Rechtsprechung
| BGH, 07.10.2026 - V ZB 31/26 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Amberg, 23.02.2026 - 1 K 57/24
- LG Amberg, 18.03.2026 - 33 T 167/26
- BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
- BGH, 07.10.2026 - V ZB 31/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2026 - V ZB 35/26
Entweder Einzelrichter oder grundsätzliche Bedeutung!
Auszug aus BGH, 07.10.2026 - V ZB 31/26
Insbesondere ist die Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels nicht deshalb unwirksam, weil sie durch den Einzelrichter und nicht durch die Kammer erfolgt ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 16. September 2026 - V ZB 35/26, juris Rn. 2 mwN).Diesen Verstoß hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 16. September 2026 - V ZB 35/26, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 21.05.2026 - V ZB 90/25
Bietinteressant darf Namen des Grundstückseigentümers erfahren
Auszug aus BGH, 07.10.2026 - V ZB 31/26
Die Zurückverweisung der Sache erfolgt an den Einzelrichter, der zunächst zu überprüfen haben wird, ob angesichts des zwischenzeitlich in einem Parallelverfahren ergangenen Beschlusses des Senats vom 21. Mai 2026 (V ZB 90/25, WM 2026, 1192) die gemäß § 568 Abs. 1 Satz 2 ZPO für eine Übertragung an die Kammer erforderlichen Voraussetzungen noch gegeben sind.
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Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 570 Abs. 3 ZPO, § 570 Abs. 3, § 575 Abs. 5 ZPO, § 9 ZVG, §§ 30 ff., § 74a ff., § 86 ZVG, § 769 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 2 ZPO, § 42 Abs. 1 ZVG, § 74a Abs. 5 ZVG, § 66 Abs. 1 ZVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 575 Abs. 5 ; ZPO § 570 Abs. 3
Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Unzulässigkeit; Funktionellke Unzuständigkeit des Senats als Rechtsbeschwerdegericht für Maßnahme - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Amberg, 23.02.2026 - 1 K 57/24
- LG Amberg, 18.03.2026 - 33 T 167/26
- BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
- BGH, 07.10.2026 - V ZB 31/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05
Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Rechtsmittelgericht nach dessen pflichtgemäßem Ermessen die Möglichkeit zu eröffnen, die von den im Instanzenzug vorausgegangenen Entscheidungen ausgehenden Wirkungen für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens zu hemmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, NJW-RR 2006, 332 Rn. 5).Durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung kann das Rechtsmittelgericht verhindern, dass die angegriffene, noch nicht rechtskräftige Entscheidung Wirkungen entfaltet, die durch eine von dem Rechtsmittelgericht später zu treffende ersetzende Sachentscheidung nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, aaO Rn. 6).
Rn. 6 b) Die Vorschrift des § 570 Abs. 3 ZPO eröffnet dem Rechtsmittelgericht aber nur die Möglichkeit, einstweilige Anordnungen in Bezug auf die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung zu treffen (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2018 - VII ZB 18/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, NJW-RR 2006, 332 Rn. 7).
Anordnungen nach § 570 Abs. 3, § 575 Abs. 5 ZPO sind keine einstweiligen Verfügungen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, aaO), durch die auch weitergehende Regelungen getroffen werden können (…vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., vor § 916 Rn. 1c).
- BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16
Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung …
Auszug aus BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
Rn. 10 a) Eine derartige Anordnung verstieße gegen das auch im Anordnungsverfahren nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO geltende grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache, die nur unter besonderen, engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. zum einstweiligen Verfügungsverfahren BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16, GRUR 2018, 292 Rn. 34). - BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18
Einstweilige Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen einen Pfändungs- und …
Auszug aus BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
Rn. 6 b) Die Vorschrift des § 570 Abs. 3 ZPO eröffnet dem Rechtsmittelgericht aber nur die Möglichkeit, einstweilige Anordnungen in Bezug auf die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - VII ZB 18/18, juris Rn. 4;… Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, NJW-RR 2006, 332 Rn. 7).
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