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   BGH, 07.12.2006 - V ZR 90/06   

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https://dejure.org/2006,7173
BGH, 07.12.2006 - V ZR 90/06 (https://dejure.org/2006,7173)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - V ZR 90/06 (https://dejure.org/2006,7173)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - V ZR 90/06 (https://dejure.org/2006,7173)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Beweisantrags des Klägers durch das Berufungsgericht ; Beweis durch Kenntnis des Urkundsnotars vom Parteiwillen hinsichtlich des beurkundeten Inhalts der Vertragserklärungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenrichtwert; Arglist; Täuschung; Sittenwidrigkeit; Kaufpreis; Geschäftsgrundlage; Beweisantrag; Zeuge

  • Judicialis

    SachenRBerG §§ 87 ff; ; SachenRBerG § 68 Abs. 1; ; SachenRBerG § 68 Abs. 2; ; BauGB §§ 140 ff.; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines entscheidungserheblichen Beweisantritts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbeachtlichkeit eines Zeugenbeweisantritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - V ZR 90/06
    Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist zwar grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat (st. Rechtspr., vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1996, II ZR 263/94, NJW 1996, 1678, 1679 m.w.N.).
  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - V ZR 90/06
    Eine so begründete Nichtigkeit ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat (RGZ 160, 52, 56; Erman/Palm, BGB, 11. Aufl. § 138 Rdn. 64; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbrüster, 4. Aufl., § 138 Rdn. 155; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 138 Rdn. 21; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 138 Rdn. 61).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Ergibt sich - wie vorliegend - auf der Grundlage des unstreitigen Vorbringens der Parteien, dass sich ein Vertrag als sittenwidrig darstellt, muss das Gericht diese Einwendung von Amts wegen berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.12.2006 - V ZR 90/06 m. w. Nachw.; jurisPK-BGB/Nassall, 7. Aufl. 2014, § 138 Rn. 69).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Infolge des fehlenden Tatbestandes und der fehlenden Entscheidungsgründe vermag der Senat nicht zu erkennen, ob der Einzelrichter von der erforderlichen Beweisaufnahme nur deshalb abgesehen hat, weil er (nur) die materielle Rechtslage verkannt hat (error in iudicando), oder unter Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. insoweit BGH in BeckRS 2007 01776 [Rdn. 7]; NJW 2001, 1500 [1501 zu II.1.]; NJW 93, 538 ff; NJW 1990, 1500; NJW 1986, 2436; NJW 1984, 306 [307]) entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen und gemäß § 139 ZPO gebotene rechtliche Hinweise nicht erteilt hat (error in procedendo).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

    Dies stellt aber einen wesentlichen Verfahrensfehler dar (vgl. BGH in BeckRS 2007 01776 [Rdn. 7]; NJW 2001, 1500 [1501 zu II.1.]; NJW 93, 538 ff; NJW 1990, 1500; NJW 1986, 2436; NJW 1984, 306 [307]).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04

    Nichtbestellung der vertraglich vereinbarten Baulast, Schadensersatz

    Denn der Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung ist von Amts wegen zu beachten (Urteil des BGH vom 7.12.2006 - V ZR 90/06 - NJ 2007, S. 168).
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