Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der Verwaltungsbehörde an den Betroffenen in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 FamFG, § 417 FamFG
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der Verwaltungsbehörde an den Betroffenen in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch des asylsuchenden Betroffenen auf Aushändigung des Antrags auf Freiheitsentziehung durch die Verwaltungsbehörde
- frsh.de
Abschiebungshaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 23 Abs. 2; FamFG § 417
Anspruch des asylsuchenden Betroffenen auf Aushändigung des Antrags auf Freiheitsentziehung durch die Verwaltungsbehörde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschiebehaftsache: Antrag muss ausgehändigt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antragserfordernis bei der Abschiebehaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 257
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Ist der Betroffene ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden; dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN). - BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09
Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Rn. 10 5. Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betroffenen in beiden Vorinstanzen drückt der gleichwohl angeordneten und aufrechterhaltenen Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 16).
- BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13
Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …
Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 13). - BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache …
Die Haftanordnung durfte nicht ergehen, weil der Haftantrag der beteiligten Behörde dem Betroffenen nach dem maßgeblichen Inhalt des Protokolls nicht, wie aber geboten (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 f. Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10), zu Beginn der Anhörung in Kopie ausgehändigt und (mündlich) übersetzt worden ist. - BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11
Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung …
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Haftantrag dem Betroffenen vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).Andernfalls kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, zu sämtlichen Angaben der Behörde Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, aaO …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9 aaO), was zur Folge hat, dass in dem Rechtsbeschwerdeverfahren von einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ausgegangen werden muss.
Die im Protokoll der Anhörung festgehaltene bloße Bekanntmachung und Erörterung genügt nicht (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei der …
Die nur auszugsweise Übersetzung und die unterlassene Aushändigung des Haftantrags verletzten zwar den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich sei, dass der Betroffene im Stande sei, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 179/11 - und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11 -, juris). - BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht …
Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8;… Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8). - BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten - …
Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Kopie des Haftantrags ausgehändigt werden und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8). - BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen …
Zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. …und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10). - BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11
Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der …
Zur Wahrung des Grundrechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, dass ihm der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (…Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f. und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.).Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 …und vom 27. September 2012 - V ZB 50/12, Rn. 7, juris).
- BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des …
Rn. 11 b) Ob der Haftantrag dem Betroffenen weder übersetzt noch ausgehändigt worden ist, wie die Rechtsbeschwerde weiter geltend macht, und die Haftanordnung auch deshalb rechtswidrig ist (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 6 ff.), bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12
Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde …
Der in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Aussetzungsantrag (vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juli 2011 - V ZB 141/11, InfAuslR 2011, 399 mwN) hat in der Sache Erfolg.Die Bekanntgabe des Haftantrags ist jedoch notwendige Voraussetzung für die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs, da andernfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der Behörde zu äußern (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 9).
- BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13
Zur Haftung des Ausländers für Kosten der gegen ihn angeordneten Sicherungshaft
- BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11
Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei …
- BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11
Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur …
- BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11
Verletzung des rechtlichen Gehörs eines in die Bundesrepublik Deutschland …
- BGH, 08.02.2012 - V ZB 260/11
Gehörsverletzung durch Beschränkung der Mitteilung im Haftantrag auf einen Antrag …
- BGH, 06.03.2012 - V ZB 277/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Abschiebungshaft gegenüber …
- BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass …
- LG München I, 13.03.2012 - 13 T 1606/12
Abschiebehaftverfahren: Gehörsverletzung bei unterlassener Übermittlung und …
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12
Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen
- LG Bielefeld, 29.05.2024 - 23 T 177/24
- BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12
Anforderungen an die Bekanntgabe des Antrags auf Anordnung der Haft zur Sicherung …
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer …
- BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12
Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen …
- LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19
Unzureichende Reisedokumente
- BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11
Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs …
- BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12
Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen
- BGH, 19.09.2012 - V ZB 79/12
Rechtsfolgen der Nichtaushändigung des Antrags auf Anordnung der Haft zur …
- BGH, 30.03.2012 - V ZB 196/11
Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags; Notwendigkeit des Vorliegens …
- VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
- BGH, 30.08.2012 - V ZB 275/11
Notwendigkeit des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags für die Rechtmäßigkeit …
- BGH, 18.09.2013 - V ZB 129/12
Anfordrungen an die persönliche Anhörung im Zusammenhang mit der Anordnung der …
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das eine Sicherungshaft …
- LG Stade, 10.10.2014 - 9 T 104/14
Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Abschiebehaft
- LG Bonn, 16.07.2014 - 4 T 212/14
Anordnung der Haft zur Rückführung eines Ausländers
- LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des …
- LG Landshut, 16.05.2023 - 64 T 1124/23
Abschiebungshaft: Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen
- LG Augsburg, 28.11.2011 - 52 T 3723/11
Abschiebehaftverfahren: Anordnung der Sicherungshaft ohne Bekanntgabe des …
- LG Regensburg, 11.05.2023 - 52 T 135/23
Einstweilige Anordnung, Ermessensausübung, Begründung der Rechtsbeschwerde, …
- LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12
Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2011 - V ZB 141/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Freiheitsentziehungsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterlassener Übermittlung des Abschiebungshaftantrags vor der Anhörung des Betroffenen; unterbliebene Übersetzung des Haftantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG, § 23 Abs 2 FamFG, § 64 Abs 3 FamFG, § 417 Abs 2 FamFG
Freiheitsentziehungsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterlassener Übermittlung des Abschiebungshaftantrags vor der Anhörung des Betroffenen; unterbliebene Übersetzung des Haftantrags - Wolters Kluwer
Ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs bei fehlender Übersetzung des Haftantrags und damit fehlender Bekanntgabe des gesamten Antragsinhalts
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FamFG § 23 Abs. 2
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Vollziehbarkeit, Haftbeschluss, rechtliches Gehör, Anhörung, Übersetzung, Sachaufklärungspflicht, Bekanntgabe - ra.de
- rechtsportal.de
FamFG § 23 Abs. 2; FamFG § 417 Abs. 2
Ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs bei fehlender Übersetzung des Haftantrags und damit fehlender Bekanntgabe des gesamten Antragsinhalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Abschiebehaftsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 01.07.2011 - V ZB 141/11
Ist der Betroffene ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden; dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN). - BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09
Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem …
Auszug aus BGH, 01.07.2011 - V ZB 141/11
Rn. 10 5. Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betroffenen in beiden Vorinstanzen drückt der gleichwohl angeordneten und aufrechterhaltenen Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 16). - BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10
Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne …
Auszug aus BGH, 01.07.2011 - V ZB 141/11
Rn. 4 1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14
Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung; …
Rn. 28 Zu welchem Zeitpunkt das Amtsgericht hiernach dem Kläger den Verlängerungsantrag der Bundespolizei spätestens hätte übermitteln müssen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2011 - V ZB 141/11 - InfAuslR 2011, 399 …und vom 4. März 2010 a.a.O.), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, da nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und damit für das Revisionsgericht grundsätzlich bindenden (§ 137 Abs. 2 VwGO) Feststellungen des Berufungsgerichts dem Kläger der Antrag weder vor noch zu Beginn der Anhörung und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, unter Eröffnung einer Möglichkeit zur erneuten persönlichen Anhörung, übermittelt worden ist. - LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11
Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der …
Rn. 6 Letztlich müsse der Haftantrag entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2011 (Az.: V ZB 141/11) zwingend übersetzt und ausgehändigt werden, damit dieser ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme habe.Ist der Betroffene ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden; dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az.: V ZB 141/11; BGH, Beschluss vom 04.03.2010, InfAuslR 2010, 246).
Anderenfalls könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage gewesen sei, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde zu äußern (BGH, Beschluss vom 01.07.2011, Az.: V ZB 141/11).
- LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13
Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur …
Rn. 36 Nur dann, wenn der Betroffene im Hinblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles ohne vorherige Kenntnis des Inhaltes des Haftantrages der Ausländerbehörde nicht dazu in der Lage ist, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2011 - V ZB 141/11, InfAuslR 2011, 399 - 300, juris Rn. 7).In Fällen wie dem vorliegenden, die einen einfachen und überschaubaren Sachverhalt betreffen, genügt die Eröffnung des Haftantrages zu Beginn der Anhörung (vgl. BGH, InfAuslR 2011, 399 - 300, juris Rn. 7).
- BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12
Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde …
Der in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Aussetzungsantrag (vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juli 2011 - V ZB 141/11, InfAuslR 2011, 399 mwN) hat in der Sache Erfolg. - BGH, 14.08.2013 - V ZB 119/13
Vorauussetzungen für einen Sicherungshaftantrag
Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Aussetzungsantrag (vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Juli 2011 - V ZB 141/11, InfAuslR 2011, 399 mwN) hat in der Sache Erfolg. - LG Köln, 18.08.2017 - 39 T 142/17
Anordnung von Abschiebungshaft in Form von Sicherungshaft bei Ausreisepflicht …
Ist der Betroffene ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen, muss ihm der Antrag vor der Anhörung übermittelt werden; dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (BGH, Beschluss vom 01.07.2011, Az.: V ZB 141/11, zitiert nach: juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".