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Rechtsprechung
   BFH, 23.11.1994 - V B 166/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5169
BFH, 23.11.1994 - V B 166/93 (https://dejure.org/1994,5169)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1994 - V B 166/93 (https://dejure.org/1994,5169)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1994 - V B 166/93 (https://dejure.org/1994,5169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung von Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung; Beschwerde gegen Aussetzung der Vollziehung

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.06.1977 - V B 41/73

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Aufhebung der Vollziehung angefochtener …

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
    Danach war das FA gehindert, das Leistungsgebot in dem Umsatzsteuerbescheid 1990 von der Bekanntgabe des finanzgerichtlichen Beschlusses an (vgl. zum Beginn der Aussetzungswirkung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Juni 1977 V B 41/73, BFHE 122, 258, BStBl II 1977, 645) bis zum Ablauf des Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils vom 17. Dezember 1993 am 27. Januar 1994, somit am 28. Februar 1994 (Montag, § 54 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i. V. m. § 222 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) zu vollziehen.
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung - …

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
    Die Tatbestandswirkung, die ein aufgehobener Aussetzungsbeschluß des FG bis zu seiner Aufhebung hat, führt dazu, daß die Steuer vom FA bis dahin nicht verlangt werden konnte und Säumniszuschläge nicht erhoben werden durften (BFH-Urteil vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58;… vgl. dazu Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 69 FGO Anm. 5).
  • BFH, 03.01.1978 - VII S 13/77

    Befugnis des FG - Aussetzung der Vollziehung - Wirksamkeit der Aussetzung - …

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
    Der gleichwohl nach dem 28. Februar 1994 aufrechterhaltene Aufhebungsantrag wurde durch den Wegfall einer Beschwer unzulässig (BFH-Beschluß vom 3. Januar 1978 VII S 13/77, BFHE 124, 22, BStBl II 1978, 157).
  • BFH, 14.02.1975 - VI B 72/74

    Beschwerde - Aufhebung eines Beschlusses - Vollziehung einer Steuerschuld - …

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
    Selbst wenn die Antragsteller in der Hauptsache endgültig unterliegen sollten, schuldeten sie für die Zeit der Vollziehungsaussetzung durch den angefochtenen Beschluß, auch wenn dessen Aufhebung rückwirkend erfolgte (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452), keine Säumniszuschläge (vgl. § 240 Abs. 1 AO 1977).
  • BFH, 26.11.1986 - VIII B 87/86

    Antrag auf Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses eines Finanzgerichts und …

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - V B 166/93
    Das FA hätte das Beschwerdeverfahren für erledigt erklären und einen Kostenantrag stellen können (vgl. zur Erledigung: BFH- Beschluß vom 26. November 1986 VIII B 87/86, BFH/NV 1988, 711;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 128 FGO Rz. 92 ff. -- 97 --).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - …

    Rn. 28 b) Der Senat kann über den beantragten Billigkeitserlass unabhängig davon entscheiden, ob möglicherweise in dem Zeitraum der vom FG gewährten vorübergehenden AdV (zwischen dem 23. Mai 2001 bis zum 19. Dezember 2001) die Säumniszuschläge bereits nicht entstanden sind (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. November 1994 V B 166/93, BFH/NV 1995, 662, m.w.N.;… Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 240 Rz 18) und ob dieser Einwand statt im vorliegenden Erlassverfahren nicht vielmehr im Abrechnungsverfahren nach § 218 AO zu verfolgen wäre (vgl. nunmehr BFH-Urteil vom 18. April 2006 VII R 77/04, BFHE 212, 29, BStBl II 2006, 578, m.w.N.).
  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …

    Rn. 66 Auch die Festsetzung von Säumniszuschlägen ist nicht zu befürchten, da die Tatbestandswirkung der später ersetzten Aussetzungsverfügung vom 24. Oktober 2005 dazu führt, dass Säumniszuschläge - soweit man überhaupt von einer Entstehung ausgeht - jedenfalls nicht erhoben werden dürfen (vgl. zur Tatbestandswirkung von später aufgehobenen Aussetzungsbeschlüssen BFH-Urteil vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; BFH-Beschluss vom 23. November 1994 V B 166/93, BFH/NV 1995, 662).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 6 K 121/06

    Aufhebung der Vollziehung; Begünstigender Verwaltungsakt; Beschwer; …

    Unerheblich ist im Verfahren über die Festsetzung der Aussetzungszinsen nach § 237 AO, ob die Aufhebung der Vollziehung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen wurde (vgl. zu allem: BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 24/98, BFHE 187, 400, BStBl. II 1999, 201; vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BFHE 175, 294, BStBl. II 1995, 4; Beschluss vom 23. November 1994 V B 166/93, BFH/NV 1995, 662; FG Rheinland-Pfalz vom 3. April 1998 3 K 1197/96, EFG 1998, 1111; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spittaler, AO/FGO, § 237 AO Tz. 22;… Wagner in Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, § 237 AO Rz. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 9 S 66.13

    Änderungsantrag; Anschlussbeitrag; veränderte oder im ursprünglichen Verfahren …

    Es spricht einiges dafür, dass es - jedenfalls im Ergebnis eines etwaigen Erlassverfahrens - für die Zeit bis zur Bekanntgabe der nunmehrigen Beschwerdeentscheidung des Senats ganz oder zumindest teilweise dabei verbleiben würde (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1994 - V B 166/93 -, Juris; Urteil vom 14. September 1978 - V R 35/72 -, Juris;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO-FGO-Kommentar, Stand: Dezember 2014, § 240 AO Rn. 60 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch …

    Der Beschluss der Kammer führte dazu, dass bis zu seiner Aufhebung durch den Beschluss des Senats vom 26. Januar 2010 (OVG 9 S 1.09 -, Juris) Vorausleistungsforderungen nicht verlangt werden durften (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1994 - V B 166/93 -, Juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 3 K 459/08

    Erschließungsbeiträge

    Auch der 5. Senat des Bundesfinanzhofs hat diese Auffassung mit dem vom Kläger und vom Oberverwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 23. November 1994 (V B 166/93) bestätigt und darin ausgeführt: selbst wenn ein Abgabenschuldner in der Hauptsache endgültig unterliegen sollte, schulde er für die Zeit der Vollziehungsaussetzung durch einen Gerichtsbeschluss, auch wenn dessen Aufhebung rückwirkend erfolge, keine Säumniszuschläge.
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