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Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1999 - V B 83/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4206
BFH, 02.07.1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 140; ; AO 1977 § 141; ; AO 1977 § 142; ; AO 1977 § 143; ; AO 1977 § 144; ; AO 1977 § 145; ; AO 1977 § 146; ; AO 1977 § 147; ; AO 1977 § 148; ; AO 1977 § 158

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Waren im Unternehmen - Kunden-Nummer - Rechnung - Barquittung - Tagesnummern-Einkäufe - Eingangsumsätze - Ausgangsumsätze - Vermögenszuwachsrechnung - Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung - Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 158 162
    Ungeklärter Vermögenszuwachs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.1990 - III B 449/90

    Schätzung der Vermögenszuwachsrechnung im Rahmen der Besteuerung einer …

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Ergibt die Würdigung des Sachverhalts, daß die formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, so kann das Ergebnis dieser Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden (BFH-Beschluß vom 7. November 1990 III B 449/90, BFH/NV 1991, 724).

    Damit sind ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Schätzung gegeben (BFH in BFH/NV 1991, 724).

    Bleibt die Herkunft des ermittelten Vermögens trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel ungeklärt, so kann angenommen werden, daß dem Steuerpflichtigen mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen, als er erklärt hat (BFH in BFH/NV 1991, 724).

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m.w.N.; vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch …

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m.w.N.; vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Das ist der Fall, wenn das FG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen seine Entscheidung die Beschwerde nicht zugelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1997 VII B 174/97, BFH/NV 1998, 493).
  • FG Saarland, 25.02.2008 - 1 K 2037/04

    Anforderungen an eine Geldverkehrsrechnung, die eine Schätzungsbefugnis begründen …

    Erst dann ergibt sich eine Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450).
  • FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 4125/06

    Rechtfertigung der Hinzuschätzung von Einnahmen; ordnungsgemäße Buchführung

    Nur wenn sich deren Herkunft trotz Ausschöpfung aller Beweismittel nicht klären lässt, kann angenommen werden, dass dem Steuerpflichtigen mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung gestanden haben, als er erklärt hat (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450 und BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 416).
  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

    Bankkonto und den Bareinnahmen im Jahr 2012 sowie über das Bestreiten des Lebensunterhalts im eingeschränkten Prüfungszeitraum keine Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450;… vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593; und BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
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