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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.04.1964

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,211
BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62 (https://dejure.org/1964,211)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1964 - V C 172.62 (https://dejure.org/1964,211)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1964 - V C 172.62 (https://dejure.org/1964,211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde - Rechtliche Ausgestaltung des Schutzes der geistigen und sittlichen Entwicklung eines Jugendlichen - Rechtliche Auslegung des Begriffs der öffentlichen Fürsorge - Verfassungsmäßige Prüfung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 94
  • MDR 1964, 949
  • DVBl 1965, 568
  • DÖV 1964, 776
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.06.1958 - V C 141.56
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Zwar hat der erkennende Senat diese Frage bisher(Urteil vom 4. Juni 1958 - BVerwG V C 141.56 - [MDR 1958, 865 = NJW 1958, 1937 = BB 1958, 1185 = DÖV 1959, 185 = Gewerbearchiv 1957/58, 259 = Buchholz BVerwG 436.5, § 3 JSchG Nr. 1]) in dem Sinne beantwortet, daß die Kompetenz des Bundes jedenfalls in Art. 74 Nr. 11 GG begründet ist.

    Nach erneuter Überprüfung trägt er jedoch keine Bedenken mehr anzunehmen, daß in erster Linie Art. 74 Nr. 7 GG dem Bund die Kompetenz zum Erlaß des Jugendschutzgesetzes einschließlich seines hier, interessierenden § 7 gibt (…Potrykus, Kommentar zum JSchG - 2. Aufl., vor § 1, § 3 Anm. 2; ebenso Urteilsanmerkung in NJW 1958, 1937;… Becker-Tillmann-Göke, Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit - 2. Aufl., vor § 1).

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Sie bildet nur ein unselbständiges Element der von der zuständigen Behörde zu treffenden Entscheidung und braucht im Rechtsstreit gegen die angefochtene Entscheidung auf ihre Berechtigung nur dann gesondert untersucht zu werden, wenn die zur Entscheidung berufene Behörde ihren Verwaltungsakt allein mit der Ablehnung eines entsprechenden Vorschlags des Jugendamtes begründet hat (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1954 [BVerwGE 1, 169], vom 10. Mai 1955 [BVerwGE 2, 95] und vom 28. Mai 1963 [BVerwGE 16, 116 und 133]; vgl. auch Heinze, VerwArch.
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 23.57

    Rechtsstaatliche Bedenken bzgl. der Ermächtigung i.S.d. § 11 Verordnung über die …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Sollte zwar die beklagte Behörde der Ansicht sein, daß Jugendliche durch den Besuch von Spielhallen stets gefährdet seien und eine Ausnahmegenehmigung daher nie zu erteilen sei, so wäre dies fehlerhaft; läßt der Gesetzgeber die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu, so darf die Behörde die Erteilung der Genehmigung nicht stets ablehnen aus der Erwägung, Ausnahmen seien unerwünscht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1958 in BVerwGE 6, 119 [127]).
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 52.54
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Sie bildet nur ein unselbständiges Element der von der zuständigen Behörde zu treffenden Entscheidung und braucht im Rechtsstreit gegen die angefochtene Entscheidung auf ihre Berechtigung nur dann gesondert untersucht zu werden, wenn die zur Entscheidung berufene Behörde ihren Verwaltungsakt allein mit der Ablehnung eines entsprechenden Vorschlags des Jugendamtes begründet hat (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1954 [BVerwGE 1, 169], vom 10. Mai 1955 [BVerwGE 2, 95] und vom 28. Mai 1963 [BVerwGE 16, 116 und 133]; vgl. auch Heinze, VerwArch.
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 169.53
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Sie bildet nur ein unselbständiges Element der von der zuständigen Behörde zu treffenden Entscheidung und braucht im Rechtsstreit gegen die angefochtene Entscheidung auf ihre Berechtigung nur dann gesondert untersucht zu werden, wenn die zur Entscheidung berufene Behörde ihren Verwaltungsakt allein mit der Ablehnung eines entsprechenden Vorschlags des Jugendamtes begründet hat (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1954 [BVerwGE 1, 169], vom 10. Mai 1955 [BVerwGE 2, 95] und vom 28. Mai 1963 [BVerwGE 16, 116 und 133]; vgl. auch Heinze, VerwArch.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Dieses Verbot enthält auch keine übermäßige, nicht zumutbare Belastung (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 in BVerfGE 7, 377 [405]).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    § 7 Abs. 1 JSchG bildet also nur eine Eigentumsbeschränkung, die mit Art. 14 GG vereinbar ist, wenn das öffentliche Interesse sie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1958 in BVerfGE 8, 71 [80]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1955 in BVerwGE 2, 172 [174] und vom 21. Juni 1956 in BVerwGE 3, 335 [337]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    § 7 Abs. 1 JSchG bildet also nur eine Eigentumsbeschränkung, die mit Art. 14 GG vereinbar ist, wenn das öffentliche Interesse sie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1958 in BVerfGE 8, 71 [80]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1955 in BVerwGE 2, 172 [174] und vom 21. Juni 1956 in BVerwGE 3, 335 [337]).
  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    Regelungen der Berufsausübung sind dann verfassungsmäßig, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1962 in BVerfGE 14, 19 [22]).
  • BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62
    In das Recht des Klägers am eingerichteten Gewerbebetrieb wird nicht in so schwerer Weise eingegriffen, daß er in der Ausübung seines Rechts in ganz wesentlichem Maße betroffen würde (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1957 [BVerwGE 5, 143]).
  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.06.1956 - I C 202.54
  • BVerwG, 30.01.1959 - IV C 288.58
  • BGH, 17.04.1959 - 4 ARs 1/59
  • BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62

    Erörterung der Zulässigkeit der Zusammenrechnung von Unterhaltsbeitrag und …

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …

    Ein solches "Gutachten" wäre ebenso wie eine andere bloß vorbereitende Stellungnahme einer Verwaltungsbehörde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schon gar nicht als ein Verwaltungsakt selbständig anfechtbar (vgl. zu derartigen Fällen: BVerwGE 34, 65; 28, 145; 16, 116; 19, 94; 27, 354).

    Wochenschrift 1981, 2107 = Juristenzeitung 1981, 438; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 74, Rdnrn. 46, 48, 50; ebenfalls für weite Auslegung des Begriffes: "Fürsorge": BSGE 6, 213, 217 ff.; BVerwGE 19, 94, 96 f.).

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63

    "Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die …

    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 19, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 172/62] eingehend dargelegt hat, umfaßt der Begriff der öffentlichen Fürsorge in Art. 74 Nr. 7 GG auch den Jugendschutz.
  • BVerwG, 05.04.2012 - 4 BN 1.12

    Zur Übergangsregelungspflicht, die jedem Betroffenen die Fortsetzung einer …

    Es beschränkt ihn nicht auf die Gewährung von Hilfe und Leistungen zur Behebung von Notlagen, sondern erstreckt ihn auch auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren (Urteil vom 8. Juli 1964 - BVerwG 5 C 172.62 - BVerwGE 19, 94 ).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86

    Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger - …

    Durch einen vom Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. hier Art. 74 Nr. 7 GG und dazu BVerfGE 22, 180 ; BVerwGE 19, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 172/62]) beschlossenen Regelungsvorbehalt zugunsten der Länder wird nicht wie im Fall der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung konstitutiv Rechtsetzungsmacht von einem Staatsorgan auf ein anderes übertragen, sondern lediglich zum Ausdruck gebracht, daß der Bund hinsichtlich der von dem Regelungsvorbehalt erfaßten Fragen von einer eigenen Regelung absieht.
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur …

    Ebenso ist es unerheblich, ob die nach außen in Erscheinung tretende Behörde an die Mitwirkungshandlung gebunden ist (BVerwGE 16, 116 [125]; 19, 94 [100]; 28, 145 [147]).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 49/90

    Ausschluß von Ausländern von der Arbeitnehmerüberlassung

    Dies hat das LSG zutreffend unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur ausgeführt (s Schneider-Danwitz, RVO-Gesamtkommentar, Stand April 1987 § 22 SGB X Anm. 22, b; BSGE 51, 147, 151 f;… Obermeyer, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Auflage 1990, § 40 RdNr. 93;… Stelkens/Sachs in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Auflage 1990, § 40 RdNr. 46;… Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Auflage 1986, § 40 RdNr. 16; BVerwGE 15, 207, 212; 19, 94, 101; 70, 127, 142; BVerwG DVBl 1983, 997, 999).
  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 43.65

    Schwerbeschädigter - Bindung des Sozialamts an Bescheinigungen des …

    Einer solchen Auslegung stände der Umstand entgegen, daß dann die Regelung eine Erschwerung für den Rechtsschutz bedeutete, hierfür aber eine Ermächtigung im Gesetz nicht vorhanden wäre (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1964 in BVerwGE 19, 94 [100]).
  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1974 - 2 A 82/74
    Dies wird insbesondere für die Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde nach § 9 Abs. 2 des Fernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116) sowie für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde und der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 36 des Bundesbaugesetzes (BVerwGE 22, 342; OVG Rheinland-Pfalz DVBl. 1964, 538 und 540) nicht mehr in Zweifel gezogen (zu weiteren Anwendungsfällen dieses Grundsatzes vgl. BVerwG NJW 1959, 590 und DÖV 1964, 776 [778]).
  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 32.72

    Stufen zur Regelung der Berufsfreiheit - Gestellung und Verfall einer Kaution im …

    Das Bundesverfassungsgericht (so BVerfGE 17, 232 [242]; 18, 353 [361, 362]; 23, 50 [56]; 26, 259 [264]) und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 19, 94 [98]; 20, 321 [322]) haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß bei einer Regelung der Berufsausübung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67

    Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62   

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https://dejure.org/1964,124
BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62 (https://dejure.org/1964,124)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1964 - V C 172.62 (https://dejure.org/1964,124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) - Beteiligungsbefugnis des Vertreters des öffentlichen Interesses im Revisionsverfahren - Postulationsfähigkeit des Vertreters des öffentlichen Interesses in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 205
  • NJW 1965, 66
  • DÖV 1964, 674
  • DÖV 1964, 679
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62
    In der Entscheidung vom 18 März 1961 (BVerwGE 12, 119) hat daher der Große Senat zutreffend die Einrichtung des Oberbundesanwalts als eine Prozeßinstitution zur Förderung gerichtlicher Verfahren bezeichnet.

    Da diese Frage jedoch ebenfalls ausdrücklich zum Gegenstand des Zwischenverfahrens erhoben worden ist und ihre Beantwortung sich bei näherer Prüfung auch aus einer Entscheidung des Großen Senats, dem Beschluß vom 18. März 1961 (BVerwGE 12, 119), ergibt, erscheint es dem erkennenden Senat zweckmäßig, insoweit zur Klarstellung der Rechtslage zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

    Insoweit ist vielmehr von der Entscheidung des Großen Senats vom 18. März 1961 in BVerwGE 12, 119 auszugehen.

    Diese Voraussetzungen erfüllen der Vertreter des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht (so der Große Senat [BVerwGE 12, 119]) und die Vertreter des öffentlichen Interesses in Bayern (so der I. Senat:Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 56.61 -) und.

    Insoweit führt bereits der Große Senat in BVerwGE 12, 119 [128] aus: "Verwendet dagegen eine Behörde einen Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds nebenamtlich als Sachbearbeiter für andere Aufgaben, so kann sie sich nicht durch den Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten lassen, sondern unterliegt dem Anwaltszwang." Dieser Mangel wird noch dadurch verstärkt, daß der Vertreter des öffentlichen Interesses des Landes Nordrhein-Westfalen in den Verfahren vor den höheren Gerichtsinstanzen an die Weisungen der Fachminister gebunden ist.

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61

    Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; Wertermittlung/Wertumstand, wesentlicher; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62
    Der I. und der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertreten diese Ansicht (Urteile vom 14. Februar 1963 [BVerwG I C 56.61] und vom 29. August 1963 [BVerwG VIII C 59.62]).

    Daß die Vertreter des öffentlichen Interesses in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg ohne Rechtsanwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht auftreten dürfen, wenn sie Rechtsmittelkläger sind, hat der I. Senat zuletzt in seinemUrteil vom 14. Februar 1963 (BVerwG I C 56.61) und der VIII Senat in seinemUrteil vom 29. August 1963 (BVerwG VIII C 59.62) entschieden.

    Diese Voraussetzungen erfüllen der Vertreter des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht (so der Große Senat [BVerwGE 12, 119]) und die Vertreter des öffentlichen Interesses in Bayern (so der I. Senat:Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 56.61 -) und.

