen Funktionseinheit ablehnt, wenn die Läden voneinander getrennt zugänglich sind oder von unterschiedlichen Personen betrieben werden (ähnlich restriktiv auch VGH München, Urteil vom 17. September 2001 - 26 B 99.2654 - BRS 64 Nr. 74), nimmt das OVG Münster eine solche Funktionseinheit bereits dann an, wenn es sich um eine planmäßige, auf Dauer angelegte und gemeinschaftlich abgestimmte Teilnahme mehrerer Betriebe am Wettbewerb handelt, die die bautechnische Selbständigkeit der Betriebe letztlich als Umgehung der Konsequenzen des § 11 Abs. 3 BauNVO erscheinen lässt, wobei die Gemeinschaftlichkeit der Betriebe nach außen hin erkennbar sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2000 - 7 A 1744/97 - NVwZ 2000, 1066, 1067).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

    Angesichts der Größe des den Standort des genehmigten Einkaufsmarktes umgebenden Wohngebiets kann dessen Versorgungsfunktion durchaus auf dieses Gebiet beschränkt und der Markt daher als "der Versorgung des Gebiets dienend" i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zu werten sein (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99.OVG -, BauR 2001, 1062).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

    Zumindest hinsichtlich einer Teilfläche von 32 ha kann die Ausweisung der Konzentrationszone damit auch als "Etikettenschwindel" (vgl. zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Senats zu Bebauungsplänen: Urteil vom 21.10.2009, 1 C 10150/09; Urteil vom 08.06.2011, 1 C 11239/10 ; Urteil vom 02.03.2011, 1 A 12338/99 - veröffentlicht jeweils in ESOVGRP; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355) in einem quantitativen Sinne bezeichnet werden.
  • OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gemeinde; …

    Ob diese Größe nach dem heutigen Einkaufsverhalten der Bevölkerung und den heutigen Gegebenheiten im Einzelhandel nach oben zu verschieben ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BauR 2001, 1062), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, denn bei der Größenordnung des Vorhabens der Klägerin besteht kein Zweifel an der Großflächigkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 7 B 1040/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden …

    Rn. 33 - vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 -, BRS 64 Nr. 75 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

    Auch der 1. Senat des Gerichts hat eine unverkennbare Tendenz im Einzelhandel zur Vergrößerung der Verkaufsflächen bei Läden der wohnungsnahen Versorgung festgestellt und bei einer Verkaufsfläche von 802 m² einen Laden zur wohnungsnahen Versorgung für die umliegenden Baugebiete angenommen (vgl. Urteil vom 2.3.2001, BauR 2001, 1062 und juris, Rn. 25 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 A 2424/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 1997/01

    Nutzungsausschluss in einem Bebauungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen …

  • VG Hannover, 14.05.2002 - 12 B 756/02

    Baugenehmigung; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb ; Nahversorgermarkt; …

  • VG Trier, 15.12.2004 - 5 K 1181/04

    Errichtung eines Verbrauchermarktes in Euren zulässig

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4902
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01 (https://dejure.org/2001,4902)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2001 - 7 A 410/01 (https://dejure.org/2001,4902)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 7 A 410/01 (https://dejure.org/2001,4902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauO NRW § 72 Abs. 1 S. 2
    Beibringung von Immissions-Gutachten

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 4 K 3924/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1088
  • UPR 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Rn. 80 Dem entsprechend ist es Sache des Antragstellers auch im Genehmigungsverfahren, die für die immissionsschutzrechtliche Prüfung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen; auch die Ergänzung eines bereits vorgelegten Gutachtens kann verlangt werden, wenn es wegen einer Veränderung der Verhältnisse nicht (mehr) hinreichend aussagekräftig ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 05.02.2001 - 7 A 410/01 -, BauR 2001, 1088, RdNr. 3 in juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 [187]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 2 A 1891/12

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau einer Tankstelle auf …

    Abdrucks, und Beschlüsse vom 26. Februar 2003 - 7 B 2434/02 -, BRS 66 Nr. 176 = juris Rn. 12, sowie vom 5. Februar 2001 - 7 A 410/01 -, BRS 64 Nr. 155 = juris Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer …

    Rn. 51 Vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2001 - 7 A 410/01 - (zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rn. 71 - vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2001 - 7 A 410/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen -.

