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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3904
BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09 (https://dejure.org/2010,3904)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - V ZB 203/09 (https://dejure.org/2010,3904)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - V ZB 203/09 (https://dejure.org/2010,3904)
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  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über Italien eingereisten russischen Staatsangehörigen für die Dauer von längstens sechs Wochen; Haftentlassung eines Asylbewerbers infolge einer länger als vier Wochen dauernden Bearbeitung seines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 3, FamFG § 26, GG Art. 2 Abs. 2
    Abschiebungshaft, Asylantrag, Drei-Monats-Frist, Prognose, Sachaufklärungspflicht, Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über Italien eingereisten russischen Staatsangehörigen für die Dauer von längstens sechs Wochen; Haftentlassung eines Asylbewerbers infolge einer länger als vier Wochen dauernden Bearbeitung seines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    aa) Soweit der Betroffene rügt, die Vorinstanzen hätten die Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG beiziehen müssen, scheitert diese Verfahrensrüge schon daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen der Tatrichter der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. auch Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 19 = InfAuslR 2010, 246, 248 f.).

    Für den Fall, dass das Beschwerdegericht zu einer Zurückweisung des Fortsetzungsfeststellungsantrages gelangen sollte, weist der Senat im Hinblick auf die Kostenentscheidung darauf hin, dass in Abschiebehaftsachen von der Erhebung der Dolmetscherkosten abzusehen ist (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 20, juris).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Diese tatrichterliche Würdigung ist zwar im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 193/09, Rdn. 20, juris), in diesem Rahmen aber zu beanstanden.

    Soweit die Ausländerbehörde hierzu keine konkreten Tatsachen mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 193/09, Rdn. 20, juris).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft, wenn sich die Hauptsache durch die Haftentlassung - wie hier - erledigt hat und mit dem Rechtsmittel nur noch das Ziel verfolgt wird, die Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festzustellen (vgl. nur Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 9 ff., juris = InfAuslR 2010, 249, 250).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Die freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG setzt zwar Maßstäbe auch für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage der richterlichen Entscheidungen (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Anders als etwa bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (…BVerfG, aaO, 2661) vorenthalten und damit eine grundlegende Verfahrensgarantie als solche missachtet wird, stellen unzureichende Ermittlungen im Zusammenhang mit der nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu treffenden Prognose keine vergleichbar gravierende Verletzung der Aufklärungspflicht dar (vgl. Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 204/09, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Anders als etwa bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (…BVerfG, aaO, 2661) vorenthalten und damit eine grundlegende Verfahrensgarantie als solche missachtet wird, stellen unzureichende Ermittlungen im Zusammenhang mit der nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu treffenden Prognose keine vergleichbar gravierende Verletzung der Aufklärungspflicht dar (vgl. Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 204/09, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    a) Sowohl die Beschwerdeals auch die Ausgangsentscheidung des Amtsgerichts, die im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls Gegenstand der Rechtskontrolle ist (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 14, juris), halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Das gilt umso mehr, als der für die Prognose nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG maßgebliche Zeitraum von drei Monaten bereits mit der ersten Haftanordnung zu laufen beginnt (Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10;… Rdn. 18, juris).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages …

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
    Ein Asylantrag lag frühestens mit dem Eingang bei dem Bundesamt am 8. Oktober 2009 vor (vgl. Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Die erforderliche Prognose darf nur auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage getroffen werden (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 17) und hat sich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Umstände zu erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 22;… Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu …

    Diese - in keiner Weise näher konkretisierte - formelhafte Wendung ist nicht geeignet, konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und zu dem Zeitraum, in welchem die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, Rn. 9, juris), zu ersetzen.

    Unzureichende Ermittlungen im Zusammenhang mit der nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu treffenden Prognose entziehen der Haftanordnung nicht von vorneherein jede Grundlage und drücken der vollzogenen Haft nicht ohne weiteres den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, Rn. 11, juris).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben …

    Rn. 11 a) Zwar ist bei unzureichenden Feststellungen im Zusammenhang mit der nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu treffenden Prognose eine Zurückverweisung der Sache zwecks weiterer Aufklärung möglich, wenn dem Betroffenen hierzu rechtliches Gehör gewährt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, Rn. 11, juris).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Diese darf nur auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage getroffen werden (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 17) und hat sich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Umstände zu erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 22;… Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8, juris).

    Bei unzureichenden Feststellungen im Zusammenhang mit der nach § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG zu treffenden Prognose ist eine Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zwecks weiterer Aufklärung möglich, wenn dem Betroffenen hierzu rechtliches Gehör gewährt werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 11 juris; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, Rn. 11, juris).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der …

    Rn. 19 bb) Der Betroffene hat dargelegt, welche entscheidungserheblichen Informationen den Ausländerakten entnommen werden konnten (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 156; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, Rn. 7, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer …

    Anders als bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG, InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2661) vorenthalten und damit eine essentielle Verfahrensgarantie als solche missachtet wird (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 11), stellt die fehlende oder unzureichende Beteiligung der Ehefrau keine vergleichbar gravierende Verfahrenswidrigkeit dar.
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers …

    Vielmehr bedarf es der Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG (Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die …

    Rn. 12 c) Die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erforderliche Prognose darf zudem nur auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage getroffen werden (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 17).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur …

    Dieser Umstand führt aber nicht ohne weiteres zu einem Erfolg der mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG weiterhin zulässigen Beschwerde, da unzureichende Ermittlungen des Haftrichters der vollzogenen Haft nicht ohne weiteres den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrücken (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16

    Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für …

    Rn. 16 2. Soweit der Betroffene beanstandet, die Vorinstanzen hätten die Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG beiziehen müssen, scheitert diese Verfahrensrüge schon daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen der Tatrichter der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 7 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2024 - 18 T 227/24

    Erlöschen der Duldung mit Bekanntgabe des Abschiebungstermins

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.06.2024 - 18 T 3035/24

    Erfolglose Beschwerde eines iranischen Staatsangehörigen gegen die Anordnung von …

  • AG Soest, 28.06.2017 - 25 XIV (B) 8/17
  • LG Bielefeld, 19.09.2017 - 23 T 538/17

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines …

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