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   BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12   

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https://dejure.org/2013,27337
BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,27337)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2013 - V ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,27337)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - V ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,27337)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 BGB, § 164 BGB, § 167 BGB, § 280 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers durch den Verkäufer zur Beratung des Kaufinteressenten über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs; Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Verkäufers bei grobem Missverhältnis ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für fehlerhafte Beratung aus stillschweigender Bevollmächtigung des Anlagenvermittlers oder Maklers

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers durch den Verkäufer zur Beratung des Kaufinteressenten über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs; Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Verkäufers bei grobem Missverhältnis ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 167; BGB § 280 Abs. 1
    Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer haftet für Beratungsfehler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratung durch den Verkäufer - und den von ihm beauftragten Vermittler

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkäufer haftet für Beratungsfehler des Immobilienmaklers! (IMR 2013, 514)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht, kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 374 mwN; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839).

    Es reicht dann aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (Senat, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 f.; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875 Rn. 16; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839, 840).

    Folglich kann eine Haftung aus beiden Rechtsverhältnissen entstehen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839, 840 mwN).

    Dass die Beratung nach den Umständen (auch) im Namen des Verkäufers erfolgt ist, kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Berater in den verwendeten Prospekten als Vertriebspartner des Verkäufers genannt ist, er von dem Verkäufer zur Verfügung gestellte Berechnungsbeispiele verwendet oder der Verkäufer auf einen Kontakt mit dem Kaufinteressenten verzichtet und es dem mit dem Vertrieb beauftragten Berater überlässt, die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife zu führen (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine stillschweigende Bevollmächtigung des Vermittlers aus den Umständen ergeben, wenn sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe einer Beratung des Kaufinteressenten stellt und diese von dem Verkäufer dem Vermittler überlassen worden ist (vgl. Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839, 840 mwN).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, dass sich aus dem Vortrag der Klägerin ein besonders grobes Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ergibt, welches den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, MDR 1997, 630; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303 ff.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, 970 Rn. 36).

    Richtig ist auch, dass diese Vermutung erschüttert sein kann, wenn der Verkäufer auf ein Verkehrswertgutachten vertraut hat, selbst wenn dieses sich später als fehlerhaft erweist (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, aaO; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, aaO, S. 305; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, aaO).

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, dass sich aus dem Vortrag der Klägerin ein besonders grobes Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ergibt, welches den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, MDR 1997, 630; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303 ff.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, 970 Rn. 36).

    Richtig ist auch, dass diese Vermutung erschüttert sein kann, wenn der Verkäufer auf ein Verkehrswertgutachten vertraut hat, selbst wenn dieses sich später als fehlerhaft erweist (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, aaO; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, aaO, S. 305; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, aaO).

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, dass sich aus dem Vortrag der Klägerin ein besonders grobes Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ergibt, welches den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, MDR 1997, 630; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303 ff.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, 970 Rn. 36).

    Richtig ist auch, dass diese Vermutung erschüttert sein kann, wenn der Verkäufer auf ein Verkehrswertgutachten vertraut hat, selbst wenn dieses sich später als fehlerhaft erweist (Senat, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, aaO; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, aaO, S. 305; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, aaO).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Denn es obliegt dem durch das grobe Missverhältnis Begünstigten, die Umstände darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, die zusammen genommen die Vermutung erschüttern, er habe einen den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Faktor bewusst oder jedenfalls grob fahrlässig ausgenutzt (vgl. zur Beweislast Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Es reicht dann aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (Senat, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 f.; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875 Rn. 16; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839, 840).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht, kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02, BGHZ 156, 371, 374 mwN; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Es reicht dann aus, dass die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen war (Senat, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 f.; Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875 Rn. 16; Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 279/11, WM 2013, 839, 840).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
    Letzteres lässt sich beispielsweise daran ablesen, dass der Verkäufer den Vertrieb von Eigentumswohnungen einem Vermittler vollständig überlassen und ihm völlig freie Hand gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 73/06, juris Rn. 11).
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