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11199
VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art 14; BayBO Art. 6 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1
    Nachwirkender Bestandsschutz im Abstandsflächenrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festlegung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan; Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes in "enger Reihe"; Beeinträchtigungen durch Betrieb eines Gewerbes; Errichtung eines Gebäudes in "enger Reihe"; Anforderungen des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 744
  • BauR 2001, 1248
  • UPR 2001, 239
  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …

    (…BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 ff. = juris Rn. 26 ff.;… U. v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 = juris Rn. 17;… B. v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 f. = juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl. 2002, 411 f. = juris Rn. 17;… OVG Saarl., B. v. 6.1.2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714

    Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe …

    Es kommt hinzu, dass die Behörden damit die Bildung einer schwer zugänglichen "engen Reihe" mit Wandabständen zwischen 0, 71 und 1, 07 m genehmigen, die allgemein als bauordnungsrechtlicher Missstand und Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird (vgl. z.B. BayVGH vom 18.9.1951 VGH n.F. 4,184 ff.; vom 19.10.1972 VGH n.F. 25, 142/145; vom 23.6.1995 Az. 20 B 94.1560; vom 5.3.1996 Az. 14 B 95.2747; vom 13.2.2001 BauR 2001, 1248 ; vom 10.4.2001 Az. 25 ZB 01.700;… NdsOVG vom 25.1.1978 a.a.O.;… OVG NRW vom 12.5.2005 a.a.O.).

    Die früheren Verhältnisse vor der Zerstörung des Nebengebäudes sind nicht mehr maßgeblich, denn nach dem Zweck des Gesetzes sollen abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden (BayVGH vom 13.2.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

    Dieses zitierte Urteil geht zurück auf eine ältere Entscheidung aus dem Jahr 2001 (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl 2002, 411 = juris Rn. 16 ff.).
  • VG Augsburg, 18.08.2011 - Au 5 K 10.662

    Abbruch eines baufälligen Fachwerkstadels

    Der abgebrochene alte Fachwerkstadel ist in die Beurteilung nicht einzubeziehen, da für ihn kein Bestandsschutz mehr besteht und es sich bei der beantragten Scheune um einen Ersatzbau handelt (BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).

    Dass ein Teilbereich eines im Übrigen bebauten Grundstückes wegen des Zuschnitts des Gesamtgrundstückes bei Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nur eingeschränkt bebaut werden kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme einer atypischen Fallgestaltung, zumal ein erweiterter, nachwirkender Bestandsschutz derart, dass Abweichungen für einen Ersatzbau eher als für einen sonstigen Neubau zulässig sind, im Abstandsflächenrecht nicht anzuerkennen ist (BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640

    Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen

    Es ist im Übrigen nicht unstreitig, ob eine nachwirkende Prägung des Altbestands angenommen werden kann (…vgl. Jäde, a.a.O., RdNr. 46 zu Art. 63; Dirnberger, Abstandsflächenrecht, RdNr. 314 jeweils bejahend; ebenso BayVGH vom 2.2.1995 Az. 14 AS 94.3711; a.A. BayVGH vom 13.2.2001 BauR 2001, 1248;… ablehnend auch Dhom, a.a.O., RdNr. 47 zu Art. 63 BayBO).
  • VG Bayreuth, 05.07.2019 - B 2 S 19.223

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Abweichung von …

    Bei der abstandsflächenrechtlichen Prüfung kann nicht an das bestehende Gebäude angeknüpft werden, weil dieses vollständig abgebrochen werden soll und durch den Abbruch seinen Bestandsschutz verliert (vgl. BayVGH, B.v. 13.02.2001 - 20 B 00.2213 - juris; B.v.10.04.2001 - 25 ZB 01.700 - juris).