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62
    Der I. und der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertreten diese Ansicht (Urteile vom 14. Februar 1963 [BVerwG I C 56.61] und vom 29. August 1963 [BVerwG VIII C 59.62]).

    Daß die Vertreter des öffentlichen Interesses in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg ohne Rechtsanwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht auftreten dürfen, wenn sie Rechtsmittelkläger sind, hat der I. Senat zuletzt in seinemUrteil vom 14. Februar 1963 (BVerwG I C 56.61) und der VIII Senat in seinemUrteil vom 29. August 1963 (BVerwG VIII C 59.62) entschieden.

    Baden-Württemberg (so der VIII. Senat:Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 59.62 -).

  • BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60

    Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62
    Der erkennende Senat ist der Meinung, daß der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts die zuerst genannte Frage bereits in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 245/247) im verneinenden Sinne beantwortet hat und daß daher zu einer anderen Entscheidung hier kein Raum bleibt.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; …

    Seine Aufgabe besteht - nicht anders, als dies früher beim Oberbundesanwalt der Fall war - darin, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (Urteile vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 172.62 - BVerwGE 18, 205 und vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1 …

    Mit der Begründung, daß sie von dem Zwischenurteil des V. Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 - (BVerwGE 18, 205), dem Beschluß des I. Senats vom 16. Juli 1964 - BVerwG I B 156.62 -, dem Urteil des I. Senats vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - (Buchholz BVerwG 406.11, § 34 BBauG Nr. 2 = DVBl. 1964, 918) und dem Urteil des VII. Senats vom 24. September 1965 - BVerwG VII C 39.63 - (Buchholz BVerwG 451.40, § 15 GastG Nr. 1 = GewArch. 1966, 41) abweichen wollen, haben sie gemäß § 11 Abs. 3 VwGO die Entscheidung des Großen Senats über die eingangs erwähnte Rechtsfrage eingeholt.

    Der V. Senat hat durch das Zwischenurteil vom 15. April 1964 (a.a.O.) allein darüber entschieden, "ob der am Verfahren in den Vorinstanzen beteiligte Vertreter des öffentlichen Interesses auch noch im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt ist, wenn er selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat." Diese Frage hat er verneint (dazu der Beschluß des Großen Senats vom 24. Oktober 1966 - BVerwG Gr. Sen. 3.65 - [BVerwGE 25, 170 [BVerwG 24.10.1966 - Gr. Sen. 3/65]]).

    Obwohl sich hierdurch die Beantwortung der weiteren Frage "an sich erübrigt" hatte, ob der VöI NW vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Vertretungserfordernis nach § 67 Abs. 1 VwGO unterliege, hielt es der V. Senat für "zweckmäßig", auch dazu in dem Urteil Stellung zu nehmen (BVerwGE 18, 205 [BVerwG 15.04.1964 - V C 172/62] [210]).

  • BVerwG, 09.02.1967 - II C 10.67

    Herabsetzung eines Ortszuschlages - Freistellung von einem Anwaltserfordernis - …

    Der V. Senat hat die Frage durch Zwischenurteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 - (BVerwGE 18, 205) bejaht; dem sind der I. und der VII. Senat, und zwar der I. Senat im Beschluß vom 16. Juli 1964 - BVerwG I B 156.62 - und im Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - (DVBl. 1964 S. 918), der VII. Senat im Urteil vom 24. September 1965 - BVerwG VII C 39.63 - (Buchholz BVerwG 451.40, § 15 GaststG Nr. 1), gefolgt.

    Der V. Senat hat im Zwischenurteil vom 15. April 1964 (BVerwGE 18, 205 [210 ff.]) zur Begründung seiner Ansicht, daß der Vertreter des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, im wesentlichen folgendes dargelegt:.

    Die vom V. Senat (BVerwGE 18, 205 [213]) bei der Auslegung des § 67 Abs. 1 VwGO geäußerten Bedenken rechtfertigen nach der Meinung des vorlegenden Senats nicht die Auffassung, daß der Vertreter des öffentlichen Interesses im Lande Nordrhein-Westfalen kein "Vertreter des öffentlichen Interesses" im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ist.

