Rechtsprechung
| BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen bei Weigerung zur Antragsstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 S 1 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen bei Weigerung zur Antragsstellung - IWW
§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § ... 574 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 520 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB, § 234 Abs. 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
Keine Wiedereinsetzung von Amts wegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 236 Abs. 2 S. 2 Hs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 236 Abs. 2 S. 2 Hs. 2
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht: Keine Wiedereinsetzung von Amts wegen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Antrag - keine Wiedereinsetzung!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wiedereinsetzungsantrag der störrischen Partei fehlt, keine Wiedereinsetzung von Amts wegen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die störrische Partei - und keine Wiedereinsetzung von Amts wegen
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Antrag, keine Wiedereinsetzung! (IBR 2025, 383)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 05.10.2023 - 1 O 130/23
- OLG Frankfurt, 23.05.2024 - 11 U 97/23
- BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2013 - III ZR 168/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag: Erkennbarkeit des …
Auszug aus BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Die Vorschrift des § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO soll lediglich verhindern, dass die Partei einen unverschuldeten Rechtsverlust allein deshalb erleidet, weil sie keinen Wiedereinsetzungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - III ZR 168/12, NJW-RR 2013, 692 Rn. 19).Erklärt die Partei, nachdem sie von dem Gericht auf die Fristversäumung hingewiesen worden ist, sie stelle keinen Wiedereinsetzungsantrag, darf ihr über § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Wiedereinsetzung nicht gegen ihren Willen aufgedrängt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - III ZR 168/12, aaO;… MüKoZPO/Stackmann, 7. Aufl., § 236 Rn. 22 mwN).
- BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der …
Auszug aus BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat (§ 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO) wurde mit dem Wegfall der eine Erstellung der Berufungsbegründung hindernden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, also mit Ablauf des 22. Januar 2024 in Gang gesetzt (§ 234 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 9, 11), und endete mit Ablauf des 22. Februar 2024 (§ 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB). - BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22
Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an konkludente Antragstellung; Nachweis der …
Auszug aus BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Weitere Voraussetzung ist, dass die Gründe für die unverschuldete Fristversäumnis innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12; BGH Beschluss vom 21. Februar 2023 - VIII ZB 17/22, MDR 2023, 861 Rn. 29, jeweils mwN). - BGH, 12.11.2020 - V ZB 32/20
Einlegen der Berufung durch einen Anwalt ohne Angabe der Person des …
Auszug aus BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Insbesondere ist der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2020 - V ZB 32/20, NJW-RR 2021, 506 Rn. 4). - BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13
Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des …
Auszug aus BGH, 08.05.2025 - V ZB 44/24
Weitere Voraussetzung ist, dass die Gründe für die unverschuldete Fristversäumnis innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12;… BGH Beschluss vom 21. Februar 2023 - VIII ZB 17/22, MDR 2023, 861 Rn. 29, jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 6 U 99/24
Formverstoß bei Einreichung einer Berufungsbegründung per Telefax; unverzügliche …
Rn. 25 Auch wenn kein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt ist, kann die Wiedereinsetzung gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO von Amts wegen gewährt werden, wenn die versäumte Prozesshandlung - wie hier - innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wird und Gründe für die unverschuldete Fristversäumnis innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2025 - V ZB 44/24 -, Rn. 11, juris; BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13 -, Rn. 12, juris).
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