Rechtsprechung
| RG, 31.03.1920 - Rep. V. B 2/26 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Grundbuchsachen
Verfahrensgang
- RG, 31.03.1920 - Rep. V. B 2/26
- RG, 31.03.1926 - V B 2/26
Papierfundstellen
- RGZ 113, 223
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Rechtsprechung
| RG, 31.03.1926 - V B 2/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 31.03.1920 - V B 2/26
- RG, 31.03.1926 - V B 2/26
Papierfundstellen
- RGZ 113, 223
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01
Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen …
Es genügt aber nicht, den einzelnen Grundstücken einfach einen bestimmten Teilbetrag des sich aus zwei getrennten Forderungen zusammensetzenden "Gesamtanspruchs" zuzuteilen; insoweit ist der hier gegebene Fall von dem Fall zu unterscheiden, in dem Einzelhypotheken zugunsten desselben Gläubigers auf verschiedenen Grundstücken für verschiedene Teilbeträge ein und derselben Forderung begründet werden sollen (vgl. RGZ 113, 223, 233;… Erman/Wenzel aaO § 1113 Rdnr. 7).Ob Überhaupt weitere Zwangshypotheken für die Forderungen eingetragen wurden, lässt sich dem jeweiligen Eintragungsvermerk - auch im Wege der Auslegung (vgl. RGZ 113, 223, 231; BGHZ 90, 181, 184) - nicht entnehmen.
- BGH, 13.02.2025 - V ZB 26/23
Beanstandung einer altrechtlichen Eintragung der Rechte einer Ritterschaft im …
- OLG Frankfurt, 28.02.2024 - 10 U 38/22
Grundbuchberichtigungsklage auf Zustimmung zur Löschung von Grunddienstbarkeit
Inhaltlich im Sinne von § 53 Abs. 1 S. 2 GBO unzulässig sind Eintragungen, die nicht eintragungsfähige Rechte betreffen, wie z.B. die Eintragung eines Mietrechts oder von Rechten ohne den gesetzlich gebotenen Inhalt, wie z.B. Eintragungen, bei denen der Berechtigte oder der wesentliche Inhalt des Rechts nicht angegeben ist, oder auch Eintragungen, die aus Rechtsgründen nicht bestehen können, wie z.B. die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek unterhalb des gesetzlichen Mindestbetrages oder Eintragungen, die ein nicht feststellbares Recht betreffen, was z.B. bei Unklarheit oder Widersprüchlichkeit der Eintragung der Fall ist (vgl. dazu RG, Beschluss vom 31.3.1926, Az. V B 2/26, zitiert nach BeckRS; …Eine Amtslöschung darf nur erfolgen, wenn das Grundbuchamt zu dem Schluss kommt, dass sich die inhaltliche Unzulässigkeit aus der Eintragung selbst oder der dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergibt; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im Übrigen zugrunde liegen, sowie auf andere Beweismittel, darf nicht zurückgegriffen werden (vgl. nur RG, Beschluss vom 31.3.1926, Az. V B 2/26, zitiert nach BeckRS; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.5.2001, Az. 3 W 32/01, zitiert nach BeckRS; BayObLG in …
- KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97
Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01
Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden …
Dies bedeutet, dass zur Vermeidung zu umfangreicher Eintragungsvermerke nicht der gesamte Inhalt eines Rechts ins Grundbuch eingetragen werden muss, sondern dass zur Erleichterung der Grundbuchführung bei einem das Grundstück belastenden Recht - nicht beim Eigentum -zur Bezeichnung des Inhalts des Rechts eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt (vgl. RGZ 50, 145 (153); 113, 223 (229); Staudinger-Gursky, Neubearb.Beide bilden eine Einheit, die nur zusammen gelesen und gewürdigt werden kann (vgl. RGZ 88, 83 (88); 113, 223 (229); BGHZ 21, 34 (39); BayObLG, …
- BGH, 01.06.1956 - V ZB 60/55
Bezugnahme in Grundbucheintragung
- OLG München, 08.12.2009 - 34 Wx 86/09
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Löschung eines …
Auch eine Löschung des eingetragenen Vorkaufsberechtigten von Amts wegen nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO wäre nicht in Betracht gekommen, weil die Angabe des tatsächlich Nichtberechtigten im Grundbuch kein Fall der unzulässigen Eintragung ist (RGZ 113, 223/230; BayObLG JFG 3, 436/438).
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