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auf die Nichtbeteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses an dem Verfahren kann sich die Revision schon deshalb nicht berufen, weil die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses im wesentlichen darin besteht, als Organ der Rechtspflege das Gericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und darauf hinzuweisen, welche Bedeutung die Entscheidung des Rechtsstreit in dem einen oder anderen Sinn für das Wohl der Allgemeinheit hat (vgl. BVerwGE 18, 205 [207 f.]).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.1990 - 5 Ss OWi 233/90

    Abstellen eines LKW mit Werbetafel als Sondernutzung

    Dagegen ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß das Abstellen und der Betrieb eines Kraftfahrzeugs zu Zwecken der Werbung wegen des damit verfolgten verkehrsfremden Zwecks sich nicht mehr im Rahmen des jedermann zustehenden Gemeingebrauchs halten und daher erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen (vgl. BayObLG, NJW 1980.1807; NJW 1966, 846: VGH München, NJW 1965, 66; KG, VRS 45, 73; BVerwG, NJW 1982, 2332, 2333;… Marschall-Schroeter-Kastner, FStrG 4. Aufl., § 8 Rdnr. 13;… Kodal-Krämer, StraßenR. 4. Aufl., Kap. 24 Rdnrn. 110-112).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben …

    Dagegen unterliegt der Vertreter des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO (Zwischenurteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 -).
  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines …

    Aus dieser besonderen Rechtsstellung sowie der Aufgabe des Oberbundesanwalts, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (vgl. BVerwGE 18, 205 (207)), ergibt sich jedoch, daß er keine Anschlußrevision einlegen kann.
  • BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
    Die im Vorlagebeschluß vertretene Rechtsmeinung des VIII. Senats, daß die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt bleibt, wenn sie am Berufungsverfahren ausschließlich als Vertreter des öffentlichen Interesses beteiligt war, aber gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel eingelegt hat, weicht von der im Zwischenurteil des V. Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 - (BVerwGE 18, 205) vertretenen Rechtsansicht ab.

    Selbst wenn aber die Zweifel, die der V. Senat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - an der kraft Fortdauer des Prozeßrechtsverhältnisses bestehenden Befugnis des VÖI zur Revisionseinlegung hegt (BVerwGE. 18, 205 [210]), begründet wären, so könnte doch selbst dann jedenfalls nicht gesagt werden, daß durch die Verwaltungsgerichtsordnung der allgemeine Grundsatz der Fortdauer des Prozeßrechtsverhältnisses zu Lasten des VÖI eindeutig durchbrochen werden sei.

  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 63.64

    Rechtsmittel

    Sie berufen sich dabei vor allem auf das Zwischenurteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 -, BVerwGE 18, 205, sowie auf das Urteil des I. Senatsvom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 -, DVBl. 1964 S. 918.

    Der V. Senat hat die Frage durch Zwischenurteilvom 15. April 1964 - BVerwG V C 172.62 -, a.a.O., bejaht; dem sind der I. und der VII. Senat gefolgt (…vgl. denBeschluß vom 16. Juli 1964 - BVerwG I B 156.62 - und dieUrteile vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 -, a.a.O., undvom 24. September 1965 - BVerwG VII C 39.63 -, Buchholz BVerwG 451.40, § 15 Nr. 1).

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 45.93

    Verletzung der Rechte eines nach Abschluss eines atomrechtlichen …

    Aus dieser besonderen Rechtsstellung sowie der Aufgabe des Oberbundesanwalts, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (vgl. Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 172.62 -, BVerwGE 18, 205 [BVerwG 15.04.1964 - BVerwG V C 172.62] ), ergibt sich jedoch, daß er keine Anschlußrevision einlegen kann.
  • BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87

    Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher - § 189 GVG, Voraussetzungen, unter …

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93

    Prüfung von atomrechtlichen Genehmigungen oder Teilgenehmigungen - …

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 144.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1964 - I B 156.62

    Zahlung einer öffentlichen Abgabe - Beschränkung einer Berufung im …

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 213.63

    Maßnahmen zur Besserung des Zustandsbildes und Krankheitsbildes - Anspruch auf …

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 105.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 174.63

    Vergütung für Beamte - Tätigkeit als Lehrerin

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 173.63

    Vorlage an den Großen Senat zur Bestimmung der Funktion des Vertreters des …

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 97.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 201.63

    Beteiligung der Staatsanwaltschaft an Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht …

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