Rechtsprechung
| BFH, 24.06.1999 - V R 1/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 91 Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 53 Abs. 1; ; VwZG § 9 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Schätzung - Gegenstand des Klagebegehrens - Gesondertes Schreiben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 53 Abs. 1 § 79b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3
Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.04.1995 - IX R 6/94
Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung gem. 79b Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 1/99
Darin liegt zugleich ein Verstoß gegen den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545). - BFH, 12.09.1995 - IX R 72/94
Notwendige Angaben auf dem Briefumschlag bei Zustellung mehrerer gerichtlicher …
Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 1/99
Diese Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus auch für solche prozessuale Fristen, deren Versäumung ihrer Bedeutung nach dem Verlust eines Anspruchs oder eines Rechtsmittels gleichkommt (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898), wie dies hier der Fall ist. - BFH, 16.03.1983 - IV R 147/80
Aufforderung - Tatsachen - Frist
Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 1/99
Eine Aufforderung nach § 79b Abs. 2 FGO kann nur dann wirksam werden und die in § 79b Abs. 3 FGO bezeichneten Folgen auslösen, wenn eine beglaubigte Abschrift der fristsetzenden Verfügung gemäß § 53 Abs. 1 FGO förmlich zugestellt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1983 IV R 147/80, BFHE 138, 143, 146, BStBl II 1983, 476, …und vom 9. April 1991 IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 79b Rz. 22). - BFH, 09.04.1991 - IX R 57/90
Rechtsfolgen bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide
Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 1/99
Eine Aufforderung nach § 79b Abs. 2 FGO kann nur dann wirksam werden und die in § 79b Abs. 3 FGO bezeichneten Folgen auslösen, wenn eine beglaubigte Abschrift der fristsetzenden Verfügung gemäß § 53 Abs. 1 FGO förmlich zugestellt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1983 IV R 147/80, BFHE 138, 143, 146, BStBl II 1983, 476, und vom 9. April 1991 IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 79b Rz. 22).
- BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01
Ausschlussfrist
Danach erweist sich die Nichtberücksichtigung des weiteren Klagevorbringens und die Abweisung der Klage als unzulässig wegen unzutreffender Anwendung der Präklusionsvorschrift des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545, und vom 24. Juni 1999 V R 1/99, BFH/NV 1999, 1616). - BFH, 23.04.2003 - IX R 22/00
Fristsetzung nach § 79 b Abs. 2 FGO
Das FG hat die Klagebegründung der Kläger und die damit vorgelegten Unterlagen sowie die Anträge in der mündlichen Verhandlung zu Unrecht als verspätet zurückgewiesen und dadurch § 79b FGO und zugleich den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verletzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545, und vom 24. Juni 1999 V R 1/99, BFH/NV 1999, 1616). - BFH, 30.10.2025 - X B 113/24
Steuererklärung und Ausschlussfristen
Auch für die Fristen nach § 79b FGO gilt sowohl das Unterschriftserfordernis (…BFH-Beschluss vom 09.07.2018 - VI B 113/17, BFH/NV 2018, 1153, Rz 6) als auch das Zustellerfordernis (BFH-Urteil vom 24.06.1999 - V R 1/99, BFH/NV 1999, 1616, unter II.3.).
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