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   BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16   

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https://dejure.org/2017,9255
BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16 (https://dejure.org/2017,9255)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - V ZB 129/16 (https://dejure.org/2017,9255)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - V ZB 129/16 (https://dejure.org/2017,9255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 72 Abs. 4 AufenthG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der Voraussetzungen und der Durchführbarkeit der Abschiebung; Angabe zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 1 S. 2 Nr. 5, AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, FamFG § 417 Abs. 2, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Haftanordnung, Haftantrag, Sachaufklärungspflicht, Amtsermittlung, Untersuchungsgrundsatz, Heilung, Strafverfahren, Staatsanwaltschaft, Begründungserfordernis, Begründung, Verteidigung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der Voraussetzungen und der Durchführbarkeit der Abschiebung; Angabe zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Der Haftantrag richtet sich nicht nur an das Gericht, sondern auch an den Betroffenen; die darin enthaltenen Darlegungen sollen ihm eine Grundlage für seine Verteidigung gegen den Haftantrag geben (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8 mwN).

    Wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss daher mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8) - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist.

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Weder hat die Behörde ihre Darlegungen ergänzt noch haben die Gerichte das Vorliegen der an sich seitens der Behörde nach § 417 Abs. 2 FamFG vorzutragenden Tatsachen aufgrund eigener Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) festgestellt (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 22).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Antrags (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Antrags (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Antrags (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss daher mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8) - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist.
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Antrags (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 70/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der

    Ohne Rechtsfehler geht das Beschwerdegericht davon aus, dass es bei einer - wie hier - Zurückweisung gemäß § 15 Abs. 1 AufenthG des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht bedarf (vgl. zur Bedeutung des Einvernehmens für die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 4 mwN; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Ob die Behörde die hiernach erforderlichen Angaben in dem Text des Haftantrags aufführt oder aber auf dem Antrag beigefügte, aussagekräftige Anlagen verweist, bleibt ihr überlassen (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 83/17

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen bei

    Wenn sich aus dem Haftantrag oder - wie hier - den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Haftantrag mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9, vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 5 und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).
  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 188/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung;

    Ob die Behörde die hiernach erforderlichen Angaben in dem Text des Haftantrags aufführt oder aber auf dem Antrag beigefügte, aussagekräftige Anlagen verweist, bleibt ihr überlassen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 15).
  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

    Damit wäre ein eventueller Mangel zumindest geheilt worden (vgl. BGH, Beschluss v. 09.02.2017, Az.: V ZB 129/16, zitiert nach juris, Rn. 6).
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