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| BFH, 02.02.1989 - V R 171/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Säumniszuschlägen - Vorliegen von Ermessensfehlern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Ein solcher Erlaß komme nur in Betracht, wenn die Einziehung eines infolge Tatbestandserfüllung entstandenen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar sei, d. h., wenn ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertung des Gesetzgebers vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).Die Einziehung von Säumniszuschlägen würde insbesondere dann Wertungen des Gesetzgebers zuwiderlaufen und demgemäß sachlich unbillig sein, wenn die Ausübung eines Druckes auf den Stpfl. offensichtlich keinen Erfolg mehr verspreche, weil dem Stpfl. die rechtzeitige Zahlung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unmöglich sei (Urteil in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
Der Kl. rügt unrichtige Anwendung des § 227 AO 1977 sowie, daß das FG vom BFH-Urteil in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 abgewichen sei und den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt habe.
- BFH, 23.05.1985 - V R 124/79
Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489) entschieden hat, setzt eine - gemäß § 102 FGO zu überprüfende - finanzbehördliche Ermessensausübung, um fehlerfrei zu sein, voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung aufgrund eines unter Beachtung ihrer Ermittlungspflichten festgestellten Sachverhalts getroffen und sämtliche Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt haben, die nach Sinn und Zweck der das Ermessen einräumenden Norm maßgeblich sind.Hierzu wird darauf verwiesen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats USt-Rückstände gegenüber anderen Verbindlichkeiten keinen Vorrang genießen (vgl. Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, unter 3 c).
Dadurch erhalten das FA und ggf. die OFD Gelegenheit, über den Erlaßantrag ermessensfehlerfrei zu befinden und ggf. Säumniszuschläge ganz oder teilweise (vgl. BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489) zu erlassen.
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79
Lückenhafter Urteilstatbestand
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Im Hinblick auf die entsprechende Vorschrift des § 543 Abs. 2 ZPO hat der BGH im Urteil vom 13. Februar 1981 I ZR 67/79 (BGHZ 80, 64) ausgesprochen: Würden entscheidungserhebliche Unterlagen, die in einem der Revision unterliegenden Berufungsurteil lediglich in Bezug genommen sind, nach Abschluß der Instanz an die Partei, die sie eingereicht hat, zurückgegeben, so führe das zu einem Mangel im Tatbestand, der die Revision begründet und die Zurückweisung der Sache in die Berufungsinstanz erforderlich mache.Angesichts dessen läßt sich ausschließen, daß ein die Begründetheit der Revision herbeiführender Verstoß gegen Verfahrensvorschriften mit Rücksicht darauf vorliegen könnte, daß das Revisionsgericht infolge von Lücken oder von sonstigen Unklarheiten der tatsächlichen Grundlagen für die zu überprüfende Vorentscheidung nicht festzustellen vermochte, inwieweit seine Bindung in tatsächlicher Hinsicht reicht (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), und mithin zu der ihm obliegenden rechtlichen Nachprüfung (siehe § 118 Abs. 1 FGO) außerstande sein könnte (vgl. Urteil in BGHZ 80, 64).
- BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Hierzu wird darauf verwiesen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats USt-Rückstände gegenüber anderen Verbindlichkeiten keinen Vorrang genießen (vgl. Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, unter 3 c). - BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Soweit es um die Ermessensausübung bei der Entscheidung über einen Antrag geht, Säumniszuschläge zu erlassen, ist insbesondere zu berücksichtigen, daß der Erlaß nicht in jedem Falle das Vorhandensein von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraussetzt (zur Bedeutung des Begriffes der Zahlungsunfähigkeit vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Wie der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beschluß vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) entschieden habe, handle es sich bei dem schon in der Vorgängervorschrift des § 227 AO 1977 (§ 131 AO) verwendeten Begriff "unbillig" nicht um einen von den Gerichten voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff. - BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Sie seien ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern (BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262) und dienten dazu, den Stpfl. zur rechtzeitigen Zahlung anzuhalten. - BFH, 15.02.1973 - V R 152/69
Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Dies bedeute, daß das Gericht im einzelnen zu beurteilen habe, ob die Verwaltung mit der angefochtenen Entscheidung im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens tätig geworden sei, Billigkeit und Zweckmäßigkeit beachtet und von ihrem Ermessen in rechtlich vertretbarer Weise Gebrauch gemacht habe (Hinweis auf § 102 FGO und auf das Urteil des BFH vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466). - BGH, 08.03.1982 - II ZR 10/81
Folgen der Rückgabe von Unterlagen nach einem Berufungsurteil für die Revision - …
Auszug aus BFH, 02.02.1989 - V R 171/83
Hiervon ist grundsätzlich auch das BGH-Urteil vom 8. März 1983 II ZR 10/81 (VersR 1982, 645) für einen Fall ausgegangen, in dem offenbar in der Vorentscheidung zwar auf zurückgegebene Unterlagen keine Bezugnahme vorlag, die Unterlagen aber von der Vorinstanz verwertet worden waren.
- BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
c) Im Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 ist ausgeführt, daß sich die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht in dem Falle des kumulativen Vorliegens von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit erschöpfen (vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Februar 1989 V R 171/83, BFHE/NV 1990, 11). - VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) - …
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt hiernach auf jeden Fall voraus, dass die Finanzbehörde ihre Ermessensentscheidung auf Grund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des Sachverhaltes getroffen hat (vgl. BFH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - VII R 106/87 -, zit. nach juris) und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 1985 - V R 124/79 -, zit. nach juris; Urteil vom 2. Februar 1989 - V R 171/83 -, zit. nach juris). - BFH, 16.09.1992 - X R 169/90
Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des …
Schließlich haben FA, OFD und FG unberücksichtigt gelassen, daß Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nicht die einzigen Gründe sind, die zu einem (Teil-)Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen führen können (BFH in BFHE 143, 512, 515f., BStBl II 1985, 489, 491f., und in BFHE 160, 296, 303, BStBl II 1990, 673, 676; BFH-Urteil vom 2. Februar 1989 V R 171/83, BFH/NV 1990, 11, 13).
- FG Münster, 10.03.2021 - 13 K 1023/18
Haftungsbeiträge für die Steuer wegen Vergütungszahlung an Aufsichtsratsmitglied
Eine Ermessensentscheidung ist hiernach bereits dann gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde ihre Entscheidung aufgrund eines unter Beachtung ihrer Ermittlungspflichten festgestellten Sachverhalts getroffen und dabei sämtliche Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach dem Sinn und Zweck der das Ermessen einräumenden Norm maßgeblich sind; hierzu gehört auch die Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (…BFH-Beschluss vom 27.3.2002 XI B 49/00, BFH/NV 2002, 1013; BFH-Urteil vom 2.2.1989 V R 173/83, BFH/NV 1990, 11). - FG Münster, 09.12.2015 - 13 K 1232/12
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im …
Eine entsprechende Begründung muss spätestens in der Einspruchsentscheidung erfolgen (…BFH-Beschluss vom 27.3.2002 XI B 49/00, BFH/NV 2002, 1013; BFH-Urteil vom 2.2.1989 V R 173/83, BFH/NV 1990, 11). - BFH, 11.11.1996 - VIII B 57/96
Schlüssigkeit der Darlegung der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf …
Indessen bedurfte es nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. August 1992 V R 47/88, BFHE 169, 250, BStBl II 1992, 1046, 1047, ständige Rechtsprechung) keiner ausführlicheren Darstellung des Streitstandes im Tatbestand (vgl. § 105 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 FGO;… BFH-Urteile vom 5. September 1989 VII R 62/87, BFH/NV 1990, 348, 350, m. w. N.; vom 2. Februar 1989 V R 171/83, BFH/NV 1990, 11, 13, m. w. N.). - FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01
Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung …
Es muss erkennbar sein, dass die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen auch ausgeübt hat (Urteile des BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489; vom 2. Februar 1989 V R 171/83, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 11). - FG Münster, 03.09.2002 - 7 K 1547/02
Ergänzung von Ermessenserwägungen i.S.d. § 102 FGO
Die Ermessensausübung kann nur dann fehlerfrei sein, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf Grund eines vollständig ermittelten Sachverhalts getroffen und dabei sämtliche Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der das Ermessen einräumenden Norm maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 02.02.1989 V R 171/83, BFH/NV 1990, 11). - FG Niedersachsen, 01.07.1998 - II 672/97
Einkommensteuer; Rückforderung von Kindergeld in Weiterleitungsfällen
Es muß insoweit aus der Entscheidung erkennbar sein, daß die Behörde in diesem Sinne ihr Ermessen auch ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23.5.1985 V R 124/79, BFHE 143/512, BStBl II 1985, 49 [BFH 13.09.1984 - IV R 101/82]; vom 2.2.1989 V R 171/83, BFH/NV 1990, 11).
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