Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Baurechtliche Privilegierung einer durch eine Betreibergesellschaft geführten Biogasanlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Baurechtliche Privilegierung einer durch eine Betreibergesellschaft geführten Biogasanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 4 S 13.1077
- VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Papierfundstellen
- UPR 2014, 233
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11
Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Rn. 15 1. Entgegen den Einwänden der Beigeladenen zu 1 kann die an in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) geführte Betreibergesellschaften bisweilen gerichtete Forderung, dass der Inhaber des Basisbetriebs dauerhaft die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten müsse (offen insoweit NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603), wohl nicht auf die hier vorliegende Personengesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen werden.Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603 a.E.).
Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremde Betätigung verschafft würde (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595/596; NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/602).
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08
Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Daher braucht die Biogasanlage kein untergeordneter Teil eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebs zu sein (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/377 Rn. 19;… BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6/10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22;… ebenso BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4/10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 29), sondern kann diesem gleichrangig oder sogar von größerem Umfang sein.In diesem Sinn versteht die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/376 Rn. 18;… BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22), wobei an Hand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist (…vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 26).
- BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10
Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Daher braucht die Biogasanlage kein untergeordneter Teil eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebs zu sein (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/377 Rn. 19; BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6/10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22;… ebenso BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4/10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 29), sondern kann diesem gleichrangig oder sogar von größerem Umfang sein.In diesem Sinn versteht die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/376 Rn. 18; BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22), wobei an Hand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist (…vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 26).
- BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Daher braucht die Biogasanlage kein untergeordneter Teil eines landwirtschaftlichen Hauptbetriebs zu sein (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/377 Rn. 19;… BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6/10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22; ebenso BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4/10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 29), sondern kann diesem gleichrangig oder sogar von größerem Umfang sein.In diesem Sinn versteht die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372/376 Rn. 18;… BVerwG, B.v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 - NVwZ 2011, 429/431 Rn. 22), wobei an Hand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433/435 Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 12 ME 41/13
Verpflichtung einer Behörde zur Anordnung der Stilllegung einer Biogasanlage nach …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremde Betätigung verschafft würde (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595/596; NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/602).Es bliebe der Genehmigungsbehörde unbenommen, hierauf angemessen zu reagieren (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 505 ff.).
- EuGH, 11.04.2013 - C-258/11
Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1984
Es bliebe der Genehmigungsbehörde unbenommen, hierauf angemessen zu reagieren (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 505 ff.).
- VG Bayreuth, 07.03.2024 - B 2 K 21.896
Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Güllelagune
Rn. 99 Dieses Ergebnis ergibt sich überdies insbesondere auch aus einem grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Vergleich mit § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, bei dem die Rechtsprechung keine Personenidentität zwischen dem Betreiber der Biogasanlage und dem Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebs voraussetzt und damit eine Kooperation privilegierter Betriebe möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - NJW-Spezial 2014, 78;… BayVGH, U.v. 2.11.2017 - 2 BV 15.2712 - BeckRS 2017, 133278 Rn. 30).Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 a) und b) BauGB genügt vielmehr, dass die Biogasanlage "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen Betriebs geführt wird, also in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu diesem landwirtschaftlichen Betrieb steht und die verwendete Biomasse überwiegend aus diesem oder aus nahe gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben stammt (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - ZUR 2014, 179 Rn. 16).
Die Privilegierung sollte ausdrücklich auch die Kooperation mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe erfassen; die Einschränkung auf nahegelegene Betriebe sollte aus ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen (lediglich) einen überregionalen Transport der Biomasse verhindern und gegenüber dem Merkmal des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die speziellere und abschießende Vorschrift darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - ZUR 2014, 179 Rn. 17).
Dass § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine gegenüber dem engeren Wortlaut der allgemeinen landwirtschaftlichen Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB selbständige Funktion haben soll, ergibt sich auch aus der Systematik der Regelungen, denn anderenfalls hätte die Privilegierung von Biogasanlagen als Nebenbetrieb zu landwirtschaftlichen Betrieben auch als Unterpunkt in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB geregelt werden können, wovon der Gesetzgeber jedoch ausdrücklich abgesehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - ZUR 2014, 179 Rn. 18).
