Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2, 574 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei Entscheidung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 85 Abs 2 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 520 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei Entscheidung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2, 574 Abs. 2 Nr. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anspruch auf rechtliches Gehör - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag erst nach Frist!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Taschenjurist und die Wiedereinsetzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die zu schnelle Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.07.2010 - 7 O 374/08
- OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1363
- MDR 2011, 558
- FamRZ 2011, 885
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10
In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfG, BVerfGE 53, 219, 222;… vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 128 Rn. 6 jeweils mwN).
- BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer …
Denn es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht - wie das Berufungsgericht - einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz versehentlich nicht berücksichtigt, weil er ihm nicht rechtzeitig vorgelegt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 33/04, nv Rn. 5;… vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, WM 2010, 1788 Rn. 14; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4;… Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721 Rn. 7;… BVerfG, AnwBl 2015, 273 Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17
Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit …
Rn. 97 Vgl. BGH, Beschluss vom 17.2.2011 - V ZB 310/10 -, NJW 2011, 1363 = juris, Rn. 4, 11; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2015 - 4 B 1479/14 -, NVwZ-RR 2015, 561 = juris, Rn. 9 ff. - BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur …
Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5;… Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 6, jeweils mwN).
- BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …
Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4). - BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen …
Durch eine vorzeitige Entscheidung ist der Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör aber nur dann verletzt, wenn die Partei, die die Frist versäumt hat, substanziiert darlegt, dass sie vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist noch weiter vorgetragen hätte, so dass das Gericht den ergänzenden Vortrag bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen können (Abgrenzung zu BGH, 17. Februar 2011, V ZB 310/10, NJW 2011, 1363).Rn. 17 aa) Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde allerdings darauf hin, dass das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden darf und dass eine vorzeitige Entscheidung den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen kann (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …
Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011, V ZB 310/10, NJW 2011, 1363).Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im …
Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 237/06, GI aktuell 2010, 290 Rn. 4; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4). - BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel …
Da eine vorzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen kann (Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4 mwN), bedarf es der Angabe der für den Fristlauf maßgeblichen Daten. - BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 25/12
Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung
Vor diesem Datum hätte das Berufungsgericht keine Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4) und infolgedessen auch keine Entscheidung über die Berufung (…vgl. Musielak/Ball, aaO, § 522 Rn. 8) treffen dürfen. - BGH, 10.04.2025 - V ZB 59/24
Unverschuldete Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Verletzung des Anspruchs …
Unerheblich ist insoweit, dass der Schriftsatz vom 12. September 2024 eine Reaktion auf die Verwerfungsentscheidung des Berufungsgerichts darstellte; er ist jedenfalls, worauf es entscheidend ankommt, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingegangen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 6). - BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 26/12
- OLG Stuttgart, 03.03.2025 - 4 W 11/25
Voraussetzungen der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die zum Termin nicht …
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