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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29581
BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21 (https://dejure.org/2022,29581)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - V ZB 71/21 (https://dejure.org/2022,29581)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - V ZB 71/21 (https://dejure.org/2022,29581)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 490 Abs 2 S 2 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 ZPO
    Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren

  • IWW

    § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Anordnung der Durchführung oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über Durch- oder Fortführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahren ist nicht anfechtbar; § 490 Abs. 2 S. 2 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 490 Abs. 2 Satz 2, 574 Abs. 1
    Unzulässige Rechtsbeschwerde im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
    Ein Beschluss, mit dem die Durch- oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens angeordnet wird, ist nicht anfechtbar; dies gilt auch dann, wenn die Anordnung durch das Beschwerdegericht erfolgt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371).

  • rechtsportal.de

    ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Anordnung der Durchführung oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss zur Durch-/Fortführung eines Beweisverfahrens ist unanfechtbar!

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Beschluss zur Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens nicht anfechtbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Durch- oder Fortführung des Beweisverfahrens nicht anfechtbar! (IMR 2022, 512)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Durch- oder Fortführung des Beweisverfahrens nicht anfechtbar! (IBR 2023, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3445
  • NJW-RR 2022, 1533
  • MDR 2022, 1561
  • NZBau 2022, 727
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
    Ein Beschluss, mit dem die Durch- oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens angeordnet wird, ist nicht anfechtbar; dies gilt auch dann, wenn die Anordnung durch das Beschwerdegericht erfolgt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371).

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184 Rn. 11).

    Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (näher BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6 ff.).

    Die sich aus § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergebende Unanfechtbarkeit gilt schließlich auch dann, wenn die Anordnung der Durch- oder Fortführung des selbstständigen Beweisverfahrens - wie hier - durch das Beschwerdegericht erfolgt (vgl. zur Anordnung der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
    Gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist vor dem Hintergrund des mit dem selbstständigen Beweisverfahren auch verfolgten Zwecks der Prozessbeschleunigung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - VII ZB 23/03, MDR 2005, 227, 228) ein Beschluss, durch den dem Antrag im selbstständigen Beweisverfahren stattgegeben wird, nicht anfechtbar.
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche …

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184 Rn. 11).
  • OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Fortsetzung des selbständigen …

    Auszug aus BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
    Denn die Entscheidung, das selbstständige Beweisverfahren fortzusetzen, ist mit der Entscheidung, dem Antrag auf Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens stattzugeben, vergleichbar (vgl. OLG Celle, IBR 2014, 1223;… BeckOK ZPO/Kratz [1.7.2022], § 490 Rn. 5;… HK-ZPO/Kießling, 9. Aufl., § 490 Rn. 16).
  • BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24

    BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem …

    Zwar ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend, wenn die Rechtsbeschwerde gegen die angefochtene Entscheidung bereits nicht statthaft ist, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden kann; die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1533 Rn. 5).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung - Anspruch auf Herausgabe von Sachverständigengutachten …

    Die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens führt auch nicht zu irreparablen Beeinträchtigungen für die Antragsgegnerin (dazu BGH…, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6; Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1553 Rn. 6).

    Rn. 50 Gegen die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens steht gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel zur Verfügung (BGH…, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6; Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1533 Rn. 6).

  • BGH, 12.05.2023 - BLw 1/22

    Beschwerde gegen Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in Niedersachen …

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall selbst dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1533 Rn. 5 mwN).
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