Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Landgericht
- IWW
§ 72 Abs. 2 GVG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 43 Nr. 3 WEG, § 233 Satz 1, § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG, § 43 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 43 Abs. 2; GVG § 72 Abs. 2; ZPO § 233 Satz 1
Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht bei dem in der zutreffenden Rechtsmittelbelehrung benannten, für Wohnungseigentumssachen zuständigen Landgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Landgericht eingelegt (oder umgekehrt), kann ...
- rechtsportal.de
WEG § 43 Abs. 2
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsches Berufungsgericht kann seine Unzuständigkeit nicht "ohne Weiteres" erkennen
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Grenzen der Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts - Grenzen der Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Vertrauen des Rechtsmittelführers auf geeignete Maßnahmen des Gerichts zur Abwendung der Fristversäumnis nach Einreichen der Berufung bei nicht in der Rechtsmittelbelehrung benanntem Landgericht
Verfahrensgang
- AG Essen, 20.08.2020 - 196 C 6/20
- LG Dortmund, 28.01.2021 - 1 S 228/20
- BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 567
- MDR 2022, 261
- MDR 2022, 480
- NZM 2022, 256
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; Senat…, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).
Aus der maßgeblichen richterlichen Sicht ist eine Zuständigkeitsprüfung zu diesem Zeitpunkt weder erforderlich noch sinnvoll, weil die Zuständigkeit erst nach Eingang der Verfahrensakten, oft auch erst anhand der Rechtsmittelbegründung, abschließend beurteilt werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16;… Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 9; siehe auch BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10 f.).
- BGH, 12.11.2015 - V ZB 36/15
Berufung in Wohnungseigentumssachen: Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Wird die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht bei dem in der zutreffenden Rechtsmittelbelehrung benannten, für Wohnungseigentumssachen zuständigen Landgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Landgericht eingelegt (oder umgekehrt), kann das angerufene Berufungsgericht seine Unzuständigkeit nicht "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" erkennen, und der Rechtsmittelführer kann nicht darauf vertrauen, dass das Gericht seinerseits Maßnahmen ergreifen wird, um die Fristversäumnis abzuwenden (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16).In Verfahren mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug ist regelmäßig gerade nicht "leicht und einwandfrei" zu erkennen, welches Gericht zuständig ist, weil die Zuständigkeitskonzentration nur dann eintritt, wenn es sich in der Sache um eine sogenannte Binnenstreitigkeit handelt (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG aF i.V.m. § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG aF bzw. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG nF i.V.m. § 43 Abs. 2 WEG nF; vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16;… Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NZM 2017, 481 Rn. 15;… Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 14).
Aus der maßgeblichen richterlichen Sicht ist eine Zuständigkeitsprüfung zu diesem Zeitpunkt weder erforderlich noch sinnvoll, weil die Zuständigkeit erst nach Eingang der Verfahrensakten, oft auch erst anhand der Rechtsmittelbegründung, abschließend beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16;… Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 9;… siehe auch BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10 f.).
- BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Den insoweit hohen Sorgfaltsanforderungen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 7) ist der Prozessbevollmächtigte der Beklagten schon deshalb nicht gerecht geworden, weil er die zutreffende Rechtsmittelbelehrung nicht befolgt hat.Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99, 114;… BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 9; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99, 114;… BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; Senat…, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN). - BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
In Verfahren mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug ist regelmäßig gerade nicht "leicht und einwandfrei" zu erkennen, welches Gericht zuständig ist, weil die Zuständigkeitskonzentration nur dann eintritt, wenn es sich in der Sache um eine sogenannte Binnenstreitigkeit handelt (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG aF i.V.m. § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG aF bzw. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG nF i.V.m. § 43 Abs. 2 WEG nF; vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16; Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NZM 2017, 481 Rn. 15;… Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 14). - BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
In Verfahren mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug ist regelmäßig gerade nicht "leicht und einwandfrei" zu erkennen, welches Gericht zuständig ist, weil die Zuständigkeitskonzentration nur dann eintritt, wenn es sich in der Sache um eine sogenannte Binnenstreitigkeit handelt (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG aF i.V.m. § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG aF bzw. § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG nF i.V.m. § 43 Abs. 2 WEG nF; vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16;… Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NZM 2017, 481 Rn. 15; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 14). - BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09
Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Ob eine Hinweispflicht ausnahmsweise besteht, wenn das angerufene Gericht seine funktionelle Unzuständigkeit positiv erkennt (dazu BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683 Rn. 20), kann dahinstehen, weil das Landgericht Essen lediglich den Inhalt der Rechtsmittelbelehrung zur Kenntnis genommen hat. - BGH, 22.10.2020 - V ZB 45/20
Wohnungseigentumssache: Verweisung des Rechtsstreits auf Antrag an das zuständige …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Rn. 4 1. Zutreffend ist zunächst die Annahme des Berufungsgerichts, dass die Berufung fristwahrend nur bei dem Landgericht Dortmund als dem von der Regelung des § 72 Abs. 2 GVG aF vorgegebenen Berufungsgericht eingelegt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 4 mwN); denn bei einer Klage auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache (§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG aF i.V.m. § 43 Nr. 3 WEG aF). - BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Nach der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Rechtsprechung darf der Rechtsmittelführer etwa dann auf eine Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang vertrauen, wenn er die Rechtsmittelschrift versehentlich an das Ausgangsgericht gerichtet und damit für die Geschäftsstelle offenkundig falsch adressiert hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 11 ff.). - BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Aus der maßgeblichen richterlichen Sicht ist eine Zuständigkeitsprüfung zu diesem Zeitpunkt weder erforderlich noch sinnvoll, weil die Zuständigkeit erst nach Eingang der Verfahrensakten, oft auch erst anhand der Rechtsmittelbegründung, abschließend beurteilt werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NZM 2016, 168 Rn. 16; Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 9;… siehe auch BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10 f.). - BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10
Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der …
- BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17
Wiedereinsetzungsantrag bei Adressierung der Berufungsbegründung an unzuständiges …
- BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluß, Verschulden des …
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6).So liegt es etwa, wenn die Rechtsmittelschrift versehentlich an das Ausgangsgericht gerichtet und damit für die Geschäftsstelle offenkundig falsch adressiert war (BGH, Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6).
Andernfalls würde die Verantwortung für die Ermittlung des zuständigen Gerichts dem Antragsteller und seinem Prozessbevollmächtigten - anders als vom Bundesverfassungsgericht (…Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, juris Rn. 45;… Kammerbeschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, BVerfGK 7, 198, juris Rn. 8) und dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6 m.w.N.) verlangt - allgemein abgenommen und auf das angegangene unzuständige Gericht verlagert.
- BayObLG, 30.07.2024 - 204 VAs 36/24
Voraussetzungen und Umfang des Anspruches eines Strafmündigen auf Löschung seiner …
Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfG…, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, juris Rn. 45;… Kammerbeschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, BVerfGK 7, 198, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6 m.w.N.).Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6).
So liegt es etwa, wenn die Rechtsmittelschrift versehentlich an das Ausgangsgericht gerichtet und damit für die Geschäftsstelle offenkundig falsch adressiert war (BGH, Beschluss vom 09.12.2021 - V ZB 12/21 -, NJW-RR 2022, 567, juris Rn. 6).
- OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht
Dieses gilt in allen Fällen, in denen die eigene Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts offensichtlich ist, wie der vorherigen Befassung mit der Sache oder der leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbaren Rechtsbehelfsschrift (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.01.2006, Az. 1 BvR 2558/05; BGH, Beschluss v. 09.12.2021, Az. V ZB 12/21).
- BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24
Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!
Rn. 24 Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein oder ist die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" beziehungsweise "leicht und einwandfrei" zu erkennen, ist dieses deshalb grundsätzlich (lediglich) verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 1 b aa;… vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12 f.;… vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, aaO;… vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 14;… vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, aaO Rn. 5;… vom 8. Mai 2020 - LwZB 1/19, juris Rn. 7;… vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 14; vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21, NJW-RR 2022, 567 Rn. 6 f.;… vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 21;… vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, aaO;… vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24, NJW-RR 2025, 884 Rn. 17). - BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung …
Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anbringung eines Fristverlängerungsantrags nicht allgemein abgenommen und auf die Gerichte verlagert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21, MDR 2022, 261 Rn. 6). - BayObLG, 05.06.2025 - 203 VAs 145/25
Gewährung von Akteneinsicht, Akteneinsichtsgesuch, Staatsanwaltschaft, …
Zwar ist in der Regel bei einer offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit in Fürsorge für die Verfahrensbeteiligten ein leicht und zweifellos als fehlgeleitet erkennbarer Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 8. Januar 2025 - 204 VAs 418/24 -, juris Rn. 62; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -, juris). - BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Auslegung des …
Rn. 12 aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht keine generelle Fürsorgepflicht des unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21, MDR 2022, 261 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 07.02.2025 - 3 UF 115/24
Fristversäumnis wegen mangelnder Beschwerdebegründung
Danach muss dem Beteiligten und seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anbringung eines Fristverlängerungsantrags nicht allgemein abgenommen und auf die Gerichte verlagert werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23 -, Rn. 11; BGH MDR 2022, 261 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 VA 21/24
Zur Einsichtnahme in das VKH-Heft durch den Gegner des Scheidungsverfahrens
Erfolgt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstücks bei einer unzuständigen Stelle, ist das unzuständige Gericht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt z. B. BGH, Beschlüsse vom 09.12.2021, V ZB 12/21, Tz. 6 und vom 24.09.2025, VIII ZB 34/24, Tz. 23 f.; beide juris) lediglich verpflichtet, das Schriftstück im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten, wenn es seine Unzuständigkeit ohne Weiteres bzw. leicht und einwandfrei erkennen kann; erfolgt die Einreichung bei dem unzuständigen Gericht so rechtzeitig, dass der Einreicher von einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang dergestalt ausgehen kann, dass das Schriftstück die zuständige Stelle noch innerhalb der Frist erreicht, wirkt sich der Anwaltsfehler der Falscheinreichung allerdings nicht mehr ursächlich auf die Fristversäumnis aus, sollte eine verspätete Weiterleitung erfolgen. - BayObLG, 03.06.2025 - 203 VAs 145/25 Zwar ist in der Regel bei einer offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit in Fürsorge für die Verfahrensbeteiligten ein leicht und zweifellos als fehlgeleitet erkennbarer Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 8. Januar 2025 - 204 VAs 418/24 -, juris Rn. 62; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".