Rechtsprechung
| BFH, 30.05.2025 - V B 60/23 |
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- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
- rechtsinformationen.bund.de
Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
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§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz - IWW
§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 233a der Abgabenordnung (AO), § 16 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 14 UStG, § 233a AO, § 13b UStG, § 163 Abs. 1 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 5 UStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
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Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
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Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
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Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 1080/23
- BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2024 - 3 K 1936/22
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 21 6. Ein Zulassungsgrund ergibt sich schließlich auch nicht daraus, dass das FA mit Schriftsatz vom 25.11.2024 auf die Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 18.04.2024 - 3 K 1936/22 (EFG 2024, 1329) und vom 18.04.2024 - 3 K 1447/23 (EFG 2024, 1440) hinweist.Rn. 23 Daran fehlt es vorliegend, da das FA zum nachträglich benannten Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.04.2024 - 3 K 1936/22 (EFG 2024, 1329) lediglich ausführt, dass dieses einen gleichgelagerten Sachverhalt betreffe.
Darüber hinaus hat das FA aus dem zweiten nachträglich benannten Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.04.2024 - 3 K 1447/23 (EFG 2024, 1440) keinen Rechtssatz gebildet, der einem der beiden vom FA aus dem mit der Beschwerde angegriffenen Urteil abgeleiteten Rechtssätzen (s. oben 3.b und 3.c) widerspricht.
- BFH, 16.10.2023 - V B 49/22
Aussetzungsverfahren: Verfassungs- und Unionsrechtsmäßigkeit von …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Soweit das FA darüber hinaus den Senatsbeschluss vom 16.10.2023 - V B 49/22 (AdV) (BFHE 281, 509, BStBl II 2024, 97) in Bezug nimmt, kommt dieser zwar grundsätzlich als Divergenzentscheidung in Betracht (…BFH-Beschluss vom 07.12.2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411).Jedoch kann dieser zu Säumniszuschlägen ergangenen Entscheidung keine Aussage über das Verhältnis des unionsrechtlichen Neutralitätsprinzips zu Nachzahlungszinsen im Sinne des § 233a AO entnommen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2023 - V B 49/22 (AdV), BFHE 281, 509, BStBl II 2024, 97, Rz 22).
- FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22
Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 18 bb) Auch eine Abweichung von tragenden Rechtsausführungen in dem Urteil des FG Düsseldorf vom 23.06.2023 - 1 K 1869/22 U (EFG 2023, 1509) liegt nicht vor.Vielmehr ließ dieses es ausdrücklich dahinstehen, ob § 233a AO überhaupt am unionsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz zu messen sei (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2023 - 1 K 1869/22 U, EFG 2023, 1509, Rz 62).
- BFH, 11.05.2020 - V B 76/18
Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 15 dd) Die Zulassung der Revision wegen der von dem FA geltend gemachten Divergenz zu dem Senatsbeschluss vom 11.05.2020 - V B 76/18 (BFH/NV 2020, 1047) kommt schon aufgrund des Umstandes nicht in Betracht, dass mit dem Beschluss über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision über keine revisible Rechtsfrage entschieden worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.07.2004 - X B 175/03, BFH/NV 2004, 1544;… vom 29.03.2016 - I B 99/14, BFH/NV 2016, 1282).Rn. 17 aa) Ungeachtet der Frage, ob --wie jedoch zur Darlegung einer Divergenz erforderlich (…z.B. BFH-Beschluss vom 08.06.2016 - I B 143/15, BFH/NV 2016, 1480)-- dem Vorbringen des FA, nach dem "nach diesen Judikaten (...) der Neutralitätsgrundsatz nicht für steuerliche Nebenleistungen" gelten soll, abstrakte Rechtssätze der in Bezug genommenen BFH-Entscheidungen hinreichend deutlich entnommen werden können, kommt eine Divergenz zu dem vom FA angeführten Senatsbeschluss vom 11.05.2020 - V B 76/18 (BFH/NV 2020, 1047) --da es sich um eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision handelt-- von vornherein nicht in Betracht.
- BFH, 19.06.2013 - XI R 41/10
Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 11 aa) Eine Abweichung des FG-Urteils von dem BFH-Urteil vom 19.06.2013 - XI R 41/10 (BFHE 242, 258, BStBl II 2014, 738), dessen Gegenstand eine auf die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus sachlichen Billigkeitsgründen gerichtetes Verpflichtungsbegehren war, liegt schon nicht vor, weil die Klägerin im Streitfall --hiervon abweichend-- den Erlass von Zinsen aus Billigkeitsgründen begehrt.Denn selbst wenn dem BFH-Urteil vom 19.06.2013 - XI R 41/10 (BFHE 242, 258, BStBl II 2014, 738) ein solcher abstrakter und tragender Rechtssatz zu entnehmen sein sollte, liegt diesem kein im Vergleich zum Streitfall gleich oder ähnlich gelagerter Sachverhalt zugrunde.
