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Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2016 - V B 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8130
BFH, 01.03.2016 - V B 44/15 (https://dejure.org/2016,8130)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2016 - V B 44/15 (https://dejure.org/2016,8130)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2016 - V B 44/15 (https://dejure.org/2016,8130)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter Beweisantrag

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 359 Nr 1, ZPO § 373, ZPO § 404, ZPO § 412, FGO § 82, FGO § 81 Abs 1
    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter Beweisantrag

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter Beweisantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 359 Nr 1 ZPO
    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter Beweisantrag

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 76 Abs. 2 FGO, § 359 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 373 ZPO, § 82 FGO, §§ 404, 412 ZPO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Umfang der richterlichen Hinweispflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler des FG durch Unterlassen eines richterlichen Hinweises; unsubstantiierter Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unsubstantiierter Beweisantrag - und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.01.2015 - I B 42/13

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2015 I B 42/13, BFH/NV 2015, 1093).

    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholende Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachterlicher Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1093, m.w.N.).

  • BFH, 22.06.2006 - V B 155/05

    Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Auch ist der Beweisbeschluss für das Gericht u.a. deswegen nicht bindend, weil im finanzgerichtlichen Verfahren das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO); im Beweistermin kann die Beweiserhebung auch ohne ausdrückliche Änderung des Beweisbeschlusses und ohne Zustimmung der Beteiligten über das beschlossene Beweisthema hinaus geändert oder ergänzt werden, wenn dies sachdienlich erscheint (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2006 V B 155/05, BFH/NV 2006, 2093, m.w.N.).

    Dies kann selbst dann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn die fehlerhafte Beweiswürdigung auf einem Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung beruht und deshalb einer zugelassenen Revision möglicherweise zum Erfolg verhelfen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juni 2006 V B 155/05, BFH/NV 2006, 2093).

  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zugeordnet und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der …

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Diese Rüge verkennt nicht nur, dass die Klage ausweislich des Rubrums die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, sondern auch, dass Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen ist (…vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373) und nicht etwa --wie die Klägerin offensichtlich meint-- einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris; BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im …

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Diese Rüge verkennt nicht nur, dass die Klage ausweislich des Rubrums die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, sondern auch, dass Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373) und nicht etwa --wie die Klägerin offensichtlich meint-- einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 V B 112/07, juris;… BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712).
  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Klägerin steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln, …

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2013 - V R 42/11

    Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Rn. 15 aa) Einer Beweisaufnahme bedarf es u.a. dann nicht, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, sowie vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 918).
  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Rn. 15 aa) Einer Beweisaufnahme bedarf es u.a. dann nicht, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, sowie vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 918).
  • BFH, 06.12.2012 - I B 8/12

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von …

    Auszug aus BFH, 01.03.2016 - V B 44/15
    Rn. 15 aa) Einer Beweisaufnahme bedarf es u.a. dann nicht, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, …sowie vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 918).
  • BFH, 23.04.2008 - V B 159/07

    Konkretisierung von Beweisanträgen - keine Verböserung bei Nichtberücksichtigung …

  • BFH, 17.03.2008 - V B 112/07

    Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • BFH, 17.05.2017 - II R 35/15

    Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als …

    Ein Beweisantrag ist unsubstantiiert, wenn er nicht angibt, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll (BFH-Beschluss vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Rn. 133 Ein Beweisantrag ist unsubstantiiert, wenn er nicht angibt, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll (BFH-Beschluss vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (…BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293; vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • FG Niedersachsen, 15.08.2024 - 10 K 255/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung für die Vermietung einer Eigentumswohnung an die …

    Etwas anderes gilt beispielsweise dann, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (…BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008, III B 119/07, BFH/NV 2008, 1194;… Herbert in: Gräber, FGO, 9. Auflage, § 76 Rn. 31 m.w.N.) oder die in Frage stehende Tatsache - wie im Streitfall - zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschluss vom 1. März 2016, V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).

    Etwas anderes gilt beispielsweise dann, wenn die in Frage stehende Tatsache zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschluss vom 1. März 2016, V B 44/15, BFH/NV 2016, 934;… Herbert in: Gräber, FGO, 9. Auflage, § 76 Rn. 31 m.w.N.).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Das dem Tatsachengericht im Zusammenhang mit der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung mangels eigener Sachkunde hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.03.2016 - V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16

    Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Das dem Tatsachengericht bei der Einholung von Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. § 404 der Zivilprozessordnung zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Januar 2015 I B 42/13, BFH/NV 2015, 1093, unter II.2.a, und vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, unter 2.c aa).
  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - …

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das FG unsubstantiierten Beweisanträgen nicht nachgehen muss; ein Beweisantrag ist unsubstantiiert, wenn er nicht angibt, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll (BFH-Beschluss vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • BFH, 10.12.2025 - V B 21/24

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Rn. 5 aa) So hat die Klägerin mit dem in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellten Antrag, ihren Vertragspartner "als Zeuge[n] hinsichtlich der Umstände der Vertragsabschlüsse zwischen ihm und der Klägerin zu vernehmen", nicht --wie § 373 der Zivilprozessordnung (ZPO) dies erfordert (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 01.03.2016 - V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, Rz 13)-- die konkreten Tatsachen bezeichnet, über welche die Vernehmung des Zeugen stattfinden soll.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei …

    Wenn nun die Klägerin die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, so muss sie angeben, welche konkreten Tatsachen durch ein solches Gutachten nachgewiesen werden soll (so ausführlich BFH-Beschluss vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934 zum Zeugenbeweis).
  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
    Ein Zeugenvernehmung des Herrn I. konnte daher unterbleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 01.03.2016 - V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2023 - VII B 76/22

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Stahlgrobbleche

  • FG München, 16.12.2021 - 13 K 579/19

    Besteuerung eines Gewinns aus Verkäufen von Anteilen an einer AG i.R.v. …

  • FG München, 05.02.2018 - 12 K 2052/15

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs

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