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   BFH, 13.12.2016 - V B 36/16   

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https://dejure.org/2016,53831
BFH, 13.12.2016 - V B 36/16 (https://dejure.org/2016,53831)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2016 - V B 36/16 (https://dejure.org/2016,53831)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - V B 36/16 (https://dejure.org/2016,53831)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 Abs 3 AO
    Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

  • IWW

    § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 251 Abs. 3 AO, § 38 der Insolvenzordnung (InsO), § 178 Abs. 3 InsO, § 183 Abs. 1 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nach Bestandskraft eines Feststellungsbescheides in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • rewis.io

    Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nach Bestandskraft eines Feststellungsbescheides in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de

    AO § 251 Abs. 3
    Zulässigkeit der Klage gegen einen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nach Bestandskraft eines Feststellungsbescheides in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.08.2015 - V R 39/14

    Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - V B 36/16
    Seine Entscheidung begründete das FG damit, dass der Feststellungsbescheid vom 7. Juni 2010 nach der Rechtsprechung des BFH zu einer Hauptsacheerledigung geführt habe (BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 39/14, BFHE 251, 125).

    Nach dem Senatsurteil in BFHE 251, 125, das zum selben Insolvenzverfahren ergangen ist, ist die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahrens zu betreiben.

    Wird der Feststellungsbescheid --wie hier-- unanfechtbar, wirkt er entsprechend § 183 Abs. 1 InsO wie eine rechtskräftige Entscheidung (BFH-Urteil in BFHE 251, 125, unter II.2.b aa).

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    a) Zur Insolvenztabelle festgestellte Steueransprüche werden von der rechtskraftähnlichen Wirkung des Tabelleneintrages erfasst, so dass sie ohne Steuerbescheid durchgesetzt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 39/14, BFHE 251, 125, BStBl II 2017, 755, Rz 20; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2016 V B 36/16, BFH/NV 2017, 437, Rz 8).
  • FG Köln, 24.11.2017 - 8 K 2886/17
    Soweit der Insolvenzschuldner geltend macht, seine Rechte würden hierdurch verkürzt, beruht dies auf den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens und den sich hieraus ergebenden Beschränkungen (vergl. BFH-Beschluss vom 13.12.2016 V B 36/16, BFH/NV 2017, 437).
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