Rechtsprechung
| BFH, 30.06.2005 - V R 29/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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UStG 1999 § 1b Abs. 2; ; UStG 1999 § ... 3 Abs. 9a Nr. 1; ; UStG 1999 § 3 Abs. 9a Satz 2; ; UStG 1999 § 14; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1b; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1999 § 27 Abs. 3; ; FGO § 68; ; FGO § 74; ; FGO § 127; ; FGO § 155; ; ZPO § 240 Satz 1; ; InsO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug; gemischte Pkw-Nutzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 570/99
- BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
- BFH, 26.09.2005 - V R 29/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.07.2004 - V R 30/00
Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch …
Auszug aus BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 30. November 2000 das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt bis zur Entscheidung in dem Verfahren V R 30/00.Das Verfahren war fortzusetzen, nachdem der Grund für die Aussetzung des Verfahrens durch die Entscheidung des erkennenden Senats in der Rechtssache V R 30/00 (Urteil vom 15. Juli 2004, BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025) entfallen ist.
Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 204, 465, BStBl II 2004, 1025 im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 (Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 315) entschieden: Ein Unternehmer, der einen PKW zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, und diesen seinem Unternehmen zuordnet, kann im Besteuerungszeitraum 1999 den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen.
- EuGH, 29.04.2004 - C-17/01
Sudholz
Auszug aus BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 204, 465, BStBl II 2004, 1025 im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 Rs. C-17/01 (Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 315) entschieden: Ein Unternehmer, der einen PKW zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, und diesen seinem Unternehmen zuordnet, kann im Besteuerungszeitraum 1999 den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen. - BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Treuhänder im vereinfachten …
Auszug aus BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
Lehnt --wie hier-- der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits (§ 85 Abs. 1 der Insolvenzordnung --InsO--) ab, so können gemäß § 85 Abs. 2 InsO sowohl der Schuldner --auf den die Prozessführungsbefugnis infolge der Ablehnung übergeht (…Münchener Kommentar, § 85 InsO Rz. 24;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., § 240 Rz. 24)-- als auch der Gegner den Rechtsstreit aufnehmen (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2003 V B 67/03, BFH/NV 2004, 349; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsreport 2004, 48). - BFH, 20.10.2003 - V B 67/03
NZB; Insolvenzverfahren
Auszug aus BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
Lehnt --wie hier-- der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits (§ 85 Abs. 1 der Insolvenzordnung --InsO--) ab, so können gemäß § 85 Abs. 2 InsO sowohl der Schuldner --auf den die Prozessführungsbefugnis infolge der Ablehnung übergeht (…Münchener Kommentar, § 85 InsO Rz. 24;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., § 240 Rz. 24)-- als auch der Gegner den Rechtsstreit aufnehmen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2003 V B 67/03, BFH/NV 2004, 349; vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Juli 2003 IX ZR 333/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsreport 2004, 48).
- BFH, 19.04.2007 - V R 48/05
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW
Deshalb konnte sich der Unternehmer für die Zeit ab 1. Januar 2003 unmittelbar auf das für ihn günstigere Recht des Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. April 2004 Rs. C-17/01, Sudholz, Slg. 2004, 4243, UR 2004, 315; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2004 V R 30/00, BFHE 206, 465, BStBl II 2004, 1025; vom 30. Juni 2005 V R 29/00, BFH/NV 2006, 137; BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 864, UR 2004, 551 Rz 6.2). - FG Hamburg, 01.12.2025 - 5 K 106/25
Pfändungsschutz für Kontoguthaben des Steuerpflichtigen aus Sozialleistungen - …
Lehnt die Insolvenzverwalterin die Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits ab, so können gemäß § 85 Abs. 2 InsO sowohl der Schuldner, auf den die Prozessführungsbefugnis infolge der Ablehnung übergeht, als auch der Gegner den Rechtsstreit aufnehmen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 30. Juni 2005, V R 29/00, BFH/NV 2006, 137 m.w.N.), wobei Voraussetzung für die Aufnahmebefugnis des Schuldners gem. § 85 InsO das Vorliegen eines Aktivprozesses ist.
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Rechtsprechung
| BFH, 26.09.2005 - V R 29/00 |
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 570/99
- BFH, 30.06.2005 - V R 29/00
- BFH, 26.09.2005 - V R 29/00
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