Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
- Judicialis
LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1; ; LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; ; LBO § 56 Abs. 5
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Bauvorschriften, Sonstiges Bauordnungsrecht: Örtliche Bauvorschriften, Farbe Dacheindeckung, Fotovoltaik, Anspruch auf Abweichung, Anspruch auf Befreiung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einheitlichkeit der farblichen Gestaltung der Dächer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hauseigentümer hat Anspruch auf Dachziegel in der Farbe der Photovoltaikanlage - Baubehörde muss Befreiung von örtlicher Bauvorschrift erteilen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorgabe der Farbe der Dacheindeckung eines im Wege des Kenntnisgabeverfahrens genehmigten Einfamilienwohnhauses; Wirksamkeit einer örtlichen Bauvorschrift über die Farbe der Eindeckung der Dächer in einem Baugebiet mit roten bis rotbraunen Dachziegeln oder ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 19.10.2005 - 1 K 651/05
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Papierfundstellen
- NZBau 2007, 296
- VBlBW 2007, 149
- BauR 2007, 1213
- UPR 2007, 457
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Schließlich habe der Senat eine vergleichbare Regelung in einer Entscheidung vom 22.4.2002 (- 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123) als rechtmäßig angesehen.Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22.4.2002, a.a.O.) gehören zur äußeren Gestaltung einer baulichen Anlage auch Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie namentlich Material und Farbe der Dacheindeckung.
Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW…, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06
Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (…Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW…, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3;… Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).
Dass an anderen Stellen - etwa in den benachbarten Planbereichen - nicht durchgängig dieselben Vorgaben gelten, ist unerheblich, denn die streitige Bauvorschrift gilt nur für das Baugebiet "Reuteberg-West" (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).Dies hat der Senat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 22.4.2002 unter Berufung auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.2.2000 (- 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472) und in Abgrenzung zum Urteil des OVG Niedersachsen vom 7.11.1995 (- 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) entschieden.
Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (…Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02
Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).Ebenso wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Gemeinde auch beim Erlass örtlicher Bauvorschriften die von der beabsichtigten Regelung berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146 m.w.N.).
- BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98
Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -). - BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (…Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26). - BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3;… Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.). - BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01
Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 7a D 179/98
Zulässigkeit ökologischer und gestalterischer Festsetzungen; Vorbeugender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung). - VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89
Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (…Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW…, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94
Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und …
Verfahrensfehler aus dem Katalog der - auch auf ÖBV anwendbaren - Planerhaltungsvorschrift des § 214 BauGB (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149) wären im Übrigen unbeachtlich geworden, da sie - trotz ordnungsgemäßen Hinweises gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung - nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB 1998 gegenüber der Gemeinde XXXXXXXXX gerügt worden sind.Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs gilt die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB als Element der Planerhaltung nicht nur in Normenkontrollverfahren, sondern auch in Verfahren, in denen Bebauungspläne oder Örtliche Bauvorschriften, wie hier, inzident zu prüfen sind (Urteil vom 05.10.2006, a.a.O.).
Es beschränkt sich nicht auf eine isolierte Betrachtung des Baugebiets, sondern strahlt auf das Ortsbild aus und die angestrebte Satteldachform ist auch kein der Uniformität dienender Selbstzweck (zum Schutzgut der Einheitlichkeit einer auf das Ortsbild ausstrahlenden Dachlandschaft vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).
Regelmäßig schränken solche Gestaltungsbestimmungen weder die bauliche Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke nennenswert ein noch beschränken sie den Bauherrn übermäßig in seinen Gestaltungswünschen oder verursachen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.04.2002 und vom 05.10.2006, a.a.O.).
Zwar hat der erkennende Gerichtshof aus einem Zusammenwirken der Abweichungsregel des § 56 Abs. 2 Nr. 3 LBO mit der Befreiungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 5 Nr. 1 LBO einen (sogar ermessensgebundenen) Anspruch auf Befreiung bejaht (Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).
- VG Augsburg, 15.11.2017 - Au 4 K 17.708
Anordnung einer ziegelroten Dacheindeckung im Bebauungsplan
Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (VGH Mannheim, U.v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - juris Rn. 20).Rn. 38 In der Entscheidung des VGH Mannheim (U.v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - juris) lag eine völlig anders ausgestaltete Norm zu Grunde, nämlich § 56 LBO Baden-Württemberg.
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17
Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften
Ob und inwieweit diese unmittelbar nur für Flächennutzungspläne und Satzungen nach dem Baugesetzbuch geltenden Vorschriften als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auf örtliche Bauvorschriften Anwendungen finden (…vgl. zu dieser Frage BVerwG, Urt. v. 23.8.2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - VBlBW 2007, 149;… Urt. v. 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BauR 2003, 81), kann daher dahinstehen.
- OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09
Rechtmäßigkeit der Unterstellung eines größeren Bereichs in einer Gemeinde unter …
Regelungen über bestimmte Dachformen beschränken die Eigentümer in ihren Gestaltungswünschen nicht übermäßig und verursachen hier - da eine bereits vorhandene einheitliche Dachlandschaft bewahrt werden soll - keine zusätzlichen Kostenbelastungen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151 und Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, BauR 2007, 1213 = BRS 70 Nr. 138). - VG Göttingen, 22.11.2018 - 2 A 129/16
First; Firsthöhe; Konzept; Traufe; Traufhöhe; Zitiergebot; Örtliche Bauvorschrift
Sie wären jedenfalls analog § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB a.F. unbeachtlich, weil die Klägerin sie nicht binnen zwei Jahren ab Bekanntmachung der örtlichen Bauvorschrift geltend gemacht hat (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 215 BauGB auf örtliche Bauvorschriften: OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, juris, Rn. 55 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, juris, Rn. 16). - VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare …
Die diesbezügliche Auffassung der Kammer wird bestätigt durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober 2006 - 8 S 2417/05 . - VG Hannover, 08.10.2019 - 12 A 78/18
Abweichung; Bauaufsichtsverfügung; Dacheindeckung; Dachfarbe; Ehegatten; …
Rn. 44 Entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, juris), auf die die Kläger verweisen, kann ein Satzungsgeber sehr wohl Photovoltaikanlagen, die es nach wie vor nur in schwarz oder blau gibt, zulassen und dennoch eine rote Dacheindeckung fordern. - VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1650/10
Anwendung einer alten Gestaltungssatzung auf Solaranlagen
Rn. 64 Vgl. OVG Münster, Urteil v. 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, VGH Mannheim, Urteil v. 5. Oktober 2010 - 8 S 2417/05 -, jeweils zit. nach juris.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine Präklusion von Einwendungen ohne Benennung einer Alternativtrasse.
- Judicialis
StrG § 37 Abs. 5 Satz 1; ; StrG § 37 Abs. 9 Satz 1; ; LVwVfG § 73 Abs. 4 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de
Bundesverfassungsrecht, Straße Planung: Planfeststellung, Trasse, Variante, Alternative, Auswahl, Präklusion, Grobanalyse, Abwägungsmaterial, Ermittlung, Individualisiert, Generalisiert
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einlegung einer Berufung mit dem Ziel der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund einer Existenzgefährdung zweier landwirtschaftlicher Betriebe; Notwendigkeit einer "Grobanalyse", das heißt einer flächenhaften und generalisierten Ermittlung und Bewertung ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.09.2004 - 6 K 3342/03
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
- BVerwG, 12.12.2007 - 9 B 2.07
Papierfundstellen
- UPR 2007, 457 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- VG Karlsruhe, 30.09.2004 - 6 K 3342/03
Loßburg: L 408 im Ortsteil 24-Höfe darf gebaut werden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 30.09.2004 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klagen abgewiesen (6 K 3342/03).
Mit am 17.11.2005 eingegangenem Schriftsatz vom 16.111.2005 beantragen die Kläger, das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - zu ändern und den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22. August 2003 insoweit aufzuheben, als er die Baukilometer 0 + 200 bis 4 + 250 betrifft, hinsichtlich der Kläger 1 und 2 hilfsweise, das beklagte Land zu verpflichten, den genannten Planfeststellungsbeschluss durch die Anordnung von Maßnahmen des aktiven bzw. passiven Lärmschutzes so zu ergänzen, dass ein Nachtwert von 45 dB(A) erreicht wird.
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).Hierbei kommt es entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht darauf an, ob gegen eine solche Trassenführung auch ein höherer Kostenaufwand spräche; denn die Planfeststellungsbehörde, welche nach außen hin für die abschließende Planungsentscheidung verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, a.a.O.), hat die Variantenabwägung nicht maßgeblich auf diesen Gesichtspunkt gestützt.
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Das Abwägungsgebot verlangt für die Vorauswahl verschiedener großräumig in Betracht kommender Trassenalternativen grundsätzlich keine Detailprüfung individueller Betroffenheiten und kleinräumiger Verhältnisse, sondern nur eine flächenhafte und generalisierte Ermittlung und Bewertung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange ("Grobanalyse"; im Anschluss an BVerwGE 100, 238, 249 f.).Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238;… Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).
- BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95
Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Dabei kann offen bleiben, ob diese Verpflichtungsanträge als "minus" bereits in den Anträgen auf Aufhebung des PFB enthalten waren oder eine Klageerweiterung darstellen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94/95 -, NuR 1996, 287).Als mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffene (vgl. §§ 40 StrG, 75 Abs. 2 LVwVfG) haben die Kläger Anspruch auf umfassende objektiv-rechtliche Überprüfung der Planung; ausgenommen hiervon sind nur Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme ihrer Grundstücke nicht kausal sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94.95 -, a.a.O.; Urteil vom 28.2.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011; st. Rspr.).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94
Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370;… Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546). - BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Das Grundeigentum der öffentlichen Hand ist vielmehr nur nach Maßgabe der planerischen Konzeption und unter Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange vorrangig vor Privatflächen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87 -, DVBl. 1987, 895; BVerwG, Urt. vom 6.6.2002 - 4 CN 6/01 -, NVwZ 2002, 1506). - BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370; Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546). - BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92
Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238;… Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435). - BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03
Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Weitergehende Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand erfordern, können hingegen grundsätzlich nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.3.2004 - 9 A 15/03 -, DVBl. 2004, 953). - BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87
Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
Das Grundeigentum der öffentlichen Hand ist vielmehr nur nach Maßgabe der planerischen Konzeption und unter Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange vorrangig vor Privatflächen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87 -, DVBl. 1987, 895; BVerwG…, Urt. vom 6.6.2002 - 4 CN 6/01 -, NVwZ 2002, 1506). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der …
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
- BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung; …
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und …
Hierbei handelt es sich, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, nicht nur um eine formelle, sondern um eine materielle Präklusion, die auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten ist (…vgl. Lorenz/Will, StrGBW, Handkomm., 2. A. 2005, § 37 Rn. 68; noch offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 124).Der Umstand, dass die Vorschrift mit den Worten "Im Planfeststellungsverfahren" beginnt, ändert daran nichts, mag dies für sich genommen auch einen gegenteiligen Schluss nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
Es trifft zwar zu, dass sie in ihren Einwendungsschreiben nur die Alternativen "Hoffeld" und "Wernhaldenklinge" erwähnen, Dieses Vorbringen, verbunden mit der Geltendmachung bestimmter Betroffenheiten (Baulärm, baubedingte Erschütterungen) dürfte aber hinreichend gewesen sein, um die Alternativenprüfung durch das Gericht in vollem Umfang - auch für weitere Alternativen - zu eröffnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2006 - 8 S 967/05 - UA S. 15). - BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden
Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11
Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt …
Es begegnet keinen Bedenken, wenn die Planungsbehörde im Laufe des Planungsprozesses früher verfolgte Alternativen ausscheidet und ihre Untersuchung - wie geschehen - auf eine vorläufige Auswahl "übrig" bleibender Varianten beschränkt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 05.10.2006, 8 S 967/05, Juris Tn. 32). - BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08
Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im …
Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Kläger stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.). - VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09
Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 A 15/03 -, UPR 2004, 275 = NVwZ 2004, 986 = DVBl 2004, 953 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 = NuR 2005, 246; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 57, 124. - VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren
Dieser Umstand erlaubt jedoch für sich allein nicht den Schluss, dass der angeordnete Ausschluss nur für das Verwaltungsverfahren und nicht auch für das gerichtliche Verfahren gelten soll (offen gelassen vom VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 967/05 - Juris).
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