Rechtsprechung
| BFH, 27.02.2014 - V R 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours"
- openjur.de
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung; Schlussurteil "Ibero Tours"
- Bundesfinanzhof
UStG § 17 Abs 1 S 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil C Abs 1 UAbs 1, UStG § 17 Abs 1 S 1, UStG VZ 2005, UStG § 10 Abs 1, UStG § 10 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, UStG § 25, UStG § 25
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours" - rechtsinformationen.bund.de
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 S 1 UStG 1999, Art 11 Teil C Abs 1 UAbs 1 EWGRL 388/77, § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005, UStG VZ 2005, § 10 Abs 1 UStG 2005
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours" - IWW
- Betriebs-Berater
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours"
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 17 Abs. 1 Satz 1; 6. EG-RL Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1; MwStSystRL Art. 90 Abs. 1
Rabattgewährung durch Reisebüros - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Provisionen eines Vermittlers von Reiseleistungen bei Gewährung von Nachlässen auf die Preise der vermittelten Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Entgeltminderung für Vermittler
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Entgeltminderung bei Vermittlungsleistungen durch Preisnachlass an Endkunden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Provisionen eines Vermittlers von Reiseleistungen bei Gewährung von Nachlässen auf die Preise der vermittelten Leistungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer: Trotz an Kunden gewährten Preisnachlasses keine Entgeltminderung bei Vermittlung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Urteil "Ibero Tours"
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Minderung des Entgelts für Vermittlung bei freiwilligem Preisnachlass
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Entgeltminderung bei Rabattgewährung durch Reisebüro
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Entgeltminderung bei Rabattgewährung durch Reisebüro
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Agenturgeschäfte
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Berichtigung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG
- Reiseleistungen nach § 25 UStG
- Umsätze der Reisebüros
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2014, 1493
- DB 2014, 1348
- DB 2014, 1519
- BStBl II 2015, 306
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 24.10.1996 - C-317/94
Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Kommt es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339) auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet?.Rn. 8 2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann anzuwenden, wenn nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt?.
Rn. 11 "Die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ... sind dahin auszulegen, dass die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil vom 24. Oktober 1996, Elida Gibbs (C-317/94), zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer aufgestellt hat, nicht anzuwenden sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.".
Rn. 19 3. Der EuGH hat mit Urteil Ibero Tours in DStR 2014, 139, Leitsatz entschieden, dass sich aus dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 keine Entgeltminderung für den Fall ergibt, dass "ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.".
Denn das BFH-Urteil vom 15. Februar 2012 XI R 24/09 (BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712) betrifft eine anders gelagerte Fallgestaltung, bei der dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 entsprechend eine Lieferkette über einen Zwischenhändler vorliegt.
- EuGH, 16.01.2014 - C-300/12
Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an …
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Aufgrund des EuGH-Urteils vom 16. Januar 2014 C-300/12 Ibero Tours (DStR 2014, 139) hält der Senat nicht daran fest, dass ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt 15 20 .Rn. 10 Der EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Januar 2014 C-300/12, Ibero Tours (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 139) wie folgt geantwortet:.
Rn. 19 3. Der EuGH hat mit Urteil Ibero Tours in DStR 2014, 139, Leitsatz entschieden, dass sich aus dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 keine Entgeltminderung für den Fall ergibt, dass "ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.".
Rn. 20 Danach wirkt sich der Preisnachlass nicht auf das Entgelt der vom Vermittler an den Reiseveranstalter erbrachten Dienstleistungen aus, da der Vermittler keinen Nachlass für die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit an den Reiseveranstalter erbrachten Dienstleistungen gewährt (EuGH-Urteil Ibero Tours in DStR 2014, 139, Rdnr. 27).
- BFH, 12.01.2006 - V R 3/04
Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch …
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Aufgrund dieses Urteils hält der Senat nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.2.
- BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09
Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm …
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Denn das BFH-Urteil vom 15. Februar 2012 XI R 24/09 (BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712) betrifft eine anders gelagerte Fallgestaltung, bei der dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 entsprechend eine Lieferkette über einen Zwischenhändler vorliegt. - BFH, 13.07.2006 - V R 46/05
Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
mit Berechnungsbeispiel; vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186) fest, dass ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt. - BFH, 11.02.2010 - V R 2/09
Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Bei der Bemessungsgrundlage, deren Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Berichtigung führt, handelt es sich um das Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a;… vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869, unter II.1., und vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, unter II.1.). - BFH, 28.05.2009 - V R 2/08
Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Bei der Bemessungsgrundlage, deren Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Berichtigung führt, handelt es sich um das Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a;… vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869, unter II.1., und vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, unter II.1.). - BFH, 17.12.2009 - V R 1/09
Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer …
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Bei der Bemessungsgrundlage, deren Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Berichtigung führt, handelt es sich um das Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a; vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869, unter II.1., und vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, unter II.1.). - BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die …
Auszug aus BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Rn. 6 Im Revisionsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
- BFH, 03.07.2014 - V R 3/12
Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Rn. 8 Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (…BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 21. Februar 2013 gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-300/12 Ibero Tours angeordnet.Rn. 23 Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2014 V R 18/11 (BFH/NV 2014, 1166, Leitsatz) entschieden hat, ist aufgrund des EuGH-Urteils Ibero Tours in UR 2014, 234 nicht an der früheren Rechtsprechung des Senats festzuhalten, nach der ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt (BFH-Urteile vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.2.
- FG Münster, 23.03.2021 - 15 K 3483/18
Rückgängigmachung einer Vorsteuerberichtigung aufgrund über einen …
Der BFH hat sich dieser Rechtsprechung unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (BFH-Urteil vom 27.2.2014 V R 18/11, BFHE 245, 268, BStBl II 2015, 306; für den Fall eines Zentralregulierers BFH-Urteil vom 3.7.2014 V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307). - FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14
Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1 …
Vielmehr stehe durch die jüngste EuGH-Rechtsprechung in der Rs. Ibero Tours GmbH und der sich anschließenden BFH Entscheidung vom 27. Februar 2014, V R 18/11 nunmehr fest, dass die Grundsätze der Rechtsprechung in der Rs. Elida Gibbs nicht auf Rabatte an außerhalb der Leistungskette stehende Personen und damit auch nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar seien. - FG Münster, 05.03.2020 - 5 K 1670/17
Umsatzsteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bonuszahlungen eines …
Der BFH hat sich dieser Rechtsprechung unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen (BFH, Urteil vom 27.02.2014, V R 18/11, BStBl II 2015, 306, Rn. 20; für den Fall eines Zentralregulierers BFH, Urteil vom 03.07.2014, V R 3/12, BStBl II 2015, 307). - FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 705/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. …
Der BFH hat daraufhin entschieden, dass aufgrund des EuGH-Urteils Ibero Tours nicht an der früheren Rechtsprechung des Senats festzuhalten, nach der ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 2014 - V R 18/11, BStBl II 2015, 306;… vom 27. Februar 2014 - V R 32/11, BFH/NV 2014, 1405).
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Rechtsprechung
| BFH, 26.04.2012 - V R 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...
- openjur.de
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind; Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs; Aufteilung der Reiseleistung; Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...
- Bundesfinanzhof
EWGRL 388/77 Art 11, EWGRL 388/77 Art 26, UStG § 17, UStG § 17, UStG § 25, UStG § 25
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ... - rechtsinformationen.bund.de
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...
