Rechtsprechung
| BFH, 25.04.2005 - V B 114/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGG § 141a; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Änderung des Umsatzsteuerbescheids eines Unternehmens; Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterlassen von Zeugenvernehmungen; Gerichtlicher Ausspruch der Erledigung einer Hauptsache bei tatsächlicher Erledigung von ursprünglichen Schätzungsbescheiden mit der Einreichung ...
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 16.06.2004 - 4 K 751/00
- BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BFH, 27.04.2000 - I R 65/98
Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Sie hat hierdurch ihre Beteiligtenfähigkeit für das vorliegende Verfahren nicht verloren; da sie durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, kann auch in der Sache entschieden werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2000 III R 29/98, BFHE 192, 157, BStBl II 2000, 444, unter II.1.; vom 27. April 2000 I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, unter III.1.;… vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59). - BFH, 31.03.2004 - I R 71/03
Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Selbst wenn man --trotz des abweichenden Inhalts des Sitzungsprotokolls-- zugunsten der Klägerin nach ihrem jetzigen Vortrag unterstellt, sie habe den Beweisantrag gestellt und die benannten Zeugen hätten bekundet, "Anfang 1996 sei mit dem zuständigen Sachbearbeiter des FA eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen worden", wäre das FA an diese "Vereinbarung" schon deshalb nicht gebunden gewesen, weil der Sachbearbeiter für die Erteilung einer solchen Zusage funktionell nicht zuständig ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742;… vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221). - BFH, 20.10.2004 - II R 74/00
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997 …
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Die Hauptsache ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann erledigt, wenn das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99, unter II.1.; vom 22. Mai 2001 VII R 71/99, BFHE 195, 19, BStBl II 2001, 683, unter II.2., jeweils m.w.N.).
- BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88
Revision - Übergangener Beweisantrag
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Die Klägerin musste aufgrund des Sitzungsverlaufs damit rechnen, dass das FG die Beweisanträge als unerheblich ansieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372;… vom 5. Februar 2002 IX B 175/01, BFH/NV 2002, 793; vom 29. Juni 2004 III B 98/03, nicht veröffentlicht, juris): Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass das Gericht nach Erörterung der Sach- und Rechtslage und Protokollierung der unter II.2.c bb genannten Beweisanträge der Klägerin die Sitzung unterbrochen hat. - BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
aa) Wird als Verfahrensmangel Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Nichterhebung von angebotenen Beweisen gerügt, müssen zur ausreichenden Bezeichnung des Verfahrensmangels insbesondere die angeblich übergangenen Beweismittel einschließlich der Beweisthemen sowie die genaue Stelle angegeben werden, an der die Beweise angetreten worden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564). - BFH, 06.10.2000 - III B 16/00
Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Überdies muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des Beweises rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, …und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593). - BFH, 16.03.2000 - III R 29/98
Investitionszulage bei Mischbetrieben
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Sie hat hierdurch ihre Beteiligtenfähigkeit für das vorliegende Verfahren nicht verloren; da sie durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, kann auch in der Sache entschieden werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2000 III R 29/98, BFHE 192, 157, BStBl II 2000, 444, unter II.1.; vom 27. April 2000 I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, unter III.1.;… vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59). - BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (§ 139 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; vgl. auch § 93 Abs. 1 FGO; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580). - BFH, 22.05.2001 - VII R 71/99
Steuerberaterprüfung: Hauptsacheerledigung durch erfolgreiche Zweitprüfung
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Die Hauptsache ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann erledigt, wenn das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99, unter II.1.; vom 22. Mai 2001 VII R 71/99, BFHE 195, 19, BStBl II 2001, 683, unter II.2., jeweils m.w.N.). - BFH, 03.09.2002 - I B 107/01
NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen ist, erfordert, dass im Einzelnen dargelegt wird, wozu der Beschwerdeführer sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68;… vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929). - BFH, 11.02.2003 - V B 157/02
Grundsätzliche Bedeutung; Prüfungsanordnung
- BFH, 22.04.1998 - X R 4/95
Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus …
- BFH, 05.09.2001 - I B 178/00
Beschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge - Beweisantrag - …
- BFH, 05.02.2002 - IX B 175/01
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung
- BFH, 29.06.2004 - III B 98/03
Offenbare Unrichtigkeit bei Auswertung eines Fahndungsberichts; Rüge des …
- BFH, 02.07.2001 - III B 74/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - …
- BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Revision: Aufklärungsrüge - Verfahrensmangel - Anforderungen an die Darlegung
- BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
Voraussetzungen einer nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
- BFH, 17.07.2006 - V B 188/05
Hauptsacheerledigung
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann das FG in der Sache entscheiden, wenn eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH im Klageverfahren durch einen vor der Löschung bevollmächtigten Prozessbevollmächtigten vertreten ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500; vom 7. September 2000 III R 41/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 597; BFH-Beschluss vom 25. April 2005 V B 114/04, juris).
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