Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Zweiter Abschnitt - Mitwirkungspflichten (§§ 140 - 154) |
| 1. Unterabschnitt - Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§§ 140 - 148) |
(1) Gewerbliche Unternehmer müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen.
(2) 1Aufzuzeichnen sind alle Waren einschließlich der Rohstoffe, unfertigen Erzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch entgeltlich oder unentgeltlich, für eigene oder für fremde Rechnung, erwirbt; dies gilt auch dann, wenn die Waren vor der Weiterveräußerung oder dem Verbrauch be- oder verarbeitet werden sollen. 2Waren, die nach Art des Betriebs üblicherweise für den Betrieb zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch erworben werden, sind auch dann aufzuzeichnen, wenn sie für betriebsfremde Zwecke verwendet werden.
(3) Die Aufzeichnungen müssen die folgenden Angaben enthalten:
und Aufzeichnungs-
pflichten nach anderen Gesetzen § 141Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger § 142Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte § 143Aufzeichnung des Wareneingangs § 144Aufzeichnung des Warenausgangs § 145Allgemeine Anforderungen an die Buchführung und Aufzeichnungen § 146Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen § 146aOrdnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungs-
ermächtigung § 146bKassen-Nachschau § 147Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen § 147aVorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger § 147bVerordnungs-
ermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen § 148Bewilligung von Erleichterungen
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Rechtsprechung zu § 143 AO
133 Entscheidungen zu § 143 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 06.05.2024 - III R 14/22
Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
- BFH, 19.01.2017 - III R 28/14
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem ...
- BFH, 09.03.2016 - X R 10/13
Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 214/11
Möglichkeit zur Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 AO nach Nichterfüllung ...
- FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 214/11
- FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 1929/15
Betriebsprüfung: Die elektronischen Kasseneinzeldaten sind von der Apotheke ...
- FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Imbisses mit Döner-Verkauf durch die ...
- LG Kleve, 05.05.2021 - 190 KLs 2/20
- FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12
Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines ...
- BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
- BFH, 09.03.2016 - X R 9/13
Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen