Rechtsprechung
| BFH, 07.05.2020 - V R 22/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 15 Abs 1, UStG § 15 Abs 2, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 118 Abs 2, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG VZ 2016
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- rechtsinformationen.bund.de
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 2 UStG 2005, Art 168 Buchst a EGRL 112/2006, § 133 BGB, § 157 BGB
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen - IWW
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Zahlungen an einen Einzelhändler zum Zwecke der Verkaufsförderung
- Betriebs-Berater
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Zahlungen an einen Einzelhändler zum Zwecke der Verkaufsförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung zur Nutzung von Verkaufsflächen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Zuschuss einer Genossenschaft an ihre Mitglieder für zusätzliche Verkaufsflächen
- pwc.de (Kurzinformation)
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 K 3596/16
- BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Papierfundstellen
- DB 2020, 1828
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15
Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid …
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (z.B. BFH-Urteile vom 19.01.2017 - VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526;… vom 15.03.2017 - II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153).Rn. 17 2. Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es dennoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile in BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526, und in BFH/NV 2017, 1153) nichts geändert hat, wie sich aus den Erklärungen des FA vom 21.01.2019 und der Klägerin im Schriftsatz vom 13.01.2020 ergibt.
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden deshalb nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg (BFH-Urteile in BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526; vom 03.06.2016 - II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806;… vom 22.07.2015 - II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584).
- BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Zur Einlegung einer Revision sind folglich nur die in der Vorinstanz Beteiligten berechtigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, m.w.N.).Wer Beteiligter am Verfahren ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Rubrum des angefochtenen Urteils (BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).
Auch bei scheinbar eindeutiger Bezeichnung hängt die Auslegung der Beteiligtenbestimmung von allen den Empfängern der Revisionsschrift bekannten oder vernünftigerweise erkennbaren Umständen tatsächlicher und rechtlicher Art ab (BFH-Urteil in BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).
- BFH, 15.03.2017 - II R 10/15
Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (z.B. BFH-Urteile vom 19.01.2017 - VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526; vom 15.03.2017 - II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153).Rn. 17 2. Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es dennoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile in BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526, und in BFH/NV 2017, 1153) nichts geändert hat, wie sich aus den Erklärungen des FA vom 21.01.2019 und der Klägerin im Schriftsatz vom 13.01.2020 ergibt.
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 K 3596/16
Umsatzsteuerliche Behandlung eines Zuschusses im Rahmen einer …
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Die Revision des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20.06.2018 - 9 K 3596/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 10 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1913 veröffentlichten Gerichtsbescheid statt.
- BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden deshalb nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg (BFH-Urteile in BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526; vom 03.06.2016 - II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806;… vom 22.07.2015 - II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584). - BFH, 17.07.2019 - II B 30/18
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 30, 32-34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620;… Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409). - BFH, 22.07.2015 - II R 15/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 07. 2015 II R 12/14 - …
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden deshalb nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg (BFH-Urteile in BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526; vom 03.06.2016 - II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806; vom 22.07.2015 - II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584). - BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 30, 32-34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620; Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409). - BFH, 13.11.2019 - V R 5/18
Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Umsatzsteuer durch die Klägerin der erforderliche unmittelbare Zusammenhang (vgl. hierzu Senatsurteile vom 06.06.2019 - V R 18/18, BFHE 265, 538, Rz 26; vom 13.11.2019 - V R 5/18, BFHE 267, 158, BStBl II 2020, 136, und vom 09.02.2012 - V R 40/10, BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 22) bestanden hat. - BFH, 09.02.2012 - V R 40/10
Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen
Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 22/18
Umsatzsteuer durch die Klägerin der erforderliche unmittelbare Zusammenhang (vgl. hierzu Senatsurteile vom 06.06.2019 - V R 18/18, BFHE 265, 538, Rz 26; vom 13.11.2019 - V R 5/18, BFHE 267, 158, BStBl II 2020, 136, und vom 09.02.2012 - V R 40/10, BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 22) bestanden hat. - BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als …
- BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
- BFH, 03.11.2011 - V R 16/09
Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von …
- BFH, 23.07.2009 - V R 93/07
Zivildienst - Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit
- BFH, 06.06.2019 - V R 18/18
Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
- BFH, 03.05.2017 - X R 9/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
- BFH, 22.08.2019 - V R 47/17
Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung
- BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im …
- BFH, 12.01.2011 - II R 30/09
Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - …
- BFH, 27.01.2011 - V R 6/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 - …
- BFH, 04.02.1971 - V R 41/69
Schätzung des Umsatzes - Geldspielautomaten - Verdoppelung des Kasseninhalts - …
- BFH, 21.04.2022 - V R 18/19
Kosten für einen sachverständigen Dritten als Kassenprüfer als Massekosten
Danach ist der Steuerpflichtige (Unternehmer), der Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet, befugt, die im Inland geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen, die ihm von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert oder erbracht werden, von der von ihm geschuldeten Steuer abzuziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.2020 - V R 22/18, BFHE 270, 151, BStBl II 2021, 921, Rz 19). - FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 1056/16
Umsatzsteuerliche Behandlung von Marktgebühren - Entgeltlicher Leistungsaustausch …
Rn. 97 Ob das für die Annahme eines Leistungsaustausches erforderliche Rechtsverhältnis auf schuldrechtlichen oder (bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter) gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen (…z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BFH/NV 2008, 900 …und vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFH/NV 2008, 1072, m.w.N.) oder (bei Leistungen eines Vereins an seine Mitglieder) auf der Vereinssatzung (…vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFH/NV 2008, 322, …und vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324) beruht, ist unerheblich (Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 20. Juni 2018 9 K 3596/16, EFG 2018, 1913, Rev. V R 22/18). - FG Münster, 11.03.2025 - 15 K 3303/20
Umsatzsteuer: Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im …
Rn. 83 Vor dem Hintergrund, dass zwischen den Mitwirkungshandlungen und der Kompensationszahlung kein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt (vgl. vorstehend unter A. I. 2.), dass auch keine Entgeltminderung in Betracht kommt (A. II.) und dass im Wirtschaftsleben - trotz der Verbundenheit der Partien innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe - im Allgemeinen niemand bereit ist, eine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen (BFH, Urteile vom 4.2.1971 V R 41/69, BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467, Rn 12 und vom 7.5.2020 V R 22/18, BFHE 270, 151, BStBl II 2021, 921, Rn 24), ist für den Senat die Absicht des Dienstleisters entscheidend, wie sie in den vorgenannten Schreiben an die Finanzverwaltung manifestiert ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".