    Als äußerste Grenze für eine Abweichung ist allerdings in jedem Fall die Vermeidung von "engen Reihen" zu beachten, die als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2001 - 25 ZB 01.700 - juris; U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - juris;… Dhom/Franz/Rauscher in Simon/Busse, BayBO, Stand 12.2018, Art. 6 Rn. 612 und Art. 63 Rn. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2024 - 2 L 76/24

    Anspruch auf Baugenehmigung, wenn dem Nachbarn ein Abstandsflächenverstoß …

    Zudem sollen nach dem Gesetzeszweck abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden; der Zeitpunkt für eine solche Bereinigung ist gekommen, wenn der Bestandsschutz für das bisherige Gebäude endet (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 20 B 00.2213 - juris Rn. 17 f.;… Beschluss vom 20. April 2020 - 15 ZB 19.1846 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882

    Nachbarklage; Abweichung von Abstandsflächen; Beeinträchtigung des überlieferten …

    Selbst wenn hier von einem Neubau auszugehen wäre, wofür Vieles sprechen mag, scheidet eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften beim Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung nicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob eine nachwirkende Prägung eines abgerissenen Altbestandes angenommen werden kann (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).
  • VGH Bayern, 05.04.2012 - 15 CS 11.2628

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses

    Die Vereinbarkeit mit den nachbarlichen Interessen ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Rechtmäßigkeit einer Abweichung (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213 BauR 2001, 1248/1249 und vom 16.7.2007 Az. 1 CS 07.1340 NVwZ-RR 2008, 84/85).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89

    Nichteinhaltung der Abstandsflächen aufgrund Teilung des Grundstücks

    Abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse sollen nach Möglichkeit bereinigt werden und nicht verfestigt werden (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BauR 2001, 1248).
  • VG Ansbach, 23.07.2024 - AN 3 K 22.01769

    Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung

  • VG München, 02.01.2014 - M 8 SN 13.5141

    Nachbareilantrag; Abweichung von Abstandsflächen; Atypik; wechselseitiger …

  • VG München, 10.05.2022 - M 1 K 19.5065

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Sanierung eines Gebäudes: …

  • VG München, 25.04.2008 - M 9 SN 08.693

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften und bauliche Änderung eines …

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2001 - 1 M 77/00, DOUBLETTE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9162
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2001 - 1 M 77/00, DOUBLETTE (https://dejure.org/2001,9162)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.02.2001 - 1 M 77/00, DOUBLETTE (https://dejure.org/2001,9162)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 1 M 77/00, DOUBLETTE (https://dejure.org/2001,9162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 34, 35 BauGB; §§ 14, 16, 57 LNatG M-V; §§ 2, 6, 8, 31 NationalparkVO M-V
    Naturschutz/Bauvorhaben im Schutzgebiet/Befreiung von Schutzgebietsausweisung/Bindungswirkung der Baugenehmigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LNatGLNatG M-V § 16; LBauO M-V § 72
    Umfang der Baugenehmigung im Hinblick auf Naturschutzgebietsausweisung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von naturschutzrechtlicher Schutzgebietsausweisung durch Bindungswirkung der erteilten Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 34, 35 BauGB; §§ 14, 16, 57 LNatG M-V; §§ 2, 6, 8, 31 NationalparkVO M-V
    Naturschutz/Bauvorhaben im Schutzgebiet/Befreiung von Schutzgebietsausweisung/Bindungswirkung der Baugenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 744
  • BauR 2001, 1409
  • UPR 2001, 239
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 279/01

    Umweltrecht - Ist bauuntersagende naturschutzrechtliche Verfügung rechtmäßig?

    In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald ist zwischenzeitlich geklärt, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung (Befreiung von einer Schutzgebietsausweisung) neben dem Baugenehmigungserfordernis steht (OVG Greifswald, Beschluss vom 01.02.2001 - 1 M 77/00 -, Neue Justiz 2001, 499 = BRS 64 Nr. 165 (2001), Baurecht 2001, 1409 = NuR 2001, 412 = UPR 2001, 239 = DÖV 2001, 744; vgl. auch zur Schlusspunkttheorie Beschluss vom 30.10.1997 - 5 M 52/96 -, NordÖR 1998, 401 = BRS 59 Nr. 143 (1997) = LKV 1998, 460 = VwRR-MO 1998, 53 = LKV 1998, 460; zu einem Baustopp durch die Forstbehörde siehe Beschluss vom 29.01.2003 - 2 M 179/02 -, NuR 2003, 498 = Überblick 2003, 277 sowie Beschluss vom 27.02.2003 - 3 M 35/02 -, Überblick 2003, 326 = NuR 2003, 500 - Baustopp durch Baugenehmigungsbehörde auf der Grundlage des § 20 Abs. 2 Landeswaldgesetz M-V).
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