- BFH, 07.12.2010 - III B 199/09
Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Soweit das FA darüber hinaus den Senatsbeschluss vom 16.10.2023 - V B 49/22 (AdV) (BFHE 281, 509, BStBl II 2024, 97) in Bezug nimmt, kommt dieser zwar grundsätzlich als Divergenzentscheidung in Betracht (BFH-Beschluss vom 07.12.2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411). - BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 19 4. Weiter kann mangels einer hierauf bezogenen Beschwerdebegründung offenbleiben, ob ein --ebenfalls zur Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) führender-- qualifizierter Rechtsfehler auch dann vorliegt, wenn dargelegt wird (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass eine nicht auf einen Verfahrensmangel bezogene Rechtsverletzung (Sachrüge) zu einer begründeten Revision (§ 118 Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 FGO) führt, wobei ohne weiteres erkennbar --und damit ohne Befassung mit einer nach ihrer sachlichen Tiefe dem Revisionsverfahren vorbehaltenen Argumentation-- mit einem Erfolg der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 07.04.2025 - V B 7/24, juris, Rz 35). - BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Denn im Streitfall macht das FA keine in diesem Sinne eindeutige Rechtsverletzung geltend, sondern erhebt nur Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19). - BFH, 11.12.2014 - XI B 77/14
Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung des Kindes - Teilweise …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Rn. 22 Zwar kann in Fällen, in denen eine abweichende Entscheidung erst nach Ergehen des Urteils des FG veröffentlicht worden oder ergangen ist, die Revision wegen einer nachträglichen Divergenz zuzulassen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 11.12.2014 - XI B 77/14, BFH/NV 2015, 700, Rz 7). - BFH, 26.05.2011 - VIII B 187/10
Revisionszulassung bei kumulativer Begründung eines Urteils - Keine …
Auszug aus BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Vor diesem Hintergrund scheidet es aus, dass den weiteren Ausführungen des FG Düsseldorf, nach denen weder der Rechtsprechung des Senats noch der des Gerichtshofs der Europäischen Union zu entnehmen sein soll, dass der Neutralitätsgrundsatz bei der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zu beachten sei, mit hinreichender Deutlichkeit ein --tragender (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2011 - VIII B 187/10, BFH/NV 2011, 1518)-- Rechtssatz zu entnehmen ist, der den Aussagen, die nach dem FA dem angefochtenen Urteil zu entnehmen sein sollen, widerspricht. - BFH, 08.06.2016 - I B 143/15
Anforderung an die Darlegung einer Divergenz
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- BFH, 07.02.2017 - X B 79/16
Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der …
- BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners
- BFH, 10.06.2016 - V B 97/15
Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - …
- BFH, 29.03.2016 - I B 99/14
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung …
- BFH, 07.02.2019 - V B 68/18
Ort der sonstigen Leistung, Sitz des leistenden Unternehmers, …
- BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19
Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der …
- BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche …
- BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09
NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …
- BFH, 16.08.2013 - III B 144/12
Schallschutzwand als Betriebsvorrichtung - Keine Revisionszulassung wegen …
- BFH, 09.09.2014 - V B 43/14
Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 13.07.2004 - X B 175/03
Divergenz
- FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 1660/07
Antrag auf Erlass festgesetzter Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer; Erlass und …
- BFH, 10.12.2025 - V B 21/24
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Rn. 15 a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…z.B. Senatsbeschlüsse vom 09.09.2014 - V B 43/14, BFH/NV 2015, 68; vom 30.05.2025 - V B 60/23, BFH/NV 2025, 1067, Rz 9), dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (…z.B. BFH-Beschluss vom 16.11.2021 - IX B 37/21, BFH/NV 2022, 115, Rz 7).Denn eine in diesem Sinne eindeutige Rechtsverletzung wird jedenfalls nicht geltend gemacht, wenn --wie im Streitfall-- lediglich Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG erhoben werden (Senatsbeschluss vom 30.05.2025 - V B 60/23, BFH/NV 2025, 1067, Rz 19).
- BFH, 04.12.2025 - V B 41/24
Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8;… vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, und vom 30.05.2025 - V B 60/23, BFH/NV 2025, 1067, Rz 3).
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