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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26435
BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15 (https://dejure.org/2017,26435)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - V ZB 163/15 (https://dejure.org/2017,26435)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - V ZB 163/15 (https://dejure.org/2017,26435)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebungshaftsache: Zuständigkeit des Haftrichters für die Prüfung der Haftfähigkeit; Prüfungspflicht der beteiligten Behörde und der Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60a Abs 2 AufenthG, § 62 Abs 3 S 3 AufenthG
    Abschiebungshaftsache: Zuständigkeit des Haftrichters für die Prüfung der Haftfähigkeit; Prüfungspflicht der beteiligten Behörde und der Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, Art. ... 104 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, § 60a Abs. 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 68 Abs. 3, § 420 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der angeordneten Sicherungshaft; Bedeutung einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Betroffenen im Verfahren der Freiheitsentziehung; Prüfung der Haftfähigkeit des Betroffenen durch den Haftrichter; Behördliche und gerichtliche Prüfung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der angeordneten Sicherungshaft; Bedeutung einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Betroffenen im Verfahren der Freiheitsentziehung; Prüfung der Haftfähigkeit des Betroffenen durch den Haftrichter; Behördliche und gerichtliche Prüfung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Zuständigkeit des Haftrichters für die Prüfung der Haftfähigkeit; Prüfungspflicht der beteiligten Behörde und der Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die Haftfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die fehlende Reisefähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten …

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15
    Zu einer Verletzung der Rechte des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG führt ein Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren deshalb nur, wenn diese Voraussetzungen nicht vorlagen und die Anhörung auch im Beschwerdeverfahren zwingend geboten war (Senat, Beschluss vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 12 mwN).

    Dazu hat er eigene Ermittlungen anzustellen; insbesondere muss er sich über den Stand und die Erfolgsaussichten eines behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen, in dem über das Vorliegen etwaiger Abschiebungshindernisse oder die Notwendigkeit begleitender Maßnahmen entschieden wird (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16).

    Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen (…Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11 und vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 14).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung …

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15
    Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen (Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11 …und vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 14).
  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Notwendigkeit einer Sachaufklärung bei möglicherweise fehlender Haftfähigkeit

    Der Haftrichter hat in einem solchen Fall nur zu prüfen, ob die Abschiebung trotz des von dem Betroffenen geltend gemachten Abschiebungshindernisses durchgeführt werden kann (…BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 23 f.;… vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 14;… vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11;… vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16; vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 Rn. 8).
  • LG Hannover, 17.12.2021 - 53 T 35/21

    Beschwerde im Zusammenhang mit einer Abschiebung eines Ausländers ohne gültige …

    Unabhängig davon, dass die von der Beschwerdeführerin in der Anhörung vorgebrachten Einwände eigentlich nicht die Gewahrsamsanordnung als solche, sondern die Durchführung derAbschiebung betreffen und damit haftrichterlich grundsätzlich nicht zu prüfen sind, sondern im Wege verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes geltend zu machen sind (BGH Beschl. 01.06.2017 - V ZB 163/15), ist die durch § 60a Abs. 2c AufenthG vorgegebene Vermutung zu berücksichtigen.

    Unabhängig davon, dass die von der Beschwerdeführerin in der Anhörung vorgebrachten Einwände eigentlich nicht die Gewahrsamsanordnung als solche, sondern die Durchführung der Abschiebung betreffen und damit haftrichterlich grundsätzlich nicht zu prüfen sind, sondern im Wege verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes geltend zu machen sind (BGH Beschl. 01.06.2017 - V ZB 163/15), ist die durch $& 60a Abs. 2c AufenthG vorgegebene Vermutung zu berücksichtigen.

  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen …

    Rn. 67 Die Prüfung von und die Entscheidung über solche Abschiebungshindernisse sind nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht Gegenstand eines Verfahrens über die Anordnung von Sicherungshaft, sondern den Verwaltungsgerichten vorbehalten; der Haftrichter und folglich auch das Beschwerdegericht in der Beschwerdeinstanz haben sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend solche Abschiebungshindernisse zu erkundigen und zu prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14 - in juris Rn. 16, zur Frage zur Bewertung familiärer Bindungen; BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 163/15 - in juris Rn 8, zur Frage einer fehlenden oder eingeschränkten Reisefreiheit).
  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
    Der Haftrichter und folglich auch das Beschwerdegericht in der Beschwerdeinstanz haben sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend solche Abschiebungshindernisse zu erkundigen und zu prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14 - in juris Rn. 16, zur Frage zur Bewertung familiärer Bindungen; BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 163/15 - in juris Rn 8, zur Frage einer fehlenden oder eingeschränkten Reisefreiheit).
  • OVG Bremen, 19.02.2026 - 2 S 42/26

    Durchsuchung zur Abschiebung; Prüfung von Abschiebungshindernissen und …

    )Rechtsschutzverfahrens, zu überprüfen, ob Abschiebungshindernisse bestehen, z.B. weil eine Reiseunfähigkeit die Aussetzung der Abschiebung erforderlich macht (vgl. ähnlich für die Anordnung der Abschiebungshaft gem. § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG BGH, Beschl. v. 01.06.2017 - V ZB 163/15, juris Rn. 8; juris;… Beschl. v. 28.02.2023 - XIII ZB 68/21, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 79/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebehaft

    Eine solche Rechtsverletzung durch das Gericht kann gemäß §§ 426, 62 Abs. 1 FamFG Gegenstand einer Feststellung sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8;… vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 Rn. 9;… Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 426 Rn. 4).
  • LG Krefeld, 21.09.2023 - 7 T 56/23
    Der Haftrichter und folglich auch das Beschwerdegericht in der Beschwerdeinstanz haben sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend solche Abschiebungshindernisse zu erkundigen und zu prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14 - in juris Rn. 16, zur Frage zur Bewertung familiärer Bindungen; BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 163/15 - in juris Rn 8, zur Frage einer fehlenden oder eingeschränkten Reisefreiheit).
  • LG Coburg, 07.11.2022 - 41 T 25/21

    Keine (Abschiebungs-)Haftunfähigkeit wegen Selbstmordgefahr

    Der Haftrichter hat nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur festzustellen, ob die Abschiebung nach den von der beteiligten Behörde ergriffenen Maßnahmen und im Hinblick auf etwaige von dem Betroffenen bei den Verwaltungsgerichten eingeleitete Verfahren voraussichtlich durchgeführt werden kann, BGH, Beschluss vom 01.06.2017, Az. V ZB 163/15.
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 54/20

    Rechtsbeschwerde eines in Haft sitzenden Abzuschiebenden wegen Verzögerung seiner …

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die weitere Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 GG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 f. mwN, und vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 [juris Rn. 9 mwN];… Keidel/Göbel, FamFG, 20. Auflage, § 426 Rn. 4).
  • LG Bielefeld, 09.04.2021 - 23 T 423/20
    Rn. 21 Ob eine fehlende bzw. eingeschränkte Reisefähigkeit eine Aussetzung der Abschiebung oder begleitende (Vorsorge-)Maßnahmen erforderlich macht(e), haben dagegen Behörde und Verwaltungsgerichte, nicht jedoch der Haftrichter zu prüfen (BGH, Beschluss vom 01.06.2017, V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380).
  • LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 T 106/18
  • LG Bielefeld, 14.06.2019 - 23 T 270/19
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