Rechtsprechung
| BFH, 27.10.2005 - V E 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rechtsschutz in Kostensachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.04.2002 - V B 50/02
Beschwerde - Antrag des Prozessbevollmächtigten - Steuerberater - Befangenheit …
Auszug aus BFH, 27.10.2005 - V E 5/05
Der Bundesfinanzhof (BFH) verwarf das Rechtsmittel mit Beschluss vom 25. April 2002 V B 50/02 als unzulässig, weil gemäß § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können.Der Kostenschuldner kann deshalb mit der vorliegenden Erinnerung auch nicht geltend machen, ihm seien im Beschluss vom 25. April 2002 V B 50/02 zu Unrecht die Kosten des damaligen Rechtsmittelverfahrens auferlegt worden; sie hätten seinem Mandanten auferlegt werden müssen.
- BFH, 09.08.1988 - VII E 4/88
Prozeßkostenhaftung - Mehrere Beteiligte - Kostenänderung - Haftung nach …
Auszug aus BFH, 27.10.2005 - V E 5/05
Vielmehr sind diese sowohl für den Kostenfestsetzungsbeamten als auch für das Gericht, das über eine Erinnerung entscheiden muss, bindend (BFH-Beschluss vom 9. August 1988 VII E 4/88, BFHE 154, 307, BStBl II 1989, 46). - BFH, 15.04.2005 - V S 9/05
Erinnerung gegen Kostenansatz, keine aufschiebende Wirkung
Auszug aus BFH, 27.10.2005 - V E 5/05
Letzteren lehnte er mit Beschluss vom 15. April 2005 V S 9/05 ab. - BFH, 20.03.1998 - X E 1/98
Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 27.10.2005 - V E 5/05
Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (…ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120). - BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
Kostenrechnung; Erinnerung
Auszug aus BFH, 27.10.2005 - V E 5/05
Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633;… vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
- FG Hamburg, 20.12.2014 - 3 KO 242/14
Gerichtskostengesetz/Finanzgerichtsordnung: Zusammenveranlagte Ehegatten als …
Rn. 12 1. Die Beschlüsse über die Verteilung der Kostenlast vom 29. Juli 2014 gemäß § 138 Abs. 1 (i. V. m. § 136 Abs. 1) FGO und über die Festsetzung des Streitwerts vom 18. Dezember durch den für die Klagesache zuständigen Berichterstatter nach §§ 3, 52, 63 Abs. 2 Satz 2 GKG i. V. m. § 79a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 FGO binden den Kostensenat im Gerichtskosten-Erinnerungsverfahren (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2013 X E 10/13, BFH/NV 2014, 377; vom 27.10.2005 V E 5/05, Juris m. w. N.). - FG Niedersachsen, 26.08.2010 - 2 KO 3/10
Vornahme einer Aufteilung von anrechenbaren Gewerbesteuermessbeträgen; Berechnung …
Bei einem festgestellten oder erstrebten Gewinnanteil von mehr als 15.000 DM hat die Rechtsprechung den Pauschsatz z.B. angemessen erhöht (BFH, Beschluss v. 27.10.2005 - V E 5/05 - BFH/NV 2006, 315).
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