Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2013 - V ZB 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 42 Abs. 1
Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 10.01.2011 - 381 XIV 450/10
- LG Berlin, 03.03.2011 - 84 T 21/11
- BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
- BGH, 27.06.2013 - V ZB 70/11
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Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Sicherungshaft i.R.e. Abschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Sicherungshaft i.R.e. Abschiebung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 10.01.2011 - 381 XIV 450/10
- LG Berlin, 03.03.2011 - 84 T 21/11
- BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
- BGH, 27.06.2013 - V ZB 70/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10
Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben …
Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris;… Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13 f., juris).
Der Mangel des Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, da es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 11 mwN, juris).
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).Sie dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 9, juris).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, das Land Sachsen-Anhalt zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 Rn. 18, juris). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10
Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben
Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
Die statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
- BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13
Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …
Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9). - BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als …
Ein Begründungsmangel im Haftantrag kann - wenn auch nur mit Wirkung für die Zukunft (zur Unmöglichkeit einer rückwirkenden Heilung, vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9) - allerdings im Beschwerdeverfahren grundsätzlich behoben werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 23). - BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19
Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach …
Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
- BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12
Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem …
Selbst wenn sich die auf unzureichender Grundlage getroffene Prognose damit im Nachhinein als richtig erweist, wird der Mangel des Haftantrags dadurch nicht rückwirkend geheilt, da es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8). - LG Bochum, 20.06.2024 - 7 T 222/22 Ein Begründungsmangel im Haftantrag kann zwar im Beschwerdeverfahren grundsätzlich geheilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2012, V ZB 70/11, Rn. 8, zitiert nach Juris).
- LG Hof, 14.02.2022 - 24 T 115/21
Erforderlicher Inhalt eines Haftantrages bei notwendiger Passersatzbeschaffung
Rn. 26 Soweit ein Teil der Haftdauer benötigt wird, um Pass- oder sonstige Reisedokumente zu beschaffen, bedarf es der Darlegung, wann und aufgrund welcher Verfahrensschritte mit einer Ausstellung durch wen zu rechnen ist und auch, ob über die Ausstellung hinaus noch weitere Formalitaten erforderlich sind (BGH, Beschluss vom 25.01.2018 - V ZB 201/17; Beschluss vom 19.01.2012 - V ZB 70/11).
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