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Art 11 EWGRL 388/77, Art 26 EWGRL 388/77, § 17 UStG 1999, § 17 UStG 2005, § 25 UStG 1999
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ... - IWW
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EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind
- Betriebs-Berater
Minderung der Besteuerungsgrundlage i.R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage
- Betriebs-Berater
Minderung der Besteuerungsgrundlage i.R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage
- Owlit
UStG 1999/2005 § 17; UStG 1999/2005 § 25; 6. EG-RL Art. 11; 6. EG-RL Art. 26
Minderung der Bemessungsgrundlage bei Rabattgewährung - rechtsportal.de
EuGH-Vorlage zur Minderung der Besteuerungsgrundlagen bei Rabattgewährung durch ein die Reise vermittelndes Reisebüro
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
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Zu Reisebüros als Vermittler - Mindern Kundenrabatte die Umsatzsteuerschuld?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rabattgewährung durch Reisebüros
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
EuGH-Vorlage zur Minderung der Besteuerungsgrundlagen bei Rabattgewährung durch ein die Reise vermittelndes Reisebüro
- nwb.de (Kurzmitteilung)
EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Minderung der Besteuerungsgrundlage i. R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerschuld mindern durch Kundenrabatte?
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Rabattgewährung durch Reisebüros
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Berichtigung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 237, 512
- BB 2012, 2479
- DB 2012, 1484
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 24.10.1996 - C-317/94
Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
Kommt es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339) auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet? 31 35.Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann anzuwenden, wenn nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt? 39.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339, Leitsatz) zur Rabattgewährung entschieden:.
Weiter wird nach dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 das Mehrwertsteuersystem "durch diese Auslegung nicht gestört, denn sie führt nicht zu einer Berichtigung der Besteuerungsgrundlage für die Zwischenumsätze.
Der erkennende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann zu beachten sind, wenn nicht ein Hersteller für die von ihm gelieferte Ware, sondern ein Vermittler einen Preisnachlass für die von ihm vermittelte Leistung gewährt.
Mit der ersten Vorlagefrage soll geklärt werden, ob es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette kommt, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet.
Rn. 36 Obwohl der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen bejaht hat, erscheint es fraglich, ob sich dies mit hinreichender Klarheit aus der Rechtsprechung des EuGH ableiten lässt.
Für eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vermittlungsleistungen spricht, dass damit das Neutralitätsprinzip verwirklicht wird.
Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten bei der steuerlichen Beurteilung von Leistungen, die nur teilweise der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegen, setzen sich bei der steuerlichen Beurteilung der Vermittlungsleistung fort, wenn der Vermittler --wie im Streitfall die Klägerin-- dem Reisekunden einen Preisnachlass gewährt und hierfür die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 gelten.
Im Hinblick auf die ohnehin schon hohe Komplexität des Mehrwertsteuersystems könnte auch dies es rechtfertigen, die Vermittlungsleistung und den vermittelten Umsatz nicht als "gleichartig" und nicht als in einer "Vertriebskette" erbracht anzusehen, so dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 nicht anzuwenden sind.
Der EuGH musste in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht klären, ob die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vertriebsketten anzuwenden sind, in deren Rahmen eine Leistung erbracht wird, die der Besteuerung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt.
Mit der nur hilfsweise gestellten zweiten Vorlagefrage soll für den Fall, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch für Vermittlungsleistungen gelten, geklärt werden, ob dies auch für den Fall zutrifft, dass nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt.
aa) Rechtstechnisch ist es ohne weiteres möglich, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf die Vermittlung von dieser Sonderregelung unterliegenden Reiseleistungen anzuwenden, wie das folgende zahlenmäßig fiktiv gebildete, der Art nach aber den Streitfall betreffende Beispiel zeigt:.
Rn. 42 Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 anzuwenden, ist V als "erster Steuerpflichtiger in einer Vertriebskette" zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die an R erbrachte Vermittlungsleistung berechtigt.
Rn. 43 bb) Fraglich ist aber nach Auffassung des erkennenden Senats gleichwohl, ob eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 zu einer zutreffenden Besteuerung führt.
Rn. 44 (1) Zweifelhaft erscheint die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, wie ein Vergleich zwischen der Regelbesteuerung der vermittelten Leistung und der Anwendung des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG auf die vermittelte Leistung zeigt.
Nach dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 ist R zum Vorsteuerabzug aus der von V erbrachten Leistung in Höhe von 32 EUR berechtigt, während für V nur eine Umsatzsteuer von 23, 72 EUR entstünde.
Rn. 48 (2) Weiter ist zu beachten, dass nach dem EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission/Deutschland (Slg. 2002, I-8315) die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 --so diese bei Beantwortung der ersten Frage auf Vermittlungsleistungen anzuwenden sind-- nicht anzuwenden, wenn die vermittelte Leistung steuerfrei ist (s. hierzu auch die dritte Vorlagefrage).
Der erkennende Senat geht insoweit davon aus, dass das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 dahingehend zu verstehen ist, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 dann nicht anzuwenden sind, wenn die letzte Leistung in der Vertriebskette steuerfrei ist.
Rn. 50 Werden die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vermittlungsleistungen angewendet, mit denen Reiseumsätze vermittelt werden, die der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegen, erscheint fraglich, wie der Vermittler und die für ihn zuständige Finanzbehörde feststellen sollen, inwieweit die vermittelte Reiseleistung steuerfrei ist und daher nicht zur Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 berechtigt.
Die Entscheidungserheblichkeit der ersten Vorlagefrage ergibt sich daraus, dass die Klage entgegen dem Urteil des FG abzuweisen wäre, wenn die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen allgemein nicht anzuwenden sind.
Ist das EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 jedoch allgemein nicht auf Vermittlungsleistungen anzuwenden, folgt hieraus entgegen dem FG-Urteil die Zurückweisung des von der Klägerin geltend gemachten Minderungsanspruchs auch für die Vermittlung steuerfreier Reiseumsätze.
Rn. 60 Die Entscheidungserheblichkeit der zweiten Vorlagefrage beruht darauf, dass --selbst wenn die erste Frage zugunsten der Klägerin zu beantworten sein sollte-- der Klageanspruch der Klägerin zurückzuweisen wäre, wenn die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 zwar auch auf vermittelte Umsätze anzuwenden sind, dies jedoch nicht für die Vermittlung von Reiseumsätzen gilt, die Reiseveranstalter unter den Bedingungen des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG ggf. steuerfrei erbringen.
Rn. 61 Die Entscheidungserheblichkeit der dritten Vorlagefrage ergibt sich daraus, dass auch bei einer Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen im Allgemeinen (erste Vorlagefrage) und auf die Vermittlung von Reiseumsätzen im Besonderen (zweite Vorlagefrage) die Klage im Grundsatz abzuweisen wäre, wenn zumindest die dritte Vorlagefrage zu verneinen ist und es keiner gesetzlichen Regelung bedarf, um eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 abzulehnen, wenn der vermittelte Umsatz steuerfrei ist.
Rn. 62 Ist die dritte Vorlagefrage demgegenüber zu bejahen, da die Mitgliedstaaten bei einer Steuerfreiheit der letzten in der Vertriebskette erbrachten Leistung die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 nur dann ablehnen dürfen, wenn sie zusätzliche Bedingungen in ihrer Gesetzgebung geschaffen haben, wäre der Klage stattzugeben.
- EuGH, 15.10.2002 - C-427/98
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
Rn. 48 (2) Weiter ist zu beachten, dass nach dem EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission/Deutschland (Slg. 2002, I-8315) die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 --so diese bei Beantwortung der ersten Frage auf Vermittlungsleistungen anzuwenden sind-- nicht anzuwenden, wenn die vermittelte Leistung steuerfrei ist (s. hierzu auch die dritte Vorlagefrage).Der erkennende Senat geht insoweit davon aus, dass das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 dahingehend zu verstehen ist, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 dann nicht anzuwenden sind, wenn die letzte Leistung in der Vertriebskette steuerfrei ist.
Nach dem EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 Rdnrn. 64 f. ist zwar "der Hersteller, der Verkaufsförderungssysteme ... verwendet, bei gewöhnlichen innergemeinschaftlichen Geschäftsvorgängen zur nachträglichen Verminderung seiner Besteuerungsgrundlage deshalb berechtigt, weil der vom Endverbraucher gezahlte Preis die Mehrwertsteuer enthält, so dass jeder Preisnachlass auch einen Anteil der Mehrwertsteuer umfasst".
Rn. 56 Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat berechtigt ist, die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage abzulehnen, lässt das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 Rdnrn. 65 f. zwei Auslegungsmöglichkeiten zu:.
Rn. 58 bb) Zum anderen könnte der Hinweis in Rdnr. 65 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315, dass "die Steuerbehörden den Hersteller mit Hilfe der ihnen in Art. 11 Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie eingeräumten Befugnisse daran hindern [können], von seiner Mehrwertsteuerschuld einen Mehrwertsteuerbetrag abzuziehen, der fiktiv wäre", auch dahingehend zu verstehen sein, dass ein Mitgliedstaat im Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette nur dann berechtigt ist, die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage abzulehnen, wenn er nicht nur die ausdrücklichen Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG zutreffend umgesetzt hat, sondern darüber hinaus besondere Bedingungen gesetzlich angeordnet hat, zu deren Schaffung der nationale Gesetzgeber in Art. 11 Teil C Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ermächtigt wird.
Ein Mitgliedstaat, der für den Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette die Minderung der Bemessungsgrundlage verhindern will, müsste dann ein eigenständiges, auf die Rechtsprechung des EuGH bezogenes "Elida-Gibbs-Gesetz" erlassen, um dieses Ziel zu erreichen (so das Urteil des XI. Senats des BFH vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, juris, zur Parallelfrage der Berichtigung des Vorsteuerabzugs entsprechend Rdnr. 66 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315).
Ob ein derartiges Erfordernis tatsächlich besteht, hat der EuGH zu klären, da es sich um eine Klarstellung zu seinem Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 handelt.
- BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09
Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm …
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
Ein Mitgliedstaat, der für den Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette die Minderung der Bemessungsgrundlage verhindern will, müsste dann ein eigenständiges, auf die Rechtsprechung des EuGH bezogenes "Elida-Gibbs-Gesetz" erlassen, um dieses Ziel zu erreichen (so das Urteil des XI. Senats des BFH vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, juris, zur Parallelfrage der Berichtigung des Vorsteuerabzugs entsprechend Rdnr. 66 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315).
- BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09
Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
Die Entscheidung hat nach Auffassung des erkennenden Senats auch zu berücksichtigen, dass nach Art. 26 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG aufteilungspflichtige Reiseleistungen in der Praxis häufig vorkommen, wie das Beispiel einer in der Gemeinschaft erfolgenden Beförderung zu einem außerhalb der Gemeinschaft liegenden Reiseziel zeigt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 XI R 18/09, BFH/NV 2012, 887). - EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
In diesem Fall ist die Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG nur insoweit anzuwenden, als der Reiseveranstalter keine Eigenleistungen einsetzt (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Leitsatz 2). - BFH, 12.01.2006 - V R 3/04
Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch …
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
Im Gesamtergebnis erhält der Fiskus damit die Umsatzsteuer, die in dem vom Endverbraucher aufgewendeten Betrag enthalten ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.2. - BFH, 13.07.2006 - V R 46/05
Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette
Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
mit Berechnungsbeispiel; vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186, unter II.1.
- BFH, 03.07.2014 - V R 3/12
Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Rn. 8 Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 21. Februar 2013 gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-300/12 Ibero Tours angeordnet. - BFH, 27.02.2014 - V R 18/11
Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours"
Rn. 6 Im Revisionsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:. - BFH, 05.06.2014 - XI R 25/12
Keine Vorsteuerkorrektur beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette …
Rn. 13 Zwar sei nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. Oktober 2002 C-427/98 --Kommission/ Deutschland-- (Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328) ein Mitgliedstaat berechtigt, die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 24. Oktober 1996 C-317/94 --Elida Gibbs-- (Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324) dann nicht anzuwenden, wenn der Umsatz, dessen Bemessungsgrundlage sich ändere, steuerfrei sei (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2012 V R 18/11, BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393). - BFH, 27.02.2014 - V R 32/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 02. 2014 V R 18/11 - Keine …
Rn. 7 Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 26. November 2012 V R 32/11 gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-300/12, Ibero Tours GmbH angeordnet.
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