Das Anliegen des Gesetzgebers, den Ausbau regenerativer Energien durch eine über die bisherige allgemeine Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe hinausgehende Sonderprivilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich zu unterstützen, liefe funktional ins Leere, würden an die Zuordnung der Biogasanlage zu einem landwirtschaftlichen Betrieb die engeren Maßstäbe des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB angelegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - ZUR 2014, 179 Rn. 19).
- VGH Bayern, 02.11.2017 - 2 BV 15.2712
Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben - bestimmender Einfluss des …
In diesem Sinn versteht die bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372; B.v. 29.12.2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 -12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris) das Merkmal "im Rahmen eines Betriebs" so, dass eine Biogasanlage zwar räumlich nur im Anschluss an eine bereits bestehende privilegierte Anlage im Außenbereich errichtet und betrieben werden darf, der Eingriff in den Außenbereich also nicht in Form eines solitär stehenden Vorhabens erfolgt, sondern lediglich bereits vorhandene Bebauung erweitert, wobei anhand der jeweiligen Einzelfallumstände die Zuordnung der Biogasanlage zu werten ist.Der Absicht des Gesetzgebers, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, wird auch in diesem Fall gedient, in dem die Interessen der einzelnen Betreiber und Inhaber nahe gelegener, ihrerseits privilegierter Betriebe gleichgerichtet sind und die Erträge aus dem Betrieb der Biogasanlage im Bereich der privilegierten Betriebe verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris).
Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremder Betätigung verschafft würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233; OVG Nds, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - juris; B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595; SächsOVG, B.v. 16.2.2015 - 4 B 296/14 - juris).
- VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 ZB 14.798
Klage der Standortgemeinde gegen die immisionsschutzrechtliche Genehmigung einer …
Rn. 4 Auf Antrag der Beigeladenen hat das Verwaltungsgericht die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet; der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Klägerin hiergegen zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233 ff.).Vielmehr wird die Anteilsmehrheit nur als eine Alternative neben einer umfassenden Geschäftsführungsbefugnis des Inhabers des Basisbetriebs (vgl. NdsOVG, B.v. 25.4.2013 - 12 ME 41/13 - NVwZ-RR 2013, 595/596 f.) oder entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag (…vgl. NdsOVG, U.v. 14.3.2013 - 12 LC 153/11 - NVwZ-RR 2013, 597/603 juris Rn. 79; BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - UPR 2014, 233/234 f. Rn. 16) angesehen, die seinen maßgeblichen Einfluss wahren.
- VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 1086/12
Biogasanlage - Anschluss an den im Außenbereich privilegierten Basisbetrieb
Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung ist nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder -fernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage als insofern außenbereichsfremde Betätigung verschafft würde (VGH München, Beschl. v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 -, ZUR 2014, 179; VG Würzburg, Beschl. v. 12.11.2013 - W 5 S 13.877 - zitiert nach Juris). - OVG Sachsen, 16.02.2015 - 4 B 296/14
Biogasanlage, Genehmigungswiderruf, Stilllegung, Privilegierung, Außenbereich
Eine Zurückstellung des Schutzes des Außenbereichs vor Bebauung wäre nicht gerechtfertigt, wenn landwirtschaftsfremden oder landwirtschaftsfernen Geldgebern ein prägender Einfluss auf eine Biogasanlage oder einen landwirtschaftlichen Betrieb als insofern außenbereichsfremde Betätigung verschafft würde (BayVGH, Beschl. v. 8. November 2013 - 22 CS 13.1984 -, UPR 2014, 233, juris Rn. 21, m. w. N.). - VG Augsburg, 09.07.2014 - Au 4 S 14.945
Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; …
Es überwiegt vielmehr das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an einer baldigen Ausnutzung der Genehmigung (BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1984 - juris Rn. 13).
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