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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2025 - V ZB 58/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8783
BGH, 20.03.2025 - V ZB 58/23 (https://dejure.org/2025,8783)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2025 - V ZB 58/23 (https://dejure.org/2025,8783)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2025 - V ZB 58/23 (https://dejure.org/2025,8783)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben; Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 ZVG, § 180 Abs 1 ZVG, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 766 ZPO, § 793 ZPO
    Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben; Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts

  • IWW

    § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 766 ZPO, § 793 ZPO, § 95 ZVG, § 180 Abs. 1 ZVG, § 100 ZVG, § 79 ZVG, § 28 f. ZVG, § 15 ZVG, § 27 ZVG, § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 95; ZPO §§ 766, 793
    Fortführung des auf Antrag des Erbteilsveräußerers angeordnete Teilungsversteigerungsverfahren mit dem Erbteilserwerber als Antragsteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 95 ; ZVG § 180 Abs. 1 ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de

    ZVG § 95 ; ZVG § 180 Abs. 1 ; ZPO § 793

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben - und der veräußerte Erbanteil

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anfechtbarkeit der Antragstellerführung nach Erbteilsübertragung im laufenden Verfahren (IVR 2025, 110)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 634
  • MDR 2025, 879
  • FamRZ 2025, 958
  • WM 2025, 801
  • Rpfleger 2025, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2024 - V ZB 77/23

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Vertagung eines bereits anberaumten …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 58/23
    Denn ein für den Beschwerdeführer vom Gesetz nicht vorgesehener Rechtsmittelzug kann auch durch eine Entscheidung des ersten Rechtsmittelgerichts nicht eröffnet werden; die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - V ZB 77/23, WM 2025, 491 Rn. 5 mwN).

    Bei der Beschlussfassung über den Zuschlag ist das Vollstreckungsgericht an zuvor getroffene Entscheidungen nach § 79 ZVG auch nicht gebunden, sondern hat das gesamte bisherige Versteigerungsverfahren neu und unabhängig von vorherigen Entscheidungen zu würdigen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - V ZB 77/23, WM 2025, 491 Rn. 7 mwN).

    Eine solche setzt voraus, dass das Versteigerungsverfahren zuvor eingestellt oder aufgehoben war (näher Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - V ZB 77/23, WM 2025, 491 Rn. 9); dies ist dann, wenn das laufende Versteigerungsverfahren - wie hier - mit dem Erbteilserwerber als Antragsteller fortgeführt wird, nicht der Fall.

    Rn. 13 c) Dass sich die sofortige Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung nach § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO richtet, ändert an deren Unstatthaftigkeit nach § 180 Abs. 1 i.V.m. § 95 ZVG nichts (näher Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - V ZB 77/23, WM 2025, 491 Rn. 11 ff. mwN).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Auszug aus BGH, 20.03.2025 - V ZB 58/23
    Rn. 14 1. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO, der im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar ist, wenn sich die Beteiligten wie im kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 8).
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