Rechtsprechung
BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- openjur.de
§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 44 Abs 1 WoEigG
Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei erhobenen Beschlussanfechtungsklage - Kanzlei Prof. Schweizer
Durch Wohnungseigentümer erhobene Beschlussanfechtungsklage ohne Nennung der beklagten Partei
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Klagegegners durch Auslegung im Falle der Beschlussanfechtungsklage seitens eines Wohnungseigentümers ohne Benennung der gegnerischen Partei
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; Eigentümerliste
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Übrige Wohnungseigentümer als vermutete Beklagte bei Beschlussmängelklage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klagegegner von Beschlussanfechtungsklage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Beschlussanfechtungsklage des Wohnungseigentümers - und die richtigen Beklagten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
WEG: Wer ist der Klagegegner einer Beschlussanfechtungsklage?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
WEG: Beschlussanfechtungsklage soll sich im Zweifel gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Auslegung einer "anonymen" Anfechtungsklage
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Bei Beschlussanfechtungsklage ohne konkrete Benennung eines Beklagten richtet sich diese gegen die übrigen Wohnungseigentümer
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Zweifel sind die Wohnungseigentümer verklagt
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Zweifel sind die Wohnungseigentümer verklagt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klagegegner einer Beschlussanfechtungsklage kann durch Auslegung ermittelt werden! (IMR 2013, 163)
Verfahrensgang
- AG Eckernförde, 11.02.2011 - 61 C 5/10
- LG Itzehoe, 30.03.2012 - 11 S 36/11
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 458
- MDR 2013, 325
- NZM 2013, 237
- ZMR 2013, 453
- AnwBl 2013, 73
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
Die objektive Auslegung der Klageschrift aus Empfängersicht (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12, NZM 2013, 237 Rn. 5) ergibt, dass die Klage im Namen der Wohnungseigentümer (mit Ausnahme der Beklagten) erhoben worden ist. - OLG München, 09.09.2014 - 5 U 3864/11
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Rechtsanwaltskosten eines …
Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH, Urteil vom 24.11.1980 - VIII ZR 208/79 = WM 1981, 46 = NJW 1981, 1453 m.w.Nachw., BGH…, Urteil vom 16.05.1983 - VIII ZR 34/82, ZIP 1983, 858, zitiert nach [...], dort Rz. 12; BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582, 583 mwN; Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12, NZM 2013, 237, zitiert nach [...]). - LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12
Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für …
Es kann im vorliegenden Fall aber dahinstehen, ob die Klage nach dem objektiven Sinngehalt der Parteibezeichnung in der Klageschrift (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 188/10 - Rn. 6; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12 - Rn. 5;… Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 88/02 - WM 2006, 2057 Rn. 5) gegen den Beklagten persönlich gerichtet worden ist oder ob die Klägerin erst innerhalb des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht auf seine persönliche Inanspruchnahme umgestellt hat.
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des …
Insoweit ist maßgebend, dass bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll, so dass bei einer Beschlussanfechtungsklage grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Kläger die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2012 - V ZR 102/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 02650). - LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12
Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsklage gegen bereits …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar dann, wenn die Klageschrift völlig offen lässt, gegen wen sich die Klage richtet, aus ihr jedoch mit hinreichender Bestimmtheit zu erkennen ist, dass Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden (BGH, ZWE 2013, 142 Rn. 6 f.). - AG Dortmund, 22.08.2017 - 512 C 18/17
Beschlüsse gelten bis zur ihrer Aufhebung fort
Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln gegen wen sich die Klage richten soll (BGH NZM 2013, 237). - LG Düsseldorf, 20.09.2016 - 4b O 84/15
Honororzahlungsanspruch eines Patentanwalts aufgrund patentanwaltlicher Tätigkeit …
Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12; Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06). - LG Düsseldorf, 17.12.2014 - 2b O 167/13
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Bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Parteibezeichnungen ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung getroffen werden soll, vgl. BGH NJW-RR 2013, 458 m.w.N.