Rechtsprechung
| BFH, 17.05.2001 - V B 137/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 109 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 347; ; UStDV 1980 § 61 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.
- Wolters Kluwer
Abgabefrist - Fristverlängerung - Vorsteuervergütung - Ablehnung der Fristverlängerung - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlegungsmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.11.2001 - V B 183/00
Vergütung von Vorsteuerbeträgen - Abgabefrist - Ablehnung der Fristverlängerung - …
Der Senat hat mehrfach entschieden (…Beschlüsse des BFH vom 17. Mai 2001 V B 136/00, BFH/NV 2001, 1368; vom 17. Mai 2001 V B 137/00;… vom 13. Juni 2001 V B 192/00, jeweils Hinweise in BFH/NV 2001, 1369), dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um einen Grundlagenbescheid handelt, der zur Änderung eines bestandskräftigen Folgebescheids verpflichtet (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).
dejure.org
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