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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2010 - V B 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10209
BFH, 29.10.2010 - V B 130/09 (https://dejure.org/2010,10209)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2010 - V B 130/09 (https://dejure.org/2010,10209)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - V B 130/09 (https://dejure.org/2010,10209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • openjur.de

    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung; FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • Bundesfinanzhof

    AO § 347 Abs 1 S 1, AO § 355 Abs 1 S 1, AO § 172 ff, AO § 172, AEUV Art 267, EG Art 234
    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • rechtsinformationen.bund.de

    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 347 Abs 1 S 1 AO, § 355 Abs 1 S 1 AO, § 172 ff AO, § 172 AO, Art 267 AEUV
    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 347 Abs 1 S 1 AO, § 355 Abs 1 S 1 AO, § 172 ff AO, § 172 AO, Art 267 AEUV
    Korrektur bestandkräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung - FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines bestandkräftigen Steuerbescheids bei einer erst nachträglich erkannten fehlerhaften Richtlinienumsetzung; keine Verpflichtung des FG zur Anrufung des EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Rn. 4 Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Linneweber und Akritidis C-453/02 und C-462/02 (Slg. 2005, I-1131, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 371), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Rn. 5 Mit Schreiben vom 17. März 2005 legte die Klägerin unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, DStR 2005, 371 Einspruch gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre 1979 bis 1998 ein und machte ohne Erfolg die Steuerfreiheit für die Umsätze mit Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit geltend.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Sie verweist auf die bei Eingang der Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren V R 48/09, V R 49/09, V R 51/09, V R 57/09 und beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504 (juris).

  • BFH, 09.06.2010 - X B 41/10

    Zur Frage der Änderbarkeit eines Steuerbescheids wegen Verstoßes gegen die …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Rn. 14 Die aufgeworfenen Auslegungsfragen sind jedoch geklärt (…vgl. auch z.B. BFH-Entscheidungen vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1, und vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783).

    Rn. 15 2. Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518; in BFH/NV 2010, 1783), kommt die Zulassung der Revision aus den unter II.1.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Ferner sei klärungsbedürftig, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass bei einem nachträglich erkannten Verstoß eines Steuerbescheids gegen das Unionsrecht --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436;… vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889;… vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Berücksichtigung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr geändert werden könne, weil das deutsche Verfahrensrecht hierfür keine Korrekturvorschrift enthalte und für einen Änderungsanspruch außerdem erforderlich sei, dass der Steuerpflichtige den Rechtsweg bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Ferner sei klärungsbedürftig, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass bei einem nachträglich erkannten Verstoß eines Steuerbescheids gegen das Unionsrecht --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436;… vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889;… vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Berücksichtigung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr geändert werden könne, weil das deutsche Verfahrensrecht hierfür keine Korrekturvorschrift enthalte und für einen Änderungsanspruch außerdem erforderlich sei, dass der Steuerpflichtige den Rechtsweg bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Das FG ist kein letztinstanzliches Gericht i.S. des Art. 267 AEUV (…vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038; BFH-Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499), so dass es bei Zweifeln über die Auslegung des Unionsrechts unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu einer Vorlage verpflichtet sein kann.
  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Ferner sei klärungsbedürftig, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar sei, dass bei einem nachträglich erkannten Verstoß eines Steuerbescheids gegen das Unionsrecht --wie in der bisherigen Rechtsprechung des BFH angenommen (vgl. Entscheidungen vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889;… vom 15. Juni 2009 I B 230/08, BFH/NV 2009, 1779)-- unter Berücksichtigung der sog. "Kühne und Heitz-Rechtsprechung" des EuGH (Urteil vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr geändert werden könne, weil das deutsche Verfahrensrecht hierfür keine Korrekturvorschrift enthalte und für einen Änderungsanspruch außerdem erforderlich sei, dass der Steuerpflichtige den Rechtsweg bis zum Ende beschritten habe.
  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Sie verweist auf die bei Eingang der Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren V R 48/09, V R 49/09, V R 51/09, V R 57/09 und beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 41/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch - …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Rn. 14 Die aufgeworfenen Auslegungsfragen sind jedoch geklärt (vgl. auch z.B. BFH-Entscheidungen vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1, …und vom 9. Juni 2010 X B 41/10, BFH/NV 2010, 1783).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …

    Auszug aus BFH, 29.10.2010 - V B 130/09
    Sie verweist auf die bei Eingang der Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren V R 48/09, V R 49/09, V R 51/09, V R 57/09 und beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • BFH, 09.11.2007 - IV B 169/06

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei …

  • BFH, 26.06.2009 - V B 34/08

    Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen …

  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BFH, 15.06.2009 - I B 230/08

    Keine Änderbarkeit des Steuerbescheids wegen rechtswidrig unterlassener …

  • BFH, 31.10.2002 - IV B 126/01

    Divergenz; Benennungsverlangen gem. § 160 AO

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