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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6765
BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09 (1) (https://dejure.org/2009,6765)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - V ZB 46/09 (1) (https://dejure.org/2009,6765)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - V ZB 46/09 (1) (https://dejure.org/2009,6765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; ZVG § 79; ; ZVG § 85a Abs. 1; ; ZVG § 95; ; ZPO § 568; ; ZPO § 765a

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen die Durchführung der Zwangsversteigerung einer Immobilie; Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen den Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters i.R.d. Zurückweisung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter; Erteilung des Zuschlags bei Rechtsmissbräuchlichkeit des Angebots im ersten Versteigerungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung ist der mit der Zuschlagsbeschwerde erhobene Einwand, das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot sei rechtsmissbräuchlich gewesen (vgl. Senat, BGHZ 172, 218; 177, 334),nicht deshalb unbeachtlich, weil die Schuldnerin den Zuschlagsversagungsbeschluss nicht angefochten hat und dieser daher rechtskräftig geworden ist.

    Ihre Anfechtbarkeit steht einer Überprüfung nach § 79 ZVG daher ebenso wenig entgegen wie in den Fällen des § 95 ZVG (Senat, BGHZ 172, 218, 236).

  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Bei der Beschlussfassung über den Zuschlag ist das Vollstreckungsgericht nach § 79 ZVG an eine im Verlauf des Verfahrens zuvor getroffene Entscheidung auch dann nicht gebunden, wenn diese nach § 95 ZVG anfechtbar war, aber nicht angefochten worden ist (Senat, BGHZ 169, 305).

    Alle übrigen Vorabentscheidungen, die das Vollstreckungsgericht getroffen hat und die von der Rechtsmittelinstanz nicht überprüft worden sind, entfalten demgegenüber bei der Entscheidung über den Zuschlag und über eine dagegen gerichtete Beschwerde keine Bindungswirkung (Senat, BGHZ 169, 305, 307); das gilt unabhängig davon, welche Einwände das Vollstreckungsgericht bei seinen früheren Entscheidungen erwogen und berücksichtigt hatte.

  • BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08

    Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung ist der mit der Zuschlagsbeschwerde erhobene Einwand, das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot sei rechtsmissbräuchlich gewesen (vgl. Senat, BGHZ 172, 218; 177, 334),nicht deshalb unbeachtlich, weil die Schuldnerin den Zuschlagsversagungsbeschluss nicht angefochten hat und dieser daher rechtskräftig geworden ist.

    Ob das in dem ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebot ausschließlich dazu diente, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG zu Gunsten der Gläubigerin und zu Lasten der Schuldnerin zu Fall zu bringen und daher rechtmissbräuchlich war (vgl. Senat, BGHZ 177, 334), kann offen bleiben, wenn der Schuldnerin gemäß § 765a ZPO wegen sittenwidriger Verschleuderung des Grundbesitzes Vollstreckungsschutz durch Versagung des Zuschlags (…dazu Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einl. Anm. 58.3 und § 83 Anm. 4.1 l) zu gewähren war.

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Verschleuderung - ein krasses Missverhältnis von Grundstückswert und Meistgebot sowie das Vorliegen konkreter Umstände, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649) - lagen bei der Entscheidung über den Zuschlag vor.

    Besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem festgesetzten Verkehrswert und dem Meistgebot und liegen konkrete Umstände vor, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen, muss der beantragte Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Eine Kostenentscheidung wird im neuen Beschwerdeverfahren nicht veranlasst sein, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne des §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Der von Amts wegen zu beachtende Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, zur Aufhebung der Entscheidung des Einzelrichters (BGHZ 154, 200, 202 ; BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2005, III ZB 66/05, NJW-RR 2006, 286, 287 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung in § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist im weitesten Sinne zu verstehen; der Kollegialspruchkörper ist auch dann zur Entscheidung berufen, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (BGH, Beschl. v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712; Beschl. v. 10. November 2003, II ZB 14/02, NJW 2004, 448, 449).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Stets bleibt zu prüfen, ob eine sittenwidrige Verschleuderung des Grundstücks droht (vgl. BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138;… Stöber, ZVG, 19. Aufl. , Einleitung Anm. 55.3;… Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 83 Rdn. 25).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 66/05

    Besetzung des Gerichts bei Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Der von Amts wegen zu beachtende Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, zur Aufhebung der Entscheidung des Einzelrichters (BGHZ 154, 200, 202 ; BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2005, III ZB 66/05, NJW-RR 2006, 286, 287 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09
    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung in § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist im weitesten Sinne zu verstehen; der Kollegialspruchkörper ist auch dann zur Entscheidung berufen, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (BGH, Beschl. v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712; Beschl. v. 10. November 2003, II ZB 14/02, NJW 2004, 448, 449).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 63/03

    Entscheidung durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Ist Vollstreckungsschutz beantragt, muss, auch wenn die Wertgrenzen entfallen sind, stets geprüft werden, ob eine sittenwidrige Verschleuderung des Grundstücks droht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138; Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 46/09, Rn. 16 juris).
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   BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6376
BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Annahme des Beschwerdegerichts, eine möglicherweise rechtsmissbräuchliche Gebotsabgabe im ersten Versteigerungstermin sei unbeachtlich, weil der Zuschlagsversagungsbeschluss von der Schuldnerin nicht angefochten worden sei, widerspricht nämlich der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 172, 218, 236).
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Entscheidung des Beschwerdegerichts wird voraussichtlich schon deshalb aufzuheben sein, weil die Einzelrichterin einerseits keinen Anlass gesehen hat, die Sache gemäß § 568 Satz 2 ZPO der Kammer zu übertragen, andererseits aber die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 247/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; …

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • AG Darmstadt, 29.05.2008 - 61 K 155/05

    Beachtlichkeit des Eintritts der Verjährung für die Vollstreckung durch ein …

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 29. Mai 2008 - 61 K 155/05 - wird bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Schuldner ausgesetzt.
  • BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    a) Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht ein Teilungsversteigerungsverfahren nach der Zurückweisung der Beschwerde des nicht antragstellenden Miteigentümers gegen die Zurückweisung seines Einstellungsantrags nach § 765a ZPO einstweilen einstellen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Fortsetzung des Verfahrens größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der einstweiligen Einstellung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschlüsse vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris …und vom 17. Januar 2017 - V ZB 150/16, WuM 2017, 163 Rn. 1).
  • BGH, 17.01.2017 - V ZB 150/16

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Aussetzung eines …

    Rn. 2 Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris, mwN).
  • BGH, 26.08.2015 - V ZB 115/15

    Aussetzung eines Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund aktueller Suizidgefahr …

    Gemäß § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist, und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris, mwN).
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