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   BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11   

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https://dejure.org/2011,12305
BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - V ZR 199/11 (https://dejure.org/2011,12305)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 ZPO
    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zur Prozessfähigkeit einer Partei durch das Berufungsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensfähigkeit, Prozessfähigkeit

  • rewis.io

    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • ra.de
  • rewis.io

    Streit über die Prozessfähigkeit einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zur Prozessfähigkeit einer Partei durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vefahrensrecht - Verfahren über Prozessfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Widerruf der Vorsorgevollmacht und Streit über die Prozessfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 631
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - V ZR 199/11
    Denn für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 mwN).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, aaO).

    b) Sollte das Berufungsgericht, ggf. nach Einholung eines weiteren Gutachtens, erneut zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klägerin prozessunfähig ist, muss es ihr zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gelegenheit geben, für eine ordnungsgemäße Vertretung im Verfahren zu sorgen, insbesondere ihr die Zeit einräumen, die sie benötigt, um die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB zu veranlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284).

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Danach ist der Partei noch die Zeit einzuräumen, die sie benötigt, um einen Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen (Fortführung von Senat, Urteil vom 23. Februar 1990, V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736 und Beschluss vom 17. November 2011, V ZR 199/11, FamRZ 2012, 631, 632 Rn. 12).

    Danach ist der Partei noch die Zeit einzuräumen, die sie benötigt, um einen Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736; Beschluss vom 17. November 2011 - V ZR 199/11, FamRZ 2012, 631, 632 Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284, 285 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 15 A 503/15

    Amtermittlngspflicht des Gerichts zur Annahme der Prozessunfähigkeit eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - 5 B 123.86 -, juris Rn. 11, und vom 21. August 1979 - VII B 143.77 -, juris Rn. 5, Urteil vom 25. Januar 1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 20. März 2012 - 12 A 287/12 -, juris Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZR 199/11 -, juris Rn. 5, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 -, NJW 1996, 1059 = juris Rn. 9 ff.
  • AG Marl, 03.06.2013 - 34 C 48/09
    Denn nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse verbleiben hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, sodass jedenfalls etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2011, Az: V ZR 199/11).
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