Rechtsprechung
| BFH, 12.06.2012 - V B 128/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen
- openjur.de
Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3, FGO § 116 Abs 6, BGB § 242
Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen - rechtsinformationen.bund.de
Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 81 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Zum Verfahrensverstoß bei Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1
Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren vor dem Finanzgericht - datenbank.nwb.de
Verzicht auf die Vernehmung eines geladenen Zeugen als Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren vor dem Finanzgericht
Verfahrensgang
- FG München, 07.06.2011 - 12 K 2320/08
- BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09
Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines …
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Zwar kann dies bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie dem der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge geschehen (BFH-Beschlüsse vom 7. März 2012 V B 131/11, nicht veröffentlicht; vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694). - BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Rn. 7 An der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen fehlt es, weil sie nur anhand von einzelfallbezogenen Umständen beantwortet werden können; das rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335;… vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121). - BFH, 25.01.2011 - V B 144/09
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Rn. 7 An der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen fehlt es, weil sie nur anhand von einzelfallbezogenen Umständen beantwortet werden können; das rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863;… vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335;… vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121). - BFH, 15.02.2006 - I B 168/05
Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Rn. 7 An der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen fehlt es, weil sie nur anhand von einzelfallbezogenen Umständen beantwortet werden können; das rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863;… vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335; vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121). - BFH, 07.03.2012 - V B 131/11
Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; …
Auszug aus BFH, 12.06.2012 - V B 128/11
Zwar kann dies bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie dem der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge geschehen (BFH-Beschlüsse vom 7. März 2012 V B 131/11, nicht veröffentlicht;… vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).
- BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13
Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht …
Auch in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804) und kein Urteil erlässt, bevor diese durchgeführt worden ist (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1791).Nach anderer Ansicht liegt darin ein Verstoß gegen die Pflicht des FG, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 76 Abs. 1 FGO) und die erforderlichen Beweise zu erheben (§ 81 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1804).
- BFH, 30.09.2013 - XI B 69/13
Übergehen eines Beweisantrages
Jedoch ist auch der nach dem Inhalt des FG-Urteils gegebene Hinweis "in Aussicht gestellt" nicht mit der erforderlichen Klarheit erteilt worden, zumal die in diesem Zusammenhang vom FG dargelegte Auffassung, keiner der Beteiligten habe die Nichteinvernahme des M gerügt, in klarem Widerspruch zum Inhalt der Niederschrift steht: Zwar kann bei verzichtbaren Verfahrensmängeln durchaus auch durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO auf die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers wirksam verzichtet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804, m.w.N.). - BFH, 11.10.2016 - III B 21/16
Hinweispflicht des FG bei Verzicht auf Vernehmung eines geladenen Zeugen - …
Auch in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich davon ausgehen, dass das Gericht die Zeugenvernehmung als erforderlich ansieht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2012 V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804) und zuvor kein Urteil erlässt (…BFH-Beschluss vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791, Rz 7). - BFH, 04.04.2024 - V B 12/23
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht (FG)
Rn. 11 2. Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht vorliegen könnte (BFH-Beschlüsse vom 12.06.2012 - V B 128/11, BFH/NV 2012, 1804, Rz 9 …und vom 24.07.2014 - V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763, Rz 8 ff.), den das FA verneint, ist nicht zu entscheiden.
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