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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1993 - V R 89/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8882
BFH, 09.12.1993 - V R 89/93 (https://dejure.org/1993,8882)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1993 - V R 89/93 (https://dejure.org/1993,8882)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - V R 89/93 (https://dejure.org/1993,8882)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 126/89

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze des von einem Goldschmied individuell …

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Sie ist gemäß § 116 Abs. 2 FGO zulassungsfrei, da es sich bei der Vorentscheidung um ein Urteil in einer Zolltarifsache handelt (vgl. im einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Februar 1990 VII R 126/89, BFHE 160, 93, BStBl II 1990, 763 m. w. N.).

    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn es sich um individuell und nach künstlerischer Art gefertigte Schmuckteile handelt (BFH in BFHE 160, 93, BStBl II 1990, 763;… BFH-Urteil vom 28. April 1992 VII R 92/91, BFH/NV 1992, 851 m. w. N.).

  • BFH, 28.04.1992 - VII R 92/91

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Steuerermäßigung auf Umsätze von …

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn es sich um individuell und nach künstlerischer Art gefertigte Schmuckteile handelt (BFH in BFHE 160, 93, BStBl II 1990, 763; BFH-Urteil vom 28. April 1992 VII R 92/91, BFH/NV 1992, 851 m. w. N.).

    Hierin liegt keine unsach gemäße Differenzierung, die allein einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellen würde (vgl. hierzu BFH in BFH/NV 1992, 851, 852 m. w. N.).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Der Gleichheitssatz in Verbindung mit der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht, jede wirtschaftliche Förderungsmaßnahme oder steuerliche Begünstigung allen Bereichen künstlerischen Schaffens gleichermaßen zugute kommen zu lassen; vielmehr können für die Beurteilung der Förderungsbedürftigkeit -- wie hier (vgl. 2. a) -- auch wirtschafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 5. März 1974 1 BvR 712/68, BVerfGE 36, 321, 331 ff.; vgl. auch BVerfG-Beschluß vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 116 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Der Gleichheitssatz in Verbindung mit der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht, jede wirtschaftliche Förderungsmaßnahme oder steuerliche Begünstigung allen Bereichen künstlerischen Schaffens gleichermaßen zugute kommen zu lassen; vielmehr können für die Beurteilung der Förderungsbedürftigkeit -- wie hier (vgl. 2. a) -- auch wirtschafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 5. März 1974 1 BvR 712/68, BVerfGE 36, 321, 331 ff.; vgl. auch BVerfG-Beschluß vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 116 m. w. N.).
  • EuGH, 18.09.1990 - C-228/89

    Farfalla Flemming / Hauptzollamt München-West

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    In seiner Entscheidung vom 18. September 1990 Rs. C-228/89 (EuGHE 1990 I, 3401, 3406 f., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1991, 248 f.) zur Tarifierung sog. Paperweights hat der EuGH im Erwägungsgrund 16 ausgeführt, der Umstand, daß einem Gegenstand ein künstlerischer Charakter zugeschrieben werden könne, habe nicht zwangsläufig dessen Zuordnung zu Kapitel 99 GZT zur Folge, da diese Eigenschaft im wesentlichen nach subjektiven und sich wandelnden Kriterien bestimmt werde.
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Der den ursprünglichen Steuerfestsetzungen beigefügte Vorbehalt der Nachprüfung verhindert grundsätzlich das Entstehen eines für die Bindung nach Treu und Glauben notwendigen Vertrauenstatbestandes (…Senatsentscheidung vom 11. November 1991 V B 45/91, BFH/NV 1992, 492; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 11.11.1991 - V B 45/91

    Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch Einschaltung eines …

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 89/93
    Der den ursprünglichen Steuerfestsetzungen beigefügte Vorbehalt der Nachprüfung verhindert grundsätzlich das Entstehen eines für die Bindung nach Treu und Glauben notwendigen Vertrauenstatbestandes (Senatsentscheidung vom 11. November 1991 V B 45/91, BFH/NV 1992, 492;… BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 334/84, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02

    Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei …

    Den Charakter von Handelswaren haben Gegenstände, die sich in einer zumindest potentiellen wirtschaftlichen Wettbewerbssituation mit anderen ähnlichen Erzeugnissen industrieller oder handwerklicher Herstellung befinden und nach ihrer äußeren Gestaltung vergleichbaren, industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen ähneln (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1990, I-3387 Rdnr. 19 und 20; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443, 444).

    Ob Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst oder Handelswaren i.S. der Anm. 3 zu Kap. 97 KN vorliegen, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung, die, falls verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und denkgesetzlich möglich, für das Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 443, 444;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 319, 320;… Senatsurteil in BFH/NV 1997, 724).

  • BFH, 10.12.2020 - V R 39/18

    Zur Steuerbefreiung von Theaterumsätzen gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

    Denn der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht, jede wirtschaftliche Förderungsmaßnahme oder steuerliche Begünstigung allen Bereichen künstlerischen Schaffens gleichermaßen zugutekommen zu lassen; vielmehr können für die Beurteilung der Förderungsbedürftigkeit auch wirtschafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 09.12.1993 - V R 89/93, BFH/NV 1995, 443, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68, BVerfGE 36, 321, 331 ff., und den BVerfG-Beschluss vom 29.11.1989 - 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 116).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2017 - 2 K 220/13

    Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG

    Hierin liegt keine unsachgemäße Differenzierung, die allein einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellen würde (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443).
  • BFH, 23.05.1996 - V R 54/95

    Milchquoteneinbringung in eine GbR

    Ein nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) geschütztes Vertrauen auf Beibehaltung eines Vorsteuerabzugs in einer Steuerfestsetzung ist durch den ihr beigefügten Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) regelmäßig nicht vorhanden (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591 unter 2. b; vom 9. Dezember 1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443 unter 2. d).
  • FG Köln, 10.04.2003 - 7 V 582/03

    Ernstlicher Zweifel am Ausschluss pflanzlicher Milchersatzprodukte vom ermäßigten …

    Vielmehr könnten für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit auch wirtschafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 89/93, BFH/NV 1995